E.ON Bioerdgas GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
1.1. Geschäftstätigkeit
Als eine Tochter des E.ON-Konzerns erstellt und
betreibt E.ON Bioerdgas GmbH (nachfolgend "EBG" bzw. "die
Gesellschaft") Bioerdgas-Anlagen. Sie produziert in
Deutschland Bioerdgas in zwei eigenen Anlagen, die beide
mit CO2-Abscheidungsanlagen ausgestattet sind bzw. werden,
und ist an drei weiteren mehrheitlich beteiligt. Zudem
bezieht sie Bioerdgas aus Anlagen Dritter und handelt mit
Bioerdgas mittels kurz- bis langfristiger Bezugs- und
Absatzverträge. In der Gesellschaft sind wesentliche
Teile des Biomethan Vertriebs des E.ON Konzern in
Deutschland gebündelt und sie ist einer der
größten Produzenten und Händler von
Biomethan in Deutschland. Der Sitz der Gesellschaft ist
Essen.
1.2. Strategie
Insgesamt hat sich die Lage am Energiemarkt im
Vergleich zum durch starke Turbulenzen geprägten Jahr
2022 wieder beruhigt. Die Anspannungen sind jedoch
weiterhin zu spüren und dem wird durch eine
entsprechend umsichtige Planung Rechnung getragen.
Die Energiekrise im Jahr 2022 war ein Beschleuniger
der Energiewende, da die Notwendigkeit der nachhaltigen
Energieproduktion noch stärker in den Fokus
gerückt ist. Die Energiewende ist somit nicht nur eine
dringend benötigte Antwort auf den Klimawandel,
sondern auch eine große Chance für Europa und
Deutschland, um wettbewerbsfähig und resilient
zugleich zu bleiben und so einen nachhaltigen Weg heraus
aus der Energiekrise zu begründen.
Darüber hinaus befinden wir uns nun an einem
Wendepunkt. Die Energiewende ist nicht mehr nur eine
Energiewende allein, sondern vor allem eine Wende im
Wärme- und Transportmarkt, von der jeder Einzelne
unmittelbar bereits betroffen ist oder zukünftig sein
wird. Durch die Produktion von Biogas und Einspeisung als
"Biomethan" bzw. "Bio-Erdgas" ins Erdgasnetz, u.a. auch zur
Verwendung im Wärmesektor, leistet EBG ihren Beitrag
zur Dekarbonisierung der Energiewelt.
1.3. Technologie und Innovation
EBG hat auch 2023 verschiedene Aktivitäten
unternommen, um Biomethan günstiger, sicherer und
nachhaltiger zu produzieren. An zwei Standorten wird eine
CO2-Verflüssigungsanlage gebaut; das flüssige CO2
wird anschließend in den Lebensmittelsektor verkauft
und ersetzt nach Fertigstellung bis zu 23.000 t fossiles
CO2 pro Jahr. Das erzeugte Biomethan bekommt hierdurch
einen CO2-Fußabdruck kleiner 0, was insbesondere eine
Vermarktung in den Verkehrssektor interessant macht. Ferner
unterstützt EBG mehrere H2-Projekte im E.ON-Konzern,
sowie Projekte zum Bau von Biomethananlagen für
Kunden.
1.4. Umwelt und Arbeitssicherheit
Bei EBG haben sich im Jahr 2023 keine
umweltrelevanten Vorfälle ereignet. Im Jahr 2023
verfügte die EBG über gültige
Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001
und DIN EN ISO 50001. Ihre Beteiligungsgesellschaften
verfügten in 2023 über gültige Zertifikate
nach DIN EN ISO 5000.
Im Zuge der Zertifizierungsprozesse wurden die
Prozesse zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, der
Prävention und des Gesundheitsschutzes
weiterentwickelt. Mitarbeiter der EBG waren nicht von
Arbeits- oder Wegeunfällen betroffen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen /
Situation
Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der
Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe
und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch
den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene
Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die
hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die
Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen
für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP)
widerspiegelt. Das Weltwirtschaftswachstum entwickelte sich
langsamer als im Vorjahr.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU
Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich
dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation
ebenfalls nicht entziehen und das hat Auswirkungen auf das
BIP-Wachstum der gesamten EU. Gemäß OECD soll
das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 Prozent
gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend
hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die
Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine
Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit
16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben.
Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende
Dezember 2022 bei 2,5 Prozent lag. Die EZB hat diese
Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in
mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 Prozent
erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die
Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten
entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf
einen Zielwert von 2 Prozent zu senken.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland
Während die Konjunkturprognose der OECD für
Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine
Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das
BIP schließlich um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise
laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent
zurückgegangen.. Ein wesentlicher Grund für diese
Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation
entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die
Wirtschaftsaktivität.
Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und
Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß
OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.
2.2. Energiepolitisches Umfeld
Europa
Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den
Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im
vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen
des Klimawandels, Maßnahmen zur
Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise
verstärkt.
Im März 2022 hat die Europäische Kommission
daher neue befristete Rahmenbedingungen für
staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und
Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and
Transition Framework) angenommen, um Investitionen in
Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der
Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen
ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise,
weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025
gelten und die Einführung erneuerbarer Energie,
Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von
Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff,
unterstützen.
Zudem wurde seitens der EU-Kommission zugestimmt,
zwei weitere Notfallverordnungen zu verlängern. Die
erste betrifft die Verordnung (EU) 2022/2578 über den
Marktkorrekturmechanismus für Gas. Diese Verordnung
führt eine Art "Überdruckventil" ein, das dazu
dient, die Wirtschaft vor übermäßig hohen
Preisen zu schützen. Die zweite betrifft die
Notfallverordnung über Genehmigungsverfahren (EU)
2022/2577. Diese Verordnung führt vereinfachte Regeln
für die Erteilung von Genehmigungen ein, um den Ausbau
der erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden
Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Das Ziel ist, eine
einfachere Genehmigung vor der effektiven Umsetzung der
neuen Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED) zu
ermöglichen.
Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur
Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur
Dekarbonisierung der Industrie in der EU angestoßen
oder weitergeführt.
Der Net Zero Industry Act (NZIA) zielt beispielsweise
darauf ab, die Produktion von Technologien zu fördern,
die für das Erreichen von Klimaneutralität
entscheidend sind. Der NZIA soll die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Herstellung dieser
Technologien vereinfachen und so zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der
Netto-Null-Technologieindustrie in Europa beitragen.
Der Critical Raw Materials Act soll die sichere und
nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen
gewährleisten. Er soll den Aufbau nationaler
Kapazitäten unterstützen und die Nachhaltigkeit
und Kreislauffähigkeit der Lieferketten für
kritische Rohstoffe in der EU stärken. Eine
vorläufige politische Einigung in den Trilog
Verhandlungen wurde im November 2023 erzielt
Zudem wurden am 20. Juni 2023 die beiden delegierten
Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und
(EU) 2023/1185 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der
erste Rechtsakt legt die drei Bedingungen
(Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und geografische
Korrelation zwischen Elektrolyseur und EE-Erzeugung) und
Ausnahmen fest, unter denen wasserstoffbasierte Kraftstoffe
als RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin)
eingestuft werden können. Der zweite Rechtsakt
enthält eine Methode zur Berechnung der
Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBO.
Am 18. Oktober 2023 wurde die Richtlinie (EU)
2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren
Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen
Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am
gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von
42,5 Prozent sowie sektorale Teilziele ein. Darüber
hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für
Erneuerbare-Energie-Anlagen und den Netzausbau umsetzen.
Darüber hinaus haben sich der Europäische
Rat und das Europäische Parlament auf das sogenannte
"Gaspaket" geeinigt. Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert
insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden
und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und
die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der durch den
verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen
gekennzeichnet ist. Insbesondere für Wasserstoff
erfordern die Entflechtungsbestimmungen eine Trennung der
Infrastruktur von den wettbewerblichen Aktivitäten in
ähnlicher Weise, wie dies bereits im bestehenden
Entflechtungsrahmen für Gas festgelegt ist.
Am 14. November 2023 erfolgte die Einigung des
Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments
auf die Methanemissionsverordnung. Mit dieser Verordnung
werden insbesondere neue Verpflichtungen für Betreiber
von Gasinfrastrukturen eingeführt,
regelmäßige Untersuchungen zur Erkennung und
Behebung von Lecks durchzuführen, um die Quellen von
Methanemissionen zu ermitteln und die betroffenen Bauteile
zu reparieren oder auszutauschen. Innerhalb von zwölf
Monaten muss die Kommission mittels eines
Durchführungsrechtsakts Mindestnachweisgrenzen
festlegen.
Deutschland
Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte
Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien verabschiedet. Mit verschiedenen
Gesetzesänderungen, beispielsweise im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die
Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am
Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent
erhöht.
Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie
unterstützt der E.ON-Konzern die Initiativen der
Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der
Erneuerbaren. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen,
müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
Wirkung entfalten als wirkungsvoll erweisen und die
zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung"
zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023
zeitnah umgesetzt werden.
Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die
Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht.
Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche
Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie,
Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und
Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht
nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend
nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und
sektorübergreifend einzuhalten.
Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen
damit entfallen.
Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen
Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive
- CER Directive" bzw. der "Measures for high common level
of cyber security - NIS2 Directive" sowie des Network Code
on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von
unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im
Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im E.ON-Konzern
weitgehend umgesetzt.
2.3. Branchensituation
Der Energiesektor befindet sich in einer Phase
grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der
Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große
volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den
Energiesektor. Für den E.ON-Konzern steht seit Beginn
des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung
der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im
Vordergrund. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen
auf unser Geschäft. Insbesondere die volatilen
Commodity-Preise haben Einfluss auf unsere Aktivitäten
und sind in den Kapiteln "Ertragslage" und "Finanzlage"
näher beschrieben.
2.4. Energiepreisentwicklung
Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die
Energiepreise im Großhandel gegenüber dem
Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des
anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die
Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits
erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der
Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum
Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im
März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb
und weitere Terminals in Planung.
Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im
Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse
77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die
Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die
Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh
Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214
€, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit
liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb
des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch
ist es immer knapp doppelt so hoch, wie in einem
langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise.
Als Faktoren für ein aktuell weiterhin
erhöhtes Preisniveau wirken neben der
gegenwärtigen Unsicherheit über den
witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere
verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um
Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um
Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete
Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas
bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren
dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren
preislichen Erholung zu führen.
Strompreis und Gaspreisentwicklung
Der Angriffskrieg und die damit verbundene
Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der
Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung
ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des
Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise
auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei
sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen,
ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken.
Mit Beginn des Jahres 2023 sind die
Großhandelspreise für Gas gesunken. Dennoch ist
der Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor
der Energiepreiskrise. Die Strompreise sind mit dem
Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken,
befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das
Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise.
Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des
hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um
4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Der CO2 Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im
Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO2 und war damit um
4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO2
Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t
CO2 ein Allzeithoch.
Strompreise
Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland
am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43
€/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 %
gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base
bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871
€/MWh am 29.08.2022).
Gaspreise
Auf dem Höhepunkt der Preis-Aufwärtsspirale
betrug am 10.01.2023 der Großhandelspreis für
eine MWh Gas in Deutschland 72,41 € (Vorjahr 319,57
€ am 27.08.2022). Der Durchschnittspreis für Gas
in Deutschland am Spotmarkt beträgt 41,27 €
(Vorjahr 125,72 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um
67 % gesunken. Neben Unsicherheiten auf dem Markt war eine
weitere Ursache, dass der deutsche
marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den
Märkten im Berichtsjahr 2022 sehr aktiv war, um
möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch
außergewöhnlich leeren Gasspeicher zu
befüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen
gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gasspeicher zu
erfüllen. Im Geschäftsjahr 2023 waren diese
Aktivitäten nichtmehr zu verzeichnen. Die deutschen
Speicher machen rund 22 % der europaweiten Kapazität
aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine
Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa
insgesamt.
In Folge des Rückgangs der Erdgaspreise hat sich
die erstmals in 2022 ergebene Kopplung des Preises von
Biomethan an Erdgas wieder aufgelöst. Die Preise
für Biomethan befinden sich zwar weiterhin oberhalb
des vor 2022 langjährig vorherrschenden Preisniveaus,
werden nun aber wieder überwiegend durch die
Produktionskosten einerseits und die
Erlösmöglichkeiten der Kunden, z.B. durch fixe
EEG-Vergütungssätze, andererseits geprägt.
2.5. Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr 2023 blieb hinter den
Erwartungen zurück. Diese Entwicklung ist im
Wesentlichen auf höhere Herstellungs- und Bezugskosten
für Biomethan zurückzuführen.
Wertmäßig größter Treiber hierbei war
die Insolvenz der bmp greengas GmbH, in deren Folge
weggebrochene Bezugsmengen zu höheren Marktpreisen
ersatzbeschafft werden mussten. Um zumindest eine anteilige
Lieferung der Bezugsmengen der bmp greengas GmbH zu
sichern, mussten im Vergleich zu den originären
Bezugsverträgen auch höhere Preise akzeptiert
werden.
2.6. Ertragslage
| (T€) |
2023 |
2022 |
Veränderung |
| Gesamtleistung |
149.576 |
213.131 |
-63.554 |
| Materialaufwand |
-171.287 |
-283.564 |
112.277 |
| Rohergebnis |
-21.711 |
-70.434 |
48.723 |
| Personalaufwand |
-2.840 |
-2.301 |
-539 |
| Abschreibungen |
-1.878 |
-1.875 |
-3 |
| Sonst. betriebl.
Aufwendungen |
-8.805 |
-1.342 |
-7.462 |
| Finanzergebnis |
-1.209 |
-155 |
-1.055 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-36.443 |
-76.106 |
39.663 |
Die
Gesamtleistung stellt die Summe der
Umsatzerlöse (135.357 T€, Vorjahr 200.573
T€), sonstigen betrieblichen Erträge (14.050
T€, Vorjahr 13.022 T€) und der
Bestandsveränderung der Fertigerzeugnisse (169
T€, Vorjahr -464 T€) dar.
Die Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr
2023 zum überwiegenden Teil durch den Verkauf von
Biomethan, den zusätzlichen Verkauf von Erdgas und
durch Treibhausgasminderungsquoten erzielt. Die
Absatzmengen von Bioerdgas sind im Vergleich zum Vorjahr
als Folge von weniger geschlossenen Absatzverträgen
deutlich gesunken.
Darüber hinaus verkaufte die EBG in geringem
Umfang selbstproduzierten Strom und erbrachte
Dienstleistungen für ihre Beteiligungen und für
verbundene Unternehmen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen wirkte
die Auflösung der Drohverlustrückstellung
positiv. Die Verbuchung von Ansprüchen ggü. der
bmp greengas GmbH bzw. der Erdgas Südwest GmbH nach
erfolgter Annahme und gerichtlicher Bestätigung des
Insolvenz- bzw. Restrukturierungsplans wirkte sich sowohl
in den sonstigen betrieblichen Erträgen als auch den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhend aus.
Der
Materialaufwand betrug im Geschäftsjahr rund
171.287 T€ und lag damit deutlich unter dem Vorjahr
(283.564 T€). Der Rückgang ist insbesondere auf
weniger geschlossene Absatzverträge sowie auf
gefallene Erdgas- und Biomethanpreise im Geschäftsjahr
2023 zurückzuführen.
Der Personalaufwand ist speziell aufgrund einer
Anpassung der Gehälter, im Kontext allgemein hoher
Inflation, im Vergleich Vorjahr gestiegen (2.840 T€,
Vorjahr 2.301 T€).
Das
Finanzergebnis beträgt -1.210 T€ (Vorjahr
-155 T€). Hierin enthalten sind Zinsen und
ähnliche Aufwendungen (-2.013 T€, Vorjahr: -403
T€), sowie Erträge aus Beteiligungen (446
T€, Vorjahr: 144 T€).
Aus den Aktivitäten der Gesellschaft ergab sich
ein Verlust in Höhe von -36.443 T€ (Vorjahr
‑76.106 T€), der durch die E.ON Beteiligungen
GmbH vollständig ausgeglichen wurde.
2.7. Finanzlage
Die EBG verfügte und verfügt aufgrund der
Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling der E.ON SE,
Essen, über keine eigenen liquiden Mittel und
Wertpapiere. Durch die Einbindung in das Cash-Pooling
verfügte die Gesellschaft im Berichtsjahr jederzeit
über ausreichend liquide Mittel, um ihren
Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu
können.
2.8. Vermögenslage
| Aktiva (T€) |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
| Anlagevermögen |
35.324 |
30.184 |
5.140 |
| Umlaufvermögen
inkl. RAP |
158.947 |
201.450 |
-42.503 |
| Summe Aktiva |
194.271 |
231.634 |
-37.363 |
| Passiva (T€) |
|
|
|
| Eigenkapital |
25 |
25 |
0 |
| Rückstellungen |
92.124 |
110.686 |
-18.562 |
| Verbindlichkeiten |
102.122 |
120.923 |
-18.801 |
| Summe Passiva |
194.271 |
231.634 |
-37.363 |
Die Bilanzsumme beträgt 194.271 T€ (Vorjahr
231.634 T€). Das Vermögen der Gesellschaft ist
durch das Vorratsvermögen (22,8 % der Bilanzsumme)
sowie Forderungen (58,3 % der Bilanzsumme) geprägt.
Auf das Anlagevermögen entfallen 18,2 % der
Bilanzsumme.
Das Vorratsvermögen (44.353 T€) liegt
über dem Vorjahresbestand (30.898 T€), was im
Wesentlichen auf den Bestandsaufbau von Biogas
zurückzuführen ist. Die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen (56.062 T€) liegen unter dem
Vorjahreswert (100.801 T€) und beinhalten nicht nur
die Verlustübernahme durch die E.ON Beteiligungen
GmbH, sondern auch Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen. Die externen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen betragen 57.022 T€ und liegen damit unter
dem Vorjahreswert von 69.608 T€.
Die Erhöhung des Sachanlagevermögens (2.695
T€) ist im Wesentlichen auf Zugänge in den
Anlagen im Bau (4.309 T€) zurückzuführen.
Die Veränderung in den Anlagen im Bau ist auf den
Baufortschritt für zwei CO2-Verflüssigungsanlagen
zurückzuführen.
Die Finanzanlagen (9.024 T€) haben sich aufgrund
Zukaufes von Anteilen an Beteiligungsunternehmen
erhöht (Vorjahr 6.509 T€). Die immateriellen
Vermögensgegenstände (23 T€) sanken aufgrund
planmäßiger Abschreibung um 69 T€ (Vorjahr
93 T€).
Das Eigenkapital entfällt unverändert auf
das Stammkapital in Höhe von 25 T€. Die
Rückstellungen enthalten um 226 T€ auf 2.563
T€ gestiegene Pensionsrückstellungen und um
18.774 T€ auf 89.534 T€ gesunkene sonstige
Rückstellungen. Der Abbau der sonstigen
Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die die
Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen
zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten betreffen
zum überwiegenden Teil Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen. Deren Anstieg
betrifft insbesondere die Cashpooling-Verbindlichkeiten
gegenüber der E.ON SE.
2.9. (Finanzielle und nicht-finanzielle)
Leistungsindikatoren im E.ON Konzern
Die EBG wird in den Konzernverbund der E.ON SE
einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene
nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und
als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft
verwendet der E.ON Konzern ein um
außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis
vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches
auf Basis der International Financial Reporting Standards
(IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist
unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen
und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen
Ergebnisbeitrags.
Das EBITDA nach IFRS ist der bedeutsamste
Leistungsindikator für die EBG. Das IFRS EBITDA
beträgt für das Jahr 2023‑ -47.693 T€
(Vj. -25.131 T€). Die Abweichungen zum Ergebnis vor
Steuern, Abschreibung, sonstigen Finanzaufwendungen nach
IFRS und HGB über -14.784 T€ ergeben sich i.W.
aus der unterschiedlichen Bewertung von
Drohverlustrückstellungen -13.386 T€, -1.546
T€ Forderung Wertberichtigung, Personal- und
Pensionsrückstellungen 173 T€, sowie Sonstiges
‑25 T€.
Die Vorjahresprognose wurde im Wesentlichen aufgrund
eines höheren Materialaufwands verfehlt.
Die EBG ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Erklärung nach §289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB
befreit.
3. Prognosebericht
Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im
Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der
geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD
prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft
von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren
Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in
einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den
Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere
Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter
der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und
die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr
2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite
Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des
weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen
wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache
Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken
wird.
Für die EU wird für das Jahr 2024 ein
Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und
für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent.
Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute
für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der
Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus.
Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung
der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3
Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende
Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe
Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere
Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage
schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen
stützen.
Die generellen Turbulenzen an den Energiemärkten
in den vergangenen Jahren wie auch die Auswirkungen auf den
deutschen Biomethanmarkt in 2023 infolge der Insolvenz der
bmp greengas GmbH belasten im historischen Vergleich die
wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Im
Prognosezeitraum können sich die im Risikobericht
dargestellten Risiken auf der Beschaffungsseite negativ auf
die Ertrags- und Finanzlage auswirken. Gleichwohl
können sich die im Chancenbericht dargestellten
Chancen für die Bioerdgasbeschaffung und -produktion
positiv auf die Ertrags- und Finanzlage auswirken
können. Aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in
den E.ON Konzern, verbunden mit Synergieeffekten für
den Konzern, geht die Geschäftsführung von einer
Aufrechterhaltung der Cash-Pool-Finanzierung durch den
Konzern im Prognosezeitraum aus.
Für das bereinigte EBITDA nach IFRS erwartet die
EBG als Ergebnis des Budget- und Freigabeprozesses im E.ON
Konzern für das Jahr 2024 ein deutlich verbessertes
Ergebnis gegenüber dem Niveau des Vorjahres, jedoch
weiterhin im Verlustbereich. Das Ergebnis der Gesellschaft
vor Ergebnisabführung wird sich ebenfalls deutlich
verbessern.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagement
EBG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem
(ERM) eingebunden. Das Risikomanagementsystem beinhaltet im
Wesentlichen Regelungen über einheitliche Planungs-
und Controllingprozesse, Richtlinien und Berichtssysteme
sowie die Risikoberichterstattung.
Ziel des Risikomanagementsystems ist, die
Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen,
frühzeitig Risiken zu erkennen und rechtzeitig
gegensteuern zu können. Die wesentlichen Risiken
werden turnusmäßig analysiert und berichtet.
Haftungs- und Sachrisiken des Betriebes werden
regelmäßig überprüft und durch den
Abschluss von Versicherungsverträgen angemessen
abgedeckt.
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit
verbundenen Liquiditätsrisiken verringern sich durch
die Einbindung in das konzernweite Cashpooling des
E.ON-Konzerns, wodurch die Gesellschaft auch weiterhin
über ausreichende liquide Mittel verfügt, um
ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Die Gesellschaft verfügt über keine
Finanzderivate.
4.2. Chancen und Risiken
Durch die Energiewende ergeben sich Herausforderungen
und Chancen für das Bioerdgas-Geschäft.
Chancen für die EBG bestehen im Wesentlichen in
folgenden Bereichen, die in abnehmender
Bedeutungsreihenfolge aufgeführt sind:
| ― |
Das bis in das Jahr 2023 hinein
im historischen Vergleich hohe Preisniveau fossiler
Energieträger hat ein verstärktes Interesse
am Einsatz von Bioerdgas hervorgerufen.
|
| ― |
Eine Normalisierung der
geopolitischen Lage und eine damit weitergehende
Entspannung an den Rohstoffmärkten kann sich
positiv auf die Wirtschaftlichkeit der
Bioerdgasbeschaffung und -produktion auswirken.
|
| ― |
Die Anlagen, welche für
eine jahrzehntelange Bioerdgaserzeugung ausgelegt
wurden, sind wesentlich von den politischen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen und auch deren ggf.
kurzfristigen Änderungen abhängig, die sich
positiv entwickeln könnten.
|
| ― |
Durch den Einsatz in
verschiedenen Nutzungspfaden und die Verwendung
unabhängig vom Ort der Erzeugung ist die
Abhängigkeit allgemein geringer als bei anderen,
ausschließlich Strom erzeugenden und
wetterabhängigen erneuerbaren Energien.
|
Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten ist
EBG einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit
ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Für
EBG bestehen im Wesentlichen folgende Risiken, die in
abnehmender Bedeutungsreihenfolge aufgeführt sind:
| ― |
Strategische Risiken und Markt-
bzw. Marktpreisänderungsrisiken: Bioerdgas wird
aus Abfällen, Reststoffen und
landwirtschaftlichen Rohstoffen erzeugt. Starke
Preisänderungen an den Rohstoffmärkten und
negative Witterungsbedingungen können damit
deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der
Bioerdgasbeschaffung und -produktion haben. Mit dem
Krieg Russlands gegen die Ukraine veränderte
sich darüber hinaus das Marktumfeld und
führte zu hohen Preisschwankungen. Die damit
verbundene Inflation und die allgemeine
Verunsicherung der Märkte, haben sich die
Risiken auf der Beschaffungsseite insgesamt
erhöht.
|
| ― |
Externe Risiken im Zusammenhang
mit den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
(z.B. Änderung der regulatorischen Vorgaben):
Während die politischen Rahmenbedingungen im
Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert
geblieben sind, haben die
Nachhaltigkeits-Zertifizierungssysteme in der EU
rückwirkend zum 01.01.2024 ihre Auslegung zur
Bestimmung von THG-Emissionsfaktoren für
Biomethan aus Anlagen, die unterschiedliche Rohstoffe
einsetzen, angepasst. Diese Änderung kann
potentiell negative Auswirkungen auf bestehende
Beschaffungs- als auch Lieferverträge im
Biomethan Portfolio der EBG haben. Mit dem Krieg
Russlands gegen die Ukraine und der damit weiterhin
bestehenden allgemeinen Verunsicherung liegt
weiterhin ein verändertes Marktumfeld vor.
|
| ― |
Operative Risiken aus dem
Betrieb der Anlagen (z.B. ungeplante
Stillstände).
|
Die Gesellschaft ergreift unter anderem die folgenden
Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen:
| ― |
Reduzierung von
Beschaffungsrisiken durch eine marktnahe,
strukturierte Beschaffung und Erzeugung sowie aktives
Monitoring und ggf. Management von
Bestandbeschaffungs- wie auch Lieferverträgen.
Verbleibende Risiken aus Beschaffungs- und
Lieferverträgen werden bilanziell
abgebildet.
|
| ― |
Verfolgung von Gesetzgebung und
Rechtsprechung und Vorgabe detaillierter
Geschäfts- und Verfahrensanweisungen.
|
| ― |
Die Verfügbarkeit und
Performance der Anlagen stützt die Gesellschaft
mit dem Einsatz qualifizierten Betriebspersonals und
einem Instandhaltungs- und Servicekonzept.
|
Aus derzeitiger Sicht ergeben sich aus der aktuellen
Chancen- und Risikolage keine den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdenden Risiken.
Essen, den 29. Februar
2024
E.ON
Bioerdgas GmbH Die Geschäftsführung
Dr.
Rouven Fleischer
Simon
Hanikel
Thomas
Jux
Bilanz
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
35.324 |
30.184 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
23 |
93 |
| Sachanlagen |
26.277 |
23.582 |
| Finanzanlagen |
9.024 |
6.509 |
| Umlaufvermögen |
157.640 |
201.450 |
| Vorräte |
44.353 |
30.898 |
| Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.287 |
170.552 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.307 |
- |
| Aktiva |
194.271 |
231.634 |
| Eigenkapital |
25 |
25 |
| Gezeichnetes
Kapital |
25 |
25 |
| Rückstellungen |
92.124 |
110.686 |
| Verbindlichkeiten |
102.122 |
120.923 |
| Passiva |
194.271 |
231.634 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
135.357 |
200.573 |
|
Bestandsveränderungen |
169 |
-464 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
14.050 |
13.022 |
| Materialaufwand |
-171.287 |
-283.564 |
| Personalaufwand |
-2.840 |
-2.301 |
| Abschreibungen |
-1.878 |
-1.875 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-8.805 |
-1.342 |
| Finanzergebnis |
-1.209 |
-155 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-36.443 |
-76.106 |
| Erträge aus
Verlustübernahme |
36.443 |
76.106 |
| Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag |
- |
- |
Anhang
Allgemeine Grundlagen
Die E.ON Bioerdgas GmbH mit Sitz in Essen wird beim
Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 19720 im
Handelsregister geführt.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz
(GmbHG) sowie des Gesetzes über die
Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.
Die E.ON Bioerdgas GmbH ist eine große
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€)
aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro
(T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1
T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit -
T€ angegeben.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der
Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und
im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern
werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Die E.ON Bioerdgas GmbH ist Bestandteil einer Gruppe
von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG
als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen
gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG.
Gemäß § 291 HGB ist die E.ON
Bioerdgas GmbH von der Verpflichtung, einen
Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht
gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die
E.ON Bioerdgas GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in
den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB
28196), einbezogen.
Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht für den größten und
kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss
und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im
Unternehmensregister bekannt gemacht.
Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend
§ 315e HGB nach den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der
Europäischen Kommission für die Anwendung in der
Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).
Zwischen der E.ON Bioerdgas GmbH und der E.ON
Beteiligungen GmbH, Essen (HRB 30582), als herrschende
Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden
mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich
begrenzter Nutzung planmäßig linear
abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im
Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
13 Jahre |
| Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
20 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und
Maschinen |
13 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen,
Betriebs‐ und Geschäftsausstattung |
3 bis 16 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im
Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für
Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn
die Anschaffungskosten für den einzelnen
Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu
1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im
Jahr der Bildung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Der in 2019 erworbene Kundenstamm wird
leistungsorientiert über 6 Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den ihnen
beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Wegfall der
Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen.
Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten
bilanziert.
Vorräte werden zu Anschaffungskosten erfasst
und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit §
240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens.
Die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte sind mit
ihren Anschaffungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten
unfertiger und fertiger Erzeugnisse enthalten neben den
Einzelkosten auch angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens. Der Grundsatz der
verlustfreien Bewertung wird berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nennbeträgen abzüglich angemessener
Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren
Einzelrisiken berücksichtigt.
Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte
Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter
Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt.
Passiva
Das
gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken
im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend
Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Bewertung der
Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen
erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die
Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum
Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter
Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und
einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter
haben, wird der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.
Die Bewertung der vergleichbar langfristig
fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt
ebenfalls nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Methode) unter Berücksichtigung eines
Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der
Jubiläumsverpflichtungen sowie für
Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins
der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.
Den versicherungsmathematischen
Rückstellungsberechnungen liegen als
Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck
zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich
die frühestmöglichen Altersgrenzen in der
gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung
der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom
20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden
branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten
verwendet.
Der Rückstellungsbewertung liegen folgende
Annahmen zugrunde:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Gehalts-/Karrieretrend |
2,95% p.a. |
2,75 % p.a. |
| Rentendynamik -
gesetzliche Garantieanpassung |
1,00 % p.a. |
1,00 % p.a. |
| Rentendynamik - andere
Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten
Garantieanpassung unterliegen |
2,20 % p.a. |
2,00 % p.a. |
| Rechnungszins Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen |
1,82 % p.a. |
1,78 % p.a. |
| Rechnungszins
Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie
Sterbegeldverpflichtungen |
1,74 % p.a. |
1,44 % p.a. |
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen
im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen
Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE,
Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese
Freistellungsansprüche gegenüber der MEON
Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das
Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023
im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE
angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung
erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden
Versorgungsverpflichtung.
Die Freistellungsforderung wird unter den
Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen
werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche
Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde
gelegt.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung
gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels
anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag
abgegrenzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag
ohne Beachtung des Höchstwert- bzw.
Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
Erläuterung zur Bilanz
Anlagevermögen
Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen
Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im
Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung
- Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie
ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Die Aufstellung des
Anteilsbesitzes der E.ON Bioerdgas GmbH ist in einer
gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich,
die integraler Bestandteil des Anhangs ist.
Umlaufvermögen
Vorräte
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
9.395 |
4.708 |
| Unfertige
Erzeugnisse |
427 |
258 |
| Fertige Erzeugnisse und
Waren |
34.531 |
25.932 |
|
44.353 |
30.898 |
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
57.022 |
69.608 |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
56.062 |
100.801 |
| davon
gegen die Gesellschafterin |
36.443 |
76.106 |
| davon
aus Verlustübernahme |
36.443 |
76.106 |
| davon
gegen übrige verbundene Unternehmen |
19.619 |
24.695 |
| davon
aus Lieferungen und Leistungen |
19.164 |
24.572 |
| davon
aus Verrechnungs- und Finanzverkehr |
437 |
38 |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
203 |
143 |
|
113.287 |
170.552 |
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
handelt es sich neben den Abgrenzungen für vermiedene
Netznutzung und Einspeisevergütungen im Wesentlichen
um Abgrenzungen aus dem Verkauf von Bioerdgas.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das
Stammkapital ist voll eingezahlt und wird
vollständig von der E.ON Beteiligungen GmbH gehalten.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen und ähnlichen
Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a) beträgt zum
Bilanzstichtag 43 T€ (Vorjahr: 203 T€). Eine
Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt
nicht.
Rückstellungen
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für Pensionen und pensionsähnliche
Verpflichtungen |
2.563 |
2.337 |
|
Steuerrückstellungen |
27 |
41 |
| Sonstige
Rückstellungen |
89.534 |
108.308 |
|
92.124 |
110.686 |
Die Rückstellungen für
Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen
decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die
Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im
Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die
Arbeitnehmer.
Die
sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie
folgt:
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für Rückbauverpflichtungen |
341 |
318 |
| Rückstellungen im
Personalbereich |
876 |
336 |
|
Drohverlustrückstellungen |
65.449 |
61.065 |
| Rückstellungen
für noch nicht abgerechnete Lieferungen und
Leistungen |
22.825 |
46.575 |
| Übrige sonstige
Rückstellungen |
43 |
14 |
|
89.534 |
108.308 |
Verbindlichkeiten
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.299 |
1.171 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
100.493 |
119.580 |
| davon
aus Lieferungen und Leistungen |
12.070 |
43.868 |
| davon
aus Verrechnungs- und Finanzverkehr |
88.423 |
75.712 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
330 |
172 |
| davon
aus Steuern |
324 |
169 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
- |
- |
|
102.122 |
120.923 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 88.423 T€
das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE.
Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beläuft sich auf 394.610 T€.
Hiervon entfallen 55.425 T€ auf verbundene
Unternehmen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um
Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen zum Bezug
von Bioerdgas sowie von Substraten.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse
Strom |
180 |
528 |
| Umsatzerlöse
Gas |
131.188 |
190.722 |
| Sonstige
Umsatzerlöse |
3.989 |
9.323 |
|
135.357 |
200.573 |
Die Umsätze werden ausschließlich im
Inland erzielt.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
im Wesentlichen Erträge aus Schadensersatz und
Kostenerstattungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
3.818 T€ periodenfremde Erträge. Diese stammen im
Wesentlichen aus der Auflösung von
Rückstellungen.
Materialaufwand
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
159.217 |
276.954 |
| Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
12.070 |
6.610 |
|
171.287 |
283.564 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten
vornehmlich Aufwendungen für Bioerdgasbezug,
Rohstoffeinsatz, Energie und Instandhaltungsmaterialien.
Zudem werden hier Erträge aus vermiedenen
Netzentgelten in Höhe von 301 T€ saldiert
ausgewiesen. Des Weiteren ist eine Zuführung zur
Drohverlustrückstellung in Höhe von 4.444 T€
enthalten.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen
enthalten im Wesentlichen Netznutzungsentgelte.
Der Materialaufwand enthält 3.509 T€
periodenfremde Aufwendungen.
Personalaufwand
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Löhne und
Gehälter |
2.260 |
1.664 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
580 |
637 |
| davon
für Altersversorgung |
253 |
326 |
|
2.840 |
2.301 |
Abschreibungen
Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und auf Sachanlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
im Wesentlichen Aufwendungen für Fremdlieferungen und
-leistungen sowie Verluste aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten 7 T€ (Vorjahr 51
T€) sonstige Steuern.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 60
T€ periodenfremde Aufwendungen.
Finanzergebnis
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Erträge aus
Beteiligungen |
446 |
144 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
446 |
144 |
| Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
184 |
40 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
184 |
40 |
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
173 |
64 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
9 |
64 |
| davon
aus der Abzinsung von Rückstellungen |
164 |
- |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-2.012 |
-403 |
| davon
an verbundene Unternehmen |
-1.888 |
-270 |
| davon
aus der Aufzinsung von Rückstellungen |
-118 |
-133 |
|
-1.209 |
-155 |
Erträge aus Verlustübernahme
Im Rahmen des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages werden 36.442.816,54 €
Verlust von der E.ON Beteiligungen GmbH ausgeglichen.
Sonstige Angaben
Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz
Es bestanden folgende Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen bzw.
assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2
EnWG:
· Die E.ON Bioerdgas GmbH ist in das
konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE eingegliedert.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Verbindlichkeit
aus dem Cash-Pooling auf 88.423 T€. Die
Zinsaufwendungen hieraus betragen 1.885 T€. Die
entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen
Konditionen.
· Als Darlehensgeberin hat die E.ON Bioerdgas
GmbH mit den verbundenen Unternehmen Bioenergie Merzig
GmbH, Bioerdgas Hallertau GmbH und Bioerdgas Schwandorf
GmbH langfristige Darlehensverträge. Zum
Bilanzstichtag beläuft sich die Restschuld auf 20.584
T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu
marktüblichen Konditionen.
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Die E.ON Bioerdgas GmbH beschäftigte im
Berichtszeitraum durchschnittlich 21 Mitarbeiter, davon ein
leitender und 20 angestellte Mitarbeiter.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der E.ON Bioerdgas
GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Uwe Bauer Geschäftsführer, bis 31.
März 2023
Dr. Jochen Handke Geschäftsführer E.ON
Energy Solutions GmbH, Ressort West
Geschäftsführer, bis 14. November 2023
Simon Hanikel Geschäftsführer, ab 1.
Februar 2023
Dr. Rouven Fleischer Geschäftsführer, ab
17. Oktober 2023
Thomas Jux Geschäftsführer, ab 15. November
2023
Bezüge der Geschäftsführung
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum Gesamthonorar des
Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im
Konzernabschluss der E.ON SE enthalten.
Essen, den 29. Februar
2024
E.ON
Bioerdgas GmbH Die Geschäftsführung
Simon
Hanikel
Dr.
Rouven Fleischer
Thomas
Jux
Entwicklung des Anlagevermögens
| in T€ |
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Um-buchungen |
31.12.2023 |
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
2.225 |
- |
- |
2.225 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
2.225 |
- |
- |
2.225 |
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
11.827 |
140 |
2.422 |
14.388 |
| Technische Anlagen und
Maschinen |
22.018 |
- |
- |
22.018 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.297 |
55 |
- |
1.353 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
8.278 |
4.309 |
-2.422 |
10.165 |
| Sachanlagen |
43.419 |
4.504 |
- |
47.924 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
8.461 |
1.350 |
- |
9.811 |
| Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
19.620 |
1.166 |
- |
20.786 |
| Finanzanlagen |
28.081 |
2.516 |
- |
30.597 |
| Anlagevermögen |
73.725 |
7.020 |
- |
80.746 |
| in T€ |
Kumulierte
Abschreibungen |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
31.12.2023 |
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
-2.132 |
-69 |
-2.202 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
-2.132 |
-69 |
-2.202 |
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
-5.670 |
-459 |
-6.129 |
| Technische Anlagen und
Maschinen |
-13.358 |
-1.189 |
-14.547 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
-809 |
-161 |
-970 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
- |
- |
- |
| Sachanlagen |
-19.837 |
-1.809 |
-21.646 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
-4.346 |
- |
-4.346 |
| Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
-17.227 |
- |
-17.227 |
| Finanzanlagen |
-21.573 |
- |
-21.573 |
| Anlagevermögen |
-43.542 |
-1.878 |
-45.421 |
| in T€ |
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
23 |
93 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
23 |
93 |
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
8.258 |
6.156 |
| Technische Anlagen und
Maschinen |
7.471 |
8.660 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
383 |
488 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
10.165 |
8.278 |
| Sachanlagen |
26.277 |
23.582 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
5.466 |
4.116 |
| Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
3.558 |
2.393 |
| Finanzanlagen |
9.024 |
6.509 |
| Anlagevermögen |
35.324 |
30.184 |
Angaben
zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11
und 11a HGB
| Gesellschaft |
Anteil
% |
Eigenkapital per
31.12.2022
T€ |
Ergebnis
2022
T€ |
| Bioerdgas Hallertau
GmbH, Wolnzach |
90,00 |
-12.345 |
-2.406 |
| Bioerdgas Schwandorf
GmbH, Schwandorf |
66,67 |
6.027 |
-658 |
| Bioenergie Merzig GmbH,
Merzig |
51,00 |
3.771 |
496 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die E.ON Bioerdgas GmbH, Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Bioerdgas
GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON
Bioerdgas GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
| ― |
Gemäß § 322 Abs.
3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
und des Lageberichts geführt hat.
|
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser
Prüfungsurteil zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob
die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Köln, den 1. März
2024
KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jeromin,
Wirtschaftsprüfer
Klinzing,
Wirtschaftsprüfer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am
23. April 2024 festgestellt.
|