Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 19720
Eingetragen
14.2.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Bioerdgasanlagen zum Zwecke der Bioerdgasproduktion im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Bioerdgas und die zu dessen Herstellung erforderlichen Rohstoffe zu erwerben und zu verkaufen sowie zur Erzeugung der Rohstoffe geeignete Flächen zu kaufen oder zu pachten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Simon Hanikel
seit 22.2.2023
Geschäftsführer
Claus Dr. Bonsen
seit 28.10.2022
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
90.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.ON Bioerdgas GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1. Geschäftstätigkeit


Als eine Tochter des E.ON-Konzerns erstellt und betreibt E.ON Bioerdgas GmbH (nachfolgend "EBG" bzw. "die Gesellschaft") Bioerdgas-Anlagen. Sie produziert in Deutschland Bioerdgas in zwei eigenen Anlagen, die beide mit CO2-Abscheidungsanlagen ausgestattet sind bzw. werden, und ist an drei weiteren mehrheitlich beteiligt. Zudem bezieht sie Bioerdgas aus Anlagen Dritter und handelt mit Bioerdgas mittels kurz- bis langfristiger Bezugs- und Absatzverträge. In der Gesellschaft sind wesentliche Teile des Biomethan Vertriebs des E.ON Konzern in Deutschland gebündelt und sie ist einer der größten Produzenten und Händler von Biomethan in Deutschland. Der Sitz der Gesellschaft ist Essen.

1.2. Strategie

Insgesamt hat sich die Lage am Energiemarkt im Vergleich zum durch starke Turbulenzen geprägten Jahr 2022 wieder beruhigt. Die Anspannungen sind jedoch weiterhin zu spüren und dem wird durch eine entsprechend umsichtige Planung Rechnung getragen.

Die Energiekrise im Jahr 2022 war ein Beschleuniger der Energiewende, da die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieproduktion noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die Energiewende ist somit nicht nur eine dringend benötigte Antwort auf den Klimawandel, sondern auch eine große Chance für Europa und Deutschland, um wettbewerbsfähig und resilient zugleich zu bleiben und so einen nachhaltigen Weg heraus aus der Energiekrise zu begründen.

Darüber hinaus befinden wir uns nun an einem Wendepunkt. Die Energiewende ist nicht mehr nur eine Energiewende allein, sondern vor allem eine Wende im Wärme- und Transportmarkt, von der jeder Einzelne unmittelbar bereits betroffen ist oder zukünftig sein wird. Durch die Produktion von Biogas und Einspeisung als "Biomethan" bzw. "Bio-Erdgas" ins Erdgasnetz, u.a. auch zur Verwendung im Wärmesektor, leistet EBG ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der Energiewelt.
  
1.3. Technologie und Innovation

EBG hat auch 2023 verschiedene Aktivitäten unternommen, um Biomethan günstiger, sicherer und nachhaltiger zu produzieren. An zwei Standorten wird eine CO2-Verflüssigungsanlage gebaut; das flüssige CO2 wird anschließend in den Lebensmittelsektor verkauft und ersetzt nach Fertigstellung bis zu 23.000 t fossiles CO2 pro Jahr. Das erzeugte Biomethan bekommt hierdurch einen CO2-Fußabdruck kleiner 0, was insbesondere eine Vermarktung in den Verkehrssektor interessant macht. Ferner unterstützt EBG mehrere H2-Projekte im E.ON-Konzern, sowie Projekte zum Bau von Biomethananlagen für Kunden.

1.4. Umwelt und Arbeitssicherheit

Bei EBG haben sich im Jahr 2023 keine umweltrelevanten Vorfälle ereignet. Im Jahr 2023 verfügte die EBG über gültige Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001. Ihre Beteiligungsgesellschaften verfügten in 2023 über gültige Zertifikate nach DIN EN ISO 5000.

Im Zuge der Zertifizierungsprozesse wurden die Prozesse zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, der Prävention und des Gesundheitsschutzes weiterentwickelt. Mitarbeiter der EBG waren nicht von Arbeits- oder Wegeunfällen betroffen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen / Situation


Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Das Weltwirtschaftswachstum entwickelte sich langsamer als im Vorjahr.

Zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU

Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen und das hat Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der gesamten EU. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 Prozent gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 Prozent lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 Prozent erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 Prozent zu senken.

Zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland

Während die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das BIP schließlich um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent zurückgegangen.. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität.

Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.

2.2. Energiepolitisches Umfeld

Europa

Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt.

Im März 2022 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen.

Zudem wurde seitens der EU-Kommission zugestimmt, zwei weitere Notfallverordnungen zu verlängern. Die erste betrifft die Verordnung (EU) 2022/2578 über den Marktkorrekturmechanismus für Gas. Diese Verordnung führt eine Art "Überdruckventil" ein, das dazu dient, die Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen zu schützen. Die zweite betrifft die Notfallverordnung über Genehmigungsverfahren (EU) 2022/2577. Diese Verordnung führt vereinfachte Regeln für die Erteilung von Genehmigungen ein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Das Ziel ist, eine einfachere Genehmigung vor der effektiven Umsetzung der neuen Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED) zu ermöglichen.

Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Dekarbonisierung der Industrie in der EU angestoßen oder weitergeführt.

Der Net Zero Industry Act (NZIA) zielt beispielsweise darauf ab, die Produktion von Technologien zu fördern, die für das Erreichen von Klimaneutralität entscheidend sind. Der NZIA soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Herstellung dieser Technologien vereinfachen und so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Technologieindustrie in Europa beitragen.

Der Critical Raw Materials Act soll die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen gewährleisten. Er soll den Aufbau nationaler Kapazitäten unterstützen und die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit der Lieferketten für kritische Rohstoffe in der EU stärken. Eine vorläufige politische Einigung in den Trilog Verhandlungen wurde im November 2023 erzielt
Zudem wurden am 20. Juni 2023 die beiden delegierten Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der erste Rechtsakt legt die drei Bedingungen (Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und geografische Korrelation zwischen Elektrolyseur und EE-Erzeugung) und Ausnahmen fest, unter denen wasserstoffbasierte Kraftstoffe als RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) eingestuft werden können. Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBO.

Am 18. Oktober 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von 42,5 Prozent sowie sektorale Teilziele ein. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen und den Netzausbau umsetzen.

Darüber hinaus haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf das sogenannte "Gaspaket" geeinigt. Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen gekennzeichnet ist. Insbesondere für Wasserstoff erfordern die Entflechtungsbestimmungen eine Trennung der Infrastruktur von den wettbewerblichen Aktivitäten in ähnlicher Weise, wie dies bereits im bestehenden Entflechtungsrahmen für Gas festgelegt ist.

Am 14. November 2023 erfolgte die Einigung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments auf die Methanemissionsverordnung. Mit dieser Verordnung werden insbesondere neue Verpflichtungen für Betreiber von Gasinfrastrukturen eingeführt, regelmäßige Untersuchungen zur Erkennung und Behebung von Lecks durchzuführen, um die Quellen von Methanemissionen zu ermitteln und die betroffenen Bauteile zu reparieren oder auszutauschen. Innerhalb von zwölf Monaten muss die Kommission mittels eines Durchführungsrechtsakts Mindestnachweisgrenzen festlegen.

Deutschland

Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht.

Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt der E.ON-Konzern die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten als wirkungsvoll erweisen und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden.

Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen.

Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive - CER Directive" bzw. der "Measures for high common level of cyber security - NIS2 Directive" sowie des Network Code on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im E.ON-Konzern weitgehend umgesetzt.

2.3. Branchensituation

Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für den E.ON-Konzern steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf unser Geschäft. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise haben Einfluss auf unsere Aktivitäten und sind in den Kapiteln "Ertragslage" und "Finanzlage" näher beschrieben.

2.4. Energiepreisentwicklung

Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung.

Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer knapp doppelt so hoch, wie in einem langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise.

Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen.

Strompreis und Gaspreisentwicklung

Der Angriffskrieg und die damit verbundene Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen, ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken.

Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Großhandelspreise für Gas gesunken. Dennoch ist der Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor der Energiepreiskrise. Die Strompreise sind mit dem Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken, befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise.

Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Der CO2 Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO2 und war damit um 4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO2 Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t CO2 ein Allzeithoch.

Strompreise

Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43 €/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 % gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871 €/MWh am 29.08.2022).

Gaspreise

Auf dem Höhepunkt der Preis-Aufwärtsspirale betrug am 10.01.2023 der Großhandelspreis für eine MWh Gas in Deutschland 72,41 € (Vorjahr 319,57 € am 27.08.2022). Der Durchschnittspreis für Gas in Deutschland am Spotmarkt beträgt 41,27 € (Vorjahr 125,72 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 67 % gesunken. Neben Unsicherheiten auf dem Markt war eine weitere Ursache, dass der deutsche marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den Märkten im Berichtsjahr 2022 sehr aktiv war, um möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch außergewöhnlich leeren Gasspeicher zu befüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gasspeicher zu erfüllen. Im Geschäftsjahr 2023 waren diese Aktivitäten nichtmehr zu verzeichnen. Die deutschen Speicher machen rund 22 % der europaweiten Kapazität aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa insgesamt.

In Folge des Rückgangs der Erdgaspreise hat sich die erstmals in 2022 ergebene Kopplung des Preises von Biomethan an Erdgas wieder aufgelöst. Die Preise für Biomethan befinden sich zwar weiterhin oberhalb des vor 2022 langjährig vorherrschenden Preisniveaus, werden nun aber wieder überwiegend durch die Produktionskosten einerseits und die Erlösmöglichkeiten der Kunden, z.B. durch fixe EEG-Vergütungssätze, andererseits geprägt.

2.5. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 blieb hinter den Erwartungen zurück. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Herstellungs- und Bezugskosten für Biomethan zurückzuführen. Wertmäßig größter Treiber hierbei war die Insolvenz der bmp greengas GmbH, in deren Folge weggebrochene Bezugsmengen zu höheren Marktpreisen ersatzbeschafft werden mussten. Um zumindest eine anteilige Lieferung der Bezugsmengen der bmp greengas GmbH zu sichern, mussten im Vergleich zu den originären Bezugsverträgen auch höhere Preise akzeptiert werden.

2.6. Ertragslage

(T€) 2023 2022 Veränderung
Gesamtleistung 149.576 213.131 -63.554
Materialaufwand -171.287 -283.564 112.277
Rohergebnis -21.711 -70.434 48.723
Personalaufwand -2.840 -2.301 -539
Abschreibungen -1.878 -1.875 -3
Sonst. betriebl. Aufwendungen -8.805 -1.342 -7.462
Finanzergebnis -1.209 -155 -1.055
Ergebnis nach Steuern -36.443 -76.106 39.663


Die Gesamtleistung stellt die Summe der Umsatzerlöse (135.357 T€, Vorjahr 200.573 T€), sonstigen betrieblichen Erträge (14.050 T€, Vorjahr 13.022 T€) und der Bestandsveränderung der Fertigerzeugnisse (169 T€, Vorjahr -464 T€) dar.

Die Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2023 zum überwiegenden Teil durch den Verkauf von Biomethan, den zusätzlichen Verkauf von Erdgas und durch Treibhausgasminderungsquoten erzielt. Die Absatzmengen von Bioerdgas sind im Vergleich zum Vorjahr als Folge von weniger geschlossenen Absatzverträgen deutlich gesunken.

Darüber hinaus verkaufte die EBG in geringem Umfang selbstproduzierten Strom und erbrachte Dienstleistungen für ihre Beteiligungen und für verbundene Unternehmen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen wirkte die Auflösung der Drohverlustrückstellung positiv. Die Verbuchung von Ansprüchen ggü. der bmp greengas GmbH bzw. der Erdgas Südwest GmbH nach erfolgter Annahme und gerichtlicher Bestätigung des Insolvenz- bzw. Restrukturierungsplans wirkte sich sowohl in den sonstigen betrieblichen Erträgen als auch den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhend aus.

Der Materialaufwand betrug im Geschäftsjahr rund 171.287 T€ und lag damit deutlich unter dem Vorjahr (283.564 T€). Der Rückgang ist insbesondere auf weniger geschlossene Absatzverträge sowie auf gefallene Erdgas- und Biomethanpreise im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen.

Der Personalaufwand ist speziell aufgrund einer Anpassung der Gehälter, im Kontext allgemein hoher Inflation, im Vergleich Vorjahr gestiegen (2.840 T€, Vorjahr 2.301 T€).

Das Finanzergebnis beträgt -1.210 T€ (Vorjahr -155 T€). Hierin enthalten sind Zinsen und ähnliche Aufwendungen (-2.013 T€, Vorjahr: -403 T€), sowie Erträge aus Beteiligungen (446 T€, Vorjahr: 144 T€).

Aus den Aktivitäten der Gesellschaft ergab sich ein Verlust in Höhe von -36.443 T€ (Vorjahr ‑76.106 T€), der durch die E.ON Beteiligungen GmbH vollständig ausgeglichen wurde.

2.7. Finanzlage

Die EBG verfügte und verfügt aufgrund der Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling der E.ON SE, Essen, über keine eigenen liquiden Mittel und Wertpapiere. Durch die Einbindung in das Cash-Pooling verfügte die Gesellschaft im Berichtsjahr jederzeit über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können.

2.8. Vermögenslage

Aktiva (T€) 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Anlagevermögen 35.324 30.184 5.140
Umlaufvermögen inkl. RAP 158.947 201.450 -42.503
Summe Aktiva 194.271 231.634 -37.363
Passiva (T€)


Eigenkapital 25 25 0
Rückstellungen 92.124 110.686 -18.562
Verbindlichkeiten 102.122 120.923 -18.801
Summe Passiva 194.271 231.634 -37.363


Die Bilanzsumme beträgt 194.271 T€ (Vorjahr 231.634 T€). Das Vermögen der Gesellschaft ist durch das Vorratsvermögen (22,8 % der Bilanzsumme) sowie Forderungen (58,3 % der Bilanzsumme) geprägt. Auf das Anlagevermögen entfallen 18,2 % der Bilanzsumme.

Das Vorratsvermögen (44.353 T€) liegt über dem Vorjahresbestand (30.898 T€), was im Wesentlichen auf den Bestandsaufbau von Biogas zurückzuführen ist. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (56.062 T€) liegen unter dem Vorjahreswert (100.801 T€) und beinhalten nicht nur die Verlustübernahme durch die E.ON Beteiligungen GmbH, sondern auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die externen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 57.022 T€ und liegen damit unter dem Vorjahreswert von 69.608 T€.

Die Erhöhung des Sachanlagevermögens (2.695 T€) ist im Wesentlichen auf Zugänge in den Anlagen im Bau (4.309 T€) zurückzuführen. Die Veränderung in den Anlagen im Bau ist auf den Baufortschritt für zwei CO2-Verflüssigungsanlagen zurückzuführen.

Die Finanzanlagen (9.024 T€) haben sich aufgrund Zukaufes von Anteilen an Beteiligungsunternehmen erhöht (Vorjahr 6.509 T€). Die immateriellen Vermögensgegenstände (23 T€) sanken aufgrund planmäßiger Abschreibung um 69 T€ (Vorjahr 93 T€).

Das Eigenkapital entfällt unverändert auf das Stammkapital in Höhe von 25 T€. Die Rückstellungen enthalten um 226 T€ auf 2.563 T€ gestiegene Pensionsrückstellungen und um 18.774 T€ auf 89.534 T€ gesunkene sonstige Rückstellungen. Der Abbau der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die die Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten betreffen zum überwiegenden Teil Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Deren Anstieg betrifft insbesondere die Cashpooling-Verbindlichkeiten gegenüber der E.ON SE.

2.9. (Finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungsindikatoren im E.ON Konzern

Die EBG wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags.

Das EBITDA nach IFRS ist der bedeutsamste Leistungsindikator für die EBG. Das IFRS EBITDA beträgt für das Jahr 2023‑ -47.693 T€ (Vj. -25.131 T€). Die Abweichungen zum Ergebnis vor Steuern, Abschreibung, sonstigen Finanzaufwendungen nach IFRS und HGB über -14.784 T€ ergeben sich i.W. aus der unterschiedlichen Bewertung von Drohverlustrückstellungen -13.386 T€, -1.546 T€ Forderung Wertberichtigung, Personal- und Pensionsrückstellungen 173 T€, sowie Sonstiges ‑25 T€.

Die Vorjahresprognose wurde im Wesentlichen aufgrund eines höheren Materialaufwands verfehlt.

Die EBG ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach §289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB befreit.

3. Prognosebericht

Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird.

Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent.

Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen.

Die generellen Turbulenzen an den Energiemärkten in den vergangenen Jahren wie auch die Auswirkungen auf den deutschen Biomethanmarkt in 2023 infolge der Insolvenz der bmp greengas GmbH belasten im historischen Vergleich die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Im Prognosezeitraum können sich die im Risikobericht dargestellten Risiken auf der Beschaffungsseite negativ auf die Ertrags- und Finanzlage auswirken. Gleichwohl können sich die im Chancenbericht dargestellten Chancen für die Bioerdgasbeschaffung und -produktion positiv auf die Ertrags- und Finanzlage auswirken können. Aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in den E.ON Konzern, verbunden mit Synergieeffekten für den Konzern, geht die Geschäftsführung von einer Aufrechterhaltung der Cash-Pool-Finanzierung durch den Konzern im Prognosezeitraum aus.

Für das bereinigte EBITDA nach IFRS erwartet die EBG als Ergebnis des Budget- und Freigabeprozesses im E.ON Konzern für das Jahr 2024 ein deutlich verbessertes Ergebnis gegenüber dem Niveau des Vorjahres, jedoch weiterhin im Verlustbereich. Das Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung wird sich ebenfalls deutlich verbessern.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagement


EBG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem (ERM) eingebunden. Das Risikomanagementsystem beinhaltet im Wesentlichen Regelungen über einheitliche Planungs- und Controllingprozesse, Richtlinien und Berichtssysteme sowie die Risikoberichterstattung.

Ziel des Risikomanagementsystems ist, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken zu erkennen und rechtzeitig gegensteuern zu können. Die wesentlichen Risiken werden turnusmäßig analysiert und berichtet. Haftungs- und Sachrisiken des Betriebes werden regelmäßig überprüft und durch den Abschluss von Versicherungsverträgen angemessen abgedeckt.

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundenen Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das konzernweite Cashpooling des E.ON-Konzerns, wodurch die Gesellschaft auch weiterhin über ausreichende liquide Mittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Gesellschaft verfügt über keine Finanzderivate.

4.2. Chancen und Risiken

Durch die Energiewende ergeben sich Herausforderungen und Chancen für das Bioerdgas-Geschäft.

Chancen für die EBG bestehen im Wesentlichen in folgenden Bereichen, die in abnehmender Bedeutungsreihenfolge aufgeführt sind:

Das bis in das Jahr 2023 hinein im historischen Vergleich hohe Preisniveau fossiler Energieträger hat ein verstärktes Interesse am Einsatz von Bioerdgas hervorgerufen.

Eine Normalisierung der geopolitischen Lage und eine damit weitergehende Entspannung an den Rohstoffmärkten kann sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Bioerdgasbeschaffung und -produktion auswirken.

Die Anlagen, welche für eine jahrzehntelange Bioerdgaserzeugung ausgelegt wurden, sind wesentlich von den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und auch deren ggf. kurzfristigen Änderungen abhängig, die sich positiv entwickeln könnten.

Durch den Einsatz in verschiedenen Nutzungspfaden und die Verwendung unabhängig vom Ort der Erzeugung ist die Abhängigkeit allgemein geringer als bei anderen, ausschließlich Strom erzeugenden und wetterabhängigen erneuerbaren Energien.

Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten ist EBG einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Für EBG bestehen im Wesentlichen folgende Risiken, die in abnehmender Bedeutungsreihenfolge aufgeführt sind:

Strategische Risiken und Markt- bzw. Marktpreisänderungsrisiken: Bioerdgas wird aus Abfällen, Reststoffen und landwirtschaftlichen Rohstoffen erzeugt. Starke Preisänderungen an den Rohstoffmärkten und negative Witterungsbedingungen können damit deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Bioerdgasbeschaffung und -produktion haben. Mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine veränderte sich darüber hinaus das Marktumfeld und führte zu hohen Preisschwankungen. Die damit verbundene Inflation und die allgemeine Verunsicherung der Märkte, haben sich die Risiken auf der Beschaffungsseite insgesamt erhöht.

Externe Risiken im Zusammenhang mit den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Änderung der regulatorischen Vorgaben): Während die politischen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert geblieben sind, haben die Nachhaltigkeits-Zertifizierungssysteme in der EU rückwirkend zum 01.01.2024 ihre Auslegung zur Bestimmung von THG-Emissionsfaktoren für Biomethan aus Anlagen, die unterschiedliche Rohstoffe einsetzen, angepasst. Diese Änderung kann potentiell negative Auswirkungen auf bestehende Beschaffungs- als auch Lieferverträge im Biomethan Portfolio der EBG haben. Mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit weiterhin bestehenden allgemeinen Verunsicherung liegt weiterhin ein verändertes Marktumfeld vor.

Operative Risiken aus dem Betrieb der Anlagen (z.B. ungeplante Stillstände).

Die Gesellschaft ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen: 

Reduzierung von Beschaffungsrisiken durch eine marktnahe, strukturierte Beschaffung und Erzeugung sowie aktives Monitoring und ggf. Management von Bestandbeschaffungs- wie auch Lieferverträgen. Verbleibende Risiken aus Beschaffungs- und Lieferverträgen werden bilanziell abgebildet.

Verfolgung von Gesetzgebung und Rechtsprechung und Vorgabe detaillierter Geschäfts- und Verfahrensanweisungen.

Die Verfügbarkeit und Performance der Anlagen stützt die Gesellschaft mit dem Einsatz qualifizierten Betriebspersonals und einem Instandhaltungs- und Servicekonzept.


Aus derzeitiger Sicht ergeben sich aus der aktuellen Chancen- und Risikolage keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken. 

 

Essen, den 29. Februar 2024

E.ON Bioerdgas GmbH Die Geschäftsführung

Dr. Rouven Fleischer

Simon Hanikel

Thomas Jux

Bilanz

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 35.324 30.184
Immaterielle Vermögensgegenstände 23 93
Sachanlagen 26.277 23.582
Finanzanlagen 9.024 6.509
Umlaufvermögen 157.640 201.450
Vorräte 44.353 30.898
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 113.287 170.552
Rechnungsabgrenzungsposten 1.307 -
Aktiva 194.271 231.634
Eigenkapital 25 25
Gezeichnetes Kapital 25 25
Rückstellungen 92.124 110.686
Verbindlichkeiten 102.122 120.923
Passiva 194.271 231.634

Gewinn- und Verlustrechnung

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 135.357 200.573
Bestandsveränderungen 169 -464
Sonstige betriebliche Erträge 14.050 13.022
Materialaufwand -171.287 -283.564
Personalaufwand -2.840 -2.301
Abschreibungen -1.878 -1.875
Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.805 -1.342
Finanzergebnis -1.209 -155
Ergebnis nach Steuern -36.443 -76.106
Erträge aus Verlustübernahme 36.443 76.106
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - -

Anhang

Allgemeine Grundlagen

Die E.ON Bioerdgas GmbH mit Sitz in Essen wird beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 19720 im Handelsregister geführt.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.

Die E.ON Bioerdgas GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben.

Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die E.ON Bioerdgas GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG.

Gemäß § 291 HGB ist die E.ON Bioerdgas GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die E.ON Bioerdgas GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen.

Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).

Zwischen der E.ON Bioerdgas GmbH und der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen (HRB 30582), als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände 13 Jahre
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 13 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 3 bis 16 Jahre


Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.

Der in 2019 erworbene Kundenstamm wird leistungsorientiert über 6 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Wegfall der Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten bilanziert.

Vorräte werden zu Anschaffungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens.

Die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.

Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:


31.12.2023 31.12.2022
Gehalts-/Karrieretrend 2,95% p.a. 2,75 % p.a.
Rentendynamik - gesetzliche Garantieanpassung 1,00 % p.a. 1,00 % p.a.
Rentendynamik - andere Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten Garantieanpassung unterliegen 2,20 % p.a. 2,00 % p.a.
Rechnungszins Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,82 % p.a. 1,78 % p.a.
Rechnungszins Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie Sterbegeldverpflichtungen 1,74 % p.a. 1,44 % p.a.


Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE, Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung.

Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.

Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Erläuterung zur Bilanz
Anlagevermögen


Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der E.ON Bioerdgas GmbH ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Umlaufvermögen
Vorräte

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.395 4.708
Unfertige Erzeugnisse 427 258
Fertige Erzeugnisse und Waren 34.531 25.932

44.353 30.898


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 57.022 69.608
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 56.062 100.801
davon gegen die Gesellschafterin 36.443 76.106
davon aus Verlustübernahme 36.443 76.106
davon gegen übrige verbundene Unternehmen 19.619 24.695
davon aus Lieferungen und Leistungen 19.164 24.572
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 437 38
Sonstige Vermögensgegenstände 203 143

113.287 170.552


Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich neben den Abgrenzungen für vermiedene Netznutzung und Einspeisevergütungen im Wesentlichen um Abgrenzungen aus dem Verkauf von Bioerdgas.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der E.ON Beteiligungen GmbH gehalten.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a) beträgt zum Bilanzstichtag 43 T€ (Vorjahr: 203 T€). Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht.

Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2.563 2.337
Steuerrückstellungen 27 41
Sonstige Rückstellungen 89.534 108.308

92.124 110.686


Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 341 318
Rückstellungen im Personalbereich 876 336
Drohverlustrückstellungen 65.449 61.065
Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen 22.825 46.575
Übrige sonstige Rückstellungen 43 14

89.534 108.308


Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.299 1.171
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 100.493 119.580
davon aus Lieferungen und Leistungen 12.070 43.868
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 88.423 75.712
Sonstige Verbindlichkeiten 330 172
davon aus Steuern 324 169
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - -

102.122 120.923


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 88.423 T€ das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE.

Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 394.610 T€. Hiervon entfallen 55.425 T€ auf verbundene Unternehmen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen zum Bezug von Bioerdgas sowie von Substraten.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse Strom 180 528
Umsatzerlöse Gas 131.188 190.722
Sonstige Umsatzerlöse 3.989 9.323

135.357 200.573


Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Schadensersatz und Kostenerstattungen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 3.818 T€ periodenfremde Erträge. Diese stammen im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.

Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 159.217 276.954
Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.070 6.610

171.287 283.564


Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten vornehmlich Aufwendungen für Bioerdgasbezug, Rohstoffeinsatz, Energie und Instandhaltungsmaterialien. Zudem werden hier Erträge aus vermiedenen Netzentgelten in Höhe von 301 T€ saldiert ausgewiesen. Des Weiteren ist eine Zuführung zur Drohverlustrückstellung in Höhe von 4.444 T€ enthalten.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten im Wesentlichen Netznutzungsentgelte.

Der Materialaufwand enthält 3.509 T€ periodenfremde Aufwendungen.

Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 2.260 1.664
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 580 637
davon für Altersversorgung 253 326

2.840 2.301

Abschreibungen

Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Fremdlieferungen und -leistungen sowie Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 7 T€ (Vorjahr 51 T€) sonstige Steuern.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 60 T€ periodenfremde Aufwendungen.

Finanzergebnis

in T€ 2023 2022
Erträge aus Beteiligungen 446 144
davon aus verbundenen Unternehmen 446 144
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 184 40
davon aus verbundenen Unternehmen 184 40
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 173 64
davon aus verbundenen Unternehmen 9 64
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 164 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.012 -403
davon an verbundene Unternehmen -1.888 -270
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -118 -133

-1.209 -155

Erträge aus Verlustübernahme

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 36.442.816,54 € Verlust von der E.ON Beteiligungen GmbH ausgeglichen.

Sonstige Angaben
Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz


Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:

· Die E.ON Bioerdgas GmbH ist in das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Verbindlichkeit aus dem Cash-Pooling auf 88.423 T€. Die Zinsaufwendungen hieraus betragen 1.885 T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen.
· Als Darlehensgeberin hat die E.ON Bioerdgas GmbH mit den verbundenen Unternehmen Bioenergie Merzig GmbH, Bioerdgas Hallertau GmbH und Bioerdgas Schwandorf GmbH langfristige Darlehensverträge. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Restschuld auf 20.584 T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen.

Durchschnittliche Beschäftigungszahl

Die E.ON Bioerdgas GmbH beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich 21 Mitarbeiter, davon ein leitender und 20 angestellte Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor.

Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung


Die Geschäftsführung der E.ON Bioerdgas GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

Uwe Bauer Geschäftsführer, bis 31. März 2023
Dr. Jochen Handke Geschäftsführer E.ON Energy Solutions GmbH, Ressort West Geschäftsführer, bis 14. November 2023
Simon Hanikel Geschäftsführer, ab 1. Februar 2023
Dr. Rouven Fleischer Geschäftsführer, ab 17. Oktober 2023
Thomas Jux Geschäftsführer, ab 15. November 2023
Bezüge der Geschäftsführung

Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten.

 

Essen, den 29. Februar 2024

E.ON Bioerdgas GmbH Die Geschäftsführung

Simon Hanikel

Dr. Rouven Fleischer

Thomas Jux

Entwicklung des Anlagevermögens

in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2023 Zugänge Um-buchungen 31.12.2023
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.225 - - 2.225
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.225 - - 2.225
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.827 140 2.422 14.388
Technische Anlagen und Maschinen 22.018 - - 22.018
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.297 55 - 1.353
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.278 4.309 -2.422 10.165
Sachanlagen 43.419 4.504 - 47.924
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.461 1.350 - 9.811
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 19.620 1.166 - 20.786
Finanzanlagen 28.081 2.516 - 30.597
Anlagevermögen 73.725 7.020 - 80.746
in T€ Kumulierte Abschreibungen

01.01.2023 Zugänge 31.12.2023
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -2.132 -69 -2.202
Immaterielle Vermögensgegenstände -2.132 -69 -2.202
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -5.670 -459 -6.129
Technische Anlagen und Maschinen -13.358 -1.189 -14.547
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -809 -161 -970
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - -
Sachanlagen -19.837 -1.809 -21.646
Anteile an verbundenen Unternehmen -4.346 - -4.346
Ausleihungen an verbundene Unternehmen -17.227 - -17.227
Finanzanlagen -21.573 - -21.573
Anlagevermögen -43.542 -1.878 -45.421
in T€ Buchwerte

31.12.2023 31.12.2022
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23 93
Immaterielle Vermögensgegenstände 23 93
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.258 6.156
Technische Anlagen und Maschinen 7.471 8.660
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 383 488
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.165 8.278
Sachanlagen 26.277 23.582
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.466 4.116
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.558 2.393
Finanzanlagen 9.024 6.509
Anlagevermögen 35.324 30.184

Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB

Gesellschaft Anteil
%
Eigenkapital per
31.12.2022
T€
Ergebnis
2022
T€
Bioerdgas Hallertau GmbH, Wolnzach 90,00 -12.345 -2.406
Bioerdgas Schwandorf GmbH, Schwandorf 66,67 6.027 -658
Bioenergie Merzig GmbH, Merzig 51,00 3.771 496

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

                
An die E.ON Bioerdgas GmbH, Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Bioerdgas GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Bioerdgas GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG‌ zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG‌ beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG‌ sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
                                 

 

Köln, den 1. März 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jeromin, Wirtschaftsprüfer

Klinzing, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 23. April 2024 festgestellt.

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