Mindit GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Jalaß seit 28.5.2025 | Geschäftsführer |
Carsten Michael Ritterath seit 28.5.2025 | Geschäftsführer |
Thorsten Schmidt seit 23.6.2020 | Prokura |
Saskia Miesen seit 6.11.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rau-Be Beteiligungen GmbH | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
aescoLOGIC GmbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Feststellung am 22. Juli 2024BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023aescoLOGIC GmbH, LangenfeldAmtsgericht Düsseldorf, HRB 805101. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Entgegen des Vorjahres wurden die sonstigen betrieblichen Erträge im Zusammenhang mit Sachbezügen für KFZ in 2023 i.H.v. T€ 135 (Vorjahr: T€ 133) zur einheitlichen Darstellung im Personalaufwand verrechnet. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Bei den Zugängen an beweglichen Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode zeitanteilig angewandt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Vorräten handelt es sich um Handelswaren; sie sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge in Höhe von 2,0 % berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 2) vorgenommen. Neue Erkenntnisse lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Währungsforderungen waren nicht zu verzeichnen. Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Der Referenzzeitraum für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes von Pensionsrückstellungen betrug gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB auf 10 Jahre. Für die Abzinsung wurde pauschal der von der Deutschen Bundesbank festgesetzte durchschnittliche Marktzins bei einer restlichen Laufzeit von 10 Jahren von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB angewendet. Erwartete Rentensteigerungen werden mit 2,2 % (Vorjahr: 1,5 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 10 (Vorjahr: T€ 41). Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Hieraus resultiert im Berichtsjahr die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung waren am Bilanzstichtag nicht vorhanden. Für die Ermittlung Latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung darüberhinausgehender latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. 3. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der passive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen Verpflichtungen von insgesamt T€ 890 (Vorjahr: T€ 993). 5. Angaben zu Organen der Gesellschaft/Komplementärin Geschäftsführung Geschäftsführer ist: Herr Wolfgang Süßle, Oggau am Neusiedler See/Österreich (bis 01.03.2023) Herr Arne Passenheim (seit 01.03.2023) Schutzklauseln Die Schutzklauseln nach § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB und § 286 Abs. 4 HGB wurden angewendet. 6. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (Köpfe):
7. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Nachtragsbericht Gemäß Verschmelzungsverträgen vom 4. Juni 2024 und Gesellschafterbeschlüssen vom selben Tag wurden die ehemaligen Tochtergesellschaften MED-Depot Medizinisches Versorgungsdepot GmbH sowie Prima-med Verwaltungsgesellschaft mbH mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf die aescoLOGIC GmbH verschmolzen. Die Eintragungen im Handelsregister erfolgten am 3. Juli 2024. Durch die Verschmelzung der Prima-med Verwaltungsgesellschaft mbH auf die aescoLOGIC GmbH ist die prima-med GmbH & Co. KG auf die aescoLOGIC GmbH als verbleibende Gesellschafterin angewachsen.
Langenfeld, 11. Juli 2024 Arne Passenheim, Geschäftsführer
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023aescoLOGIC GmbH, LangenfeldMit innovativen Ideen und jahrzehntelanger Erfahrung ist die aescoLOGIC GmbH ein verlässlicher Partner im Gesundheitswesen. Hochwertige Produkte und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden sind der Kern unserer Unternehmensphilosophie. Sowohl bei den Produkten als auch bei unseren Dienstleistungen richten wir unser Hauptaugenmerk auf die Bedürfnisse unserer Kunden und die Qualität unserer Leistung. Getreu unserem Leitmotiv "Qualität aus einer Hand - Gemeinsam auf Erfolgskurs" bieten wir unseren Kunden individuelle Komplettlösungen für einen effizienten Praxis- und Klinikalltag und gewährleisten dabei maximale Prozesssicherheit bei minimalem Verwaltungsaufwand. Dank unseres modernen Materialmanagements werden in Praxen und Kliniken Versorgungsengpässe vermieden und der administrative Aufwand für unsere Kunden auf ein Minimum reduziert. Vom Regalservice bis in den OP sorgen wir zuverlässig und flexibel für die bedarfsgerechte Beschaffung aller benötigten Materialien. Neben dem klassischen OP-Sortiment beliefern wir unsere Kunden auch mit Implantaten namhafter Hersteller. Das Gesamtsortiment in unserem Online-Shop umfasst mehr als 20.000 Artikel für den ambulanten OP-Bedarf. Die Abrechnung der Sachkosten gegenüber den verschiedenen Leistungsträgern ist ein komplexes Thema und für Praxen/Kliniken stets mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Als kompetenter Partner übernehmen wir - wo gesetzlich möglich - die Abrechnung für unsere Kunden. Die von uns entwickelte Software m.o.p.s - das modulare OP-System strukturiert professionell alle Prozesse der Ressourcenplanung, Sachkostenabrechnung, Materialwirtschaft und des Lagermanagements von ambulant operierenden OP-Zentren. Entwicklung von Gesamtwirtschaft Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist in 2023 um 0,3% zum Vorjahr gesunken. Die größten Herausforderungen in 2023 waren die Unsicherheit bei den Lieferketten, gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik sowie Inflation und steigende Personalkosten. Die erneuten Kostensteigerungen im Jahr 2023 haben die gesamte Medizintechnik-Branche zusätzlich sehr stark belastet. Neben den Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie haben bestehende politische Spannungen, Unruhen oder Kriege, wie v. a. in der Ukraine oder im Nahen Osten, die Branchenentwicklung beeinflusst. Geschäftsverlauf Die aescoLOGIC GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse von 21.580 T€ erzielt und lag somit deutlich über dem Vorjahr (17.193 T€). Der Materialaufwand liegt mit 12.674 T€ ebenfalls über dem Vorjahr (10.605 T€). Unter Einbeziehung der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 98,54 € (Vorjahr: 41 T€) ergab dies einen Rohertrag in Höhe von 8.906 T€ (Vorjahr: 6.629 T€). Das Ergebnis vor Steuern beträgt nach Abzug der sonstigen Aufwendungen, der Personalkosten und Abschreibungen in Höhe von insgesamt 7.820 T€ (Vorjahr: 6.322 T€) sowie der Hinzurechnung des Beteiligungs- und Finanzergebnisses von 936 T€ (Vorjahr: 854 T€) 2.019 T€ (Vorjahr: 1.145 T€). Nach Berücksichtigung der Steuern belief sich der Jahresüberschuss auf 1.563 T€ (Vorjahr: 923 T€). Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr (13.460 T€) um 2.011 T€ auf 15.471 T€ gestiegen. Die Anlagenquote (Vorjahr: 38 %) ist auf 33 % gesunken. Die Eigenkapitalquote (Vorjahr: 83 %) ist auf 82% gesunken. Der Bestand der Flüssigen Mittel (Vorjahr: 847 T€) ist auf 1.366 T€ angestiegen. Die Umsatzrentabilität vor Ertragsteuern (Vorjahr: 6,7 %) ist um 2,6 Prozentpunkte auf 9,3 % gestiegen. Die Materialaufwandsquote hat sich von 61,7% um 3,0 Prozentpunkte auf 58,7% verbessert. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter liegen bei 3.697 T€ (Vorjahr: 3.100 T€) und sind um 597 T€ gestiegen. Auch die Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersvorsorge sind um 192 T€ gestiegen und liegen bei 754 T€ (Vorjahr: 562 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 2.491 T€ um 713 T€ auf 3.204 T€ angestiegen. Der Cashflow (Jahresergebnis plus Abschreibung) betrug 1.728 T€ (Vorjahr: 1.093 T€); es bestehen ausreichende Kreditlinien. Wirtschaftliche Lage und voraussichtliche Entwicklung Das Ergebnis liegt erwartungsgemäß weit über Vorjahresniveau. Durch die Fortsetzung der positiven Entwicklung des Vorjahres gehen wir davon aus, dass die aescoLOGIC GmbH auch in 2024 im Umsatz und Jahresergebnis deutlich über dem Vorjahr liegen wird. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das wirtschaftliche Umfeld hat sich in Deutschland gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Trotzdem profitiert der Medizinproduktehandel und insbesondere die aescoLOGIC GmbH, die die Produkte, die Logistik, die dazugehörige Software und die benötigten Dienstleistungen anbietet von der Stabilität der Branche. Der Gesundheitsmarkt ist und bleibt der Wachstumsfaktor der Zukunft. Die Ausgaben für Heilmittel sowie die Anzahl der ambulanten Operationen steigen gem. GKV-Spitzenverband stetig. Somit wächst der Bedarf unserer Dienstleistungen permanent und bestärkt uns, die eingeschlagene Wachstumsstrategie weiterhin fortzusetzen. Als Risiko wird häufig der zunehmende Kostendruck im Gesundheitswesen gesehen. Dies kann sich auch auf die Beschaffung von Waren auswirken. Da wir langfristige Lieferbeziehungen haben und auch im EURO-Raum einkaufen sind wir von diesen Risiken bisher verschont. Der Kostendruck stellt für uns eine Chance dar, da Eingriffe, die früher stationär vorgenommen wurden, nun immer mehr in den ambulanten Bereich verlagert werden.
Langenfeld, 11. Juli 2024 Arne Passenheim Die Geschäftsführung Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die aescoLOGIC GmbH, Langenfeld Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der aescoLOGIC GmbH, Langenfeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der aescoLOGIC GmbH, Langenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, den 15. Juli 2024 Dr.
Dienst & Partner GmbH & Co. KG
Dr. Julia Schneider, Wirtschaftsprüferin Marco Dietz, Wirtschaftsprüfer |
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