Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 117581
Eingetragen
16.3.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
die Erstellung von Software, deren Verkauf und Betrieb sowie damit verbundene Beratung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Joseph
seit 16.3.2011
Geschäftsführer
Matthias Teske
seit 16.3.2011
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

maBinso software GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.626,00 7.391,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.588,00 3.410,00
II. Sachanlagen 5.038,00 3.981,00
B. Umlaufvermögen 1.791.010,57 1.864.183,82
I. Vorräte 117.693,96 190.353,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 394.458,29 556.135,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.278.858,32 1.117.694,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.945,74 8.583,12
Aktiva 1.808.582,31 1.880.157,94

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.251.111,55 1.243.579,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 918.579,37 880.973,52
III. Jahresüberschuss 307.532,18 337.605,85
B. Rückstellungen 140.338,42 147.230,20
C. Verbindlichkeiten 205.044,52 301.300,06
D. Rechnungsabgrenzungsposten 212.087,82 188.048,31
Passiva 1.808.582,31 1.880.157,94

Anhang

maBinso software GmbH
Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die maBinso software GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117581 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

III.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch unser Projektcontrolling laufend überwacht.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 sind im Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen und die bis zum 31. Dezember 2011 angeschafft wurden, werden über eine planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren gemäß § 253 Abs. 3 HGB abgeschrieben.

Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 liegen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Ansatz des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt zum Nennwert.

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit einem Teurungssatz von 2,2% p.a. berücksichtigt.

Die Bemessung der Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller zu erwartenden Steuernachzahlungen sowie erkennbaren Risiken sowie Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

IV.  Erläuterungen zur Bilanz

1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 383.286,38 (Vorjahr EUR 544.963,37) und von über einem Jahr in Höhe von EUR 11.171,91 (Vorjahr EUR 11.171,91).

2.  Eigenkapital

Im Wirtschaftsjahr erfolgte eine ordentliche Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 300.000,00, die dem Gewinnvortrag belastet wurde.

3.  Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von TEUR 95,0 (Vorjahr TEUR 95,0), Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von TEUR 28,0 (Vorjahr TEUR 38,0), Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub in Höhe von TEUR 10,0 (Vorjahr TEUR 10,0) sowie Abschlusskostenrückstellungen in Höhe von TEUR 8,5 (Vorjahr TEUR 8,5).

4.  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

Art der Verbindlichkeit
Gesamt
davon mit einer Restlaufzeit von
Sicherung


bis zu
einem Jahr

über einem Jahr
Betrag
Vermerk

EUR
EUR

EUR
EUR

erhaltene Anzahlungen
99.187,58
99.187,58

0,00


Vorjahr
173.301,68
173.301,68

0,00


aus Lieferungen und Leistungen
15.432,83
15.432,83

0,00


Vorjahr
29.366,68
29.366,68

0,00


sonstige Verbindlichkeiten
90.424,11
90.424,11

0,00


Vorjahr
98.631,70
98.631,70

0,00


Summe
205.044,52
205.044,52

0,00
0,00

Vorjahr
301.300,06
301.300,06

0,00
0,00



5.  sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Mietverträgen in Höhe von insg. TEUR 85,5 (Vorjahr TEUR 128,3). Der jährliche Verpflichtungsbetrag beträgt TEUR 42,8 (Vorjahr TEUR 42,8).

V.  Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt des Berichtsjahres 11 Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, 8. April 2024

Matthias Joseph

Matthias Teske

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024 festgestellt.

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