Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Adrion Recycling GmbH
Katzbergstraße 5, 40764 Langenfeld (Rheinland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rico Tokarz seit 8.1.2026 | Geschäftsführer |
Olaf Adrion seit 20.12.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adrion Recycling GmbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Adrion Recycling GmbHA. Grundlagen Die Adrion Recycling GmbH (nachstehend Adrion genannt) ist eine 50%ige Beteiligung der REMONDIS GmbH & Co. KG/ Region Rheinland, Köln, und steht im Übrigen im Familienbesitz. Hauptergebnisträger ist die Verarbeitung, der Handel und die Vermarktung von Schrott sowie Altpapier. Adrion verfolgt mit ihrem Sitz in Langenfeld das Ziel, anfallende Ne- und Fe-Metalle und Verbunde durch Sortierung und Aufbereitung wieder in den Wirtschaftskreislauf einzugliedern, um somit dem immer geringer werdenden Rohstoffaufkommen entgegen zu wirken. Zudem bietet Adrion den Kunden im Großraum Köln/Düsseldorf ein breit aufgestelltes Dienstleistungsangebot im Entsorgungsbereich an. Dieses Angebot umfasst die Gestellung und den Transport von Containern sowie die ordnungsgemäße Verwertung der anfallenden Sekundärrohstoffe entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Der internationale Handel und der Streckenhandel mit Sekundärrohstoffen, insbesondere im Altpapierbereich, sichert die Verwertung bzw. das Recycling mit optimalen Vermarktungskonditionen ab. Adrion ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und beschäftigt 25 Mitarbeiter (ohne Aushilfen). B. Wirtschaftsbericht I. Geschäft, Markt / Wettbewerb und Rahmenbedingungen Im Folgenden wird auf das Leistungsangebot sowie die Entwicklung in 2023 eingegangen. LeistungsangebotDie REMONDIS-Gruppe leistet als größtes Unternehmen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern mit ihren Anlagen und Dienstleistungen einen erheblichen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen. Im Leistungsangebot der Gruppe steht neben der Sammlung und Aufbereitung von Abfällen und der Erbringung anderer Infrastrukturdienstleistungen die Gewinnung von Rohstoffen und Energie aus Recyclingprozessen im Mittelpunkt. Die Zugehörigkeit der Adrion zur REMONDIS-Gruppe versetzt die Adrion in die Lage, Systemdienstleistungen auf allen Wertschöpfungsstufen der Kreislaufwirtschaft anzubieten. Das Unternehmen verfügt in seinem Einzugsgebiet, das im Wesentlichen im Kreis Mettmann liegt, über einen Schrottproduktionsstandort in Langenfeld-West (Katzbergstr. 5). Adrion nutzt die REMONDIS Niederlassung Langenfeld als Produktionsstandort für Altpapier. Hierdurch kann das Operationsgebiet der Adrion flächendeckend mit kurzen Transportwegen bedient werden. Die Adrion konnte im Jahr 2023 ihre führende Position in ihrem Kerngebiet stabilisieren. Die Branchenkonsolidierung und die damit verbundene Veränderung der Marktanteile in der deutschen Kreislaufwirtschaft halten weiter an. Der bestehende Kundenstamm des Unternehmens konzentriert sich auf den Kreis Mettmann. Geschäftliche Entwicklung Im Konzernverbund hat die Adrion aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur REMONDIS-Gruppe Zugriff auf nahezu alle Arten von Aufbereitungsanlagen der thermischen Entsorgung, Deponierung und Verwertung. Über Beteiligungsgesellschaften der REMONDIS-Gruppe können Baumischabfälle und Bauschutt aufbereitet oder abgesteuert werden. Analog gilt das für die Kompostierung von Grünabfällen sowie die Entsorgung von Gefahrstoffen. Zur Absicherung der Verwertung von Metall, Schrott, PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) schließt die Adrion jährlich Verträge über diverse Kontingente direkt mit mehreren Stahlwerken und Papierfabriken ab. Nach den drastischen Preisrückgängen in der zweiten Hälfte des Vorjahres haben sich die Großhandelspreise für Altpapier auf einem nun deutlich niedrigeren Niveau wieder mit positiver Tendenz entwickelt. Die Schrott- und Metallpreise entwickelten sich im Laufe des Jahres 2023 weiter rückläufig. Der durchschnittliche Preisindex für gemischtes Altpapier nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Basis: 2015 = 100) lag im Geschäftsjahr 2023 bei 76,3 nach 169,6 im Vorjahr und war damit um 55 % rückläufig. Der durchschnittliche Preisindex für Stahl und Eisenschrott nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Basis: 2015 = 100) ist im Geschäftsjahr 2023 mit 157,7 (Vorjahr: 190,1) im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 % gesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Preise, Index der Großhandelsverkaufspreise - Altpapier und Altmetalle) II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Auf die für die Steuerung und Überwachung des Unternehmens wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wie Rohergebnis und Jahresüberschuss wird im Folgenden eingegangen. 1. Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der Preisentwicklung und bei zudem rückläufigen Abfallmengen um TEUR 14.289 auf TEUR 21.204 deutlich verringert. Bei ebenfalls erheblich gesunkenen Margen verminderte sich auch das Rohergebnis von TEUR 6.114 im Vorjahr um TEUR 2.147 auf TEUR 3.966. Die Abschreibungen im Berichtsjahr betragen TEUR 389 (i.Vj.: TEUR 426). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich um TEUR 245, insbesondere aufgrund gesunkener Kosten für Fuhrpark und Arbeitsmaschinen. Mit TEUR 736 ergab sich somit ein Jahresüberschuss, der um TEUR 1.294 unter dem außergewöhnlich guten Ergebnis des Vorjahres lag. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme erhöhte sich von TEUR 9.936 im Vorjahr um TEUR 283 auf TEUR 10.219 zum 31.12.2023. Das Anlagevermögen macht weiterhin einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme aus. Sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 34,6 % (i.Vj.: 37,4 %). Die Investitionen in das Anlagevermögen lagen im Berichtsjahr mit TEUR 199 unter den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 389. Die Vorratsbestände am Bilanzstichtag sind mit TEUR 237 (i.Vj. TEUR 225) weiterhin auf einem wertmäßig niedrigen Niveau. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Aktivseite basiert im Wesentlichen auf dem stichtagsbedingten Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 246 auf TEUR 2.021 (i.Vj.: TEUR 1.775) sowie auf einer Erhöhung der liquiden Mittel um TEUR 146. Auf der Passivseite haben sich die Lieferverbindlichkeiten am Bilanzstichtag um TEUR 547 erhöht, während sich die sonstigen Rückstellungen um TEUR 311 verminderten. Das Eigenkapital hat sich durch Gewinnthesaurierung weiter erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 57,5 % (i.Vj.: 54,8 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Darlehenstilgungen um TEUR 230. Neue Bankdarlehen wurden nicht aufgenommen. Die bestehenden Darlehen betreffen ausschließlich Investitionen in das Sachanlagevermögen der Gesellschaft, insbesondere in das eigene Betriebsgrundstück. Für kurzfristige Finanzierungen stehen der Gesellschaft Kreditlinien bei den Banken in Höhe von TEUR 202 zur Verfügung, die im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen wurden. Zum Bilanzstichtag übersteigt das Umlaufvermögen die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und Rückstellungen um TEUR 3.611 (i.Vj.: TEUR 3.221). Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zzgl. Abschreibungen) beläuft sich auf TEUR 1.125 (i.Vj.: TEUR 2.456). III. Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Jahr Zusammenfassend zeigte sich im Berichtsjahr aus Sicht der Geschäftsführung erneut eine überaus zufriedenstellende, den Planansätzen des Vorjahres entsprechende Entwicklung der Adrion Recycling GmbH. C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die Adrion Recycling GmbH ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung der REMONDIS-Gruppe eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaften überwacht, einem Planabgleich unterzogen und eine Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und in Palästina sowie die noch nicht gut laufende deutsche Wirtschaft in 2024 erschweren das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele. Trotzdem wird es uns auch in 2024 gelingen die gesetzten Ziele zu erreichen. Aktuell, nach dem zweiten Quartal, liegt die Adrion Recycling GmbH auf Planungsniveau. I. Chancen und Risiken Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet in seiner Konjunkturprognose aus Mai 2024 für Deutschland nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 % für das Jahr 2024. Nach einem Rückgang um 0,2 % im Vorjahr geht man davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im Laufe des Jahres etwas an Fahrt gewinnt. Dabei werden ein Rückgang der Inflation und steigende Nominallöhne erwartet, die zu einer moderaten Belebung des privaten Konsums führen. (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) Sollte dies zutreffen, wird das Abfallaufkommen in 2024 wieder leicht ansteigen. Unser Ziel ist es trotz der angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation für 2024 die positive Entwicklung der Adrion Recycling GmbH weiter voranzutreiben. Die Adrion hat durch Streuung ihrer Marktaktivitäten (Verarbeitung und Handel mit Fe- und Ne-Schrotten sowie Altpapier, Containerdienst und Entsorgung, Vermarktung von Sekundärrohstoffen) die Basis geschaffen, um auch in der sich abzeichnenden gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage weiterhin positive Ergebnisse zu erzielen. Mit der Obergesellschaft, der REMONDIS GmbH & Co. KG/ Region Rheinland, wurde auch für das Wirtschaftsjahr 2024 eine Vereinbarung zur Belieferung der Müllverbrennungsanlage in Köln abgeschlossen. Dies ermöglicht uns die gesicherte Verwertung von Abfällen unserer Industriekunden. Das Forderungsausfallrisiko ist eines der größten Risiken unserer Branche. Dem Ausfallrisiko von Leistungsforderungen begegnen wir mit einem intensiven Debitorenmanagement, strukturierten Mahn- und Inkassoprozessen und der Absicherung durch Warenkreditversicherungen. Marktpreisänderungen stellen Chancen und Risiken zugleich dar. Den Unsicherheiten begegnen wir durch eine möglichst geringe Vorratshaltung, intensive Marktbeobachtung und die Vereinbarung von Absatzkontingenten. Der internationale Sekundärrohstoffmarkt wird für REMONDIS und die Adrion weiter eine wachsende Bedeutung haben. Aktuell zieht die Nachfrage nach Rohstoffen wieder an. Langfristig erwarten wir eine stetig steigende Nachfrage nach Rohstoffen. Das Zinsniveau hat die Spitze erreicht, Investitionen werden zukünftig voraussichtlich günstiger zu realisieren sein. Aufgrund der vielfältigen globalen Krisen ist eine Prognose gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen derzeit jedoch erheblich erschwert. II. Voraussichtliche Entwicklung Nach der konservativen Wirtschaftsplanung der Adrion gemäß den Vorgaben der REMONDIS-Gruppe wird für das Jahr 2024 und die Folgejahre 2025 - 2029 mit einer stabil positiven Ergebniserwartung geplant. Für 2024 erwarten wir ein leicht verbessertes Rohergebnis und einen leicht verbesserten Jahresüberschuss im Vergleich zum Jahr 2023. Als wesentliche Investitionen sind Ersatzinvestitionen für den Fuhrpark und Behälter an dem eigenen Produktionsstandort in Langenfeld (Katzbergstr. 5) geplant. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, mit der Gesellschaft auch weiterhin den Anforderungen des Entsorgungsmarktes gerecht zu werden.
Langenfeld, den 21. Juni 2024 Adrion Recycling GmbH Die Geschäftsführung der Adrion Recycling GmbH gez. Olaf Adrion gez. Guido Gey BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAdrion Recycling GmbH, LangenfeldRegistergericht DüsseldorfHRB 66976I. GRUNDLAGENDie Adrion Recycling GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODENBei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen erweitert/geändert: In der Bilanz: - gesonderter Ausweis des Fuhrparks innerhalb der Sachanlagen; - gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. In der Gewinn- und Verlustrechnung: - Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern. Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva:Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei EDV-Programmen mit Anschaffungskosten bis zu 5.100 € wird am Ende des ersten Jahres nach Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren ein Abgang unterstellt. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Im Zuge der erstmaligen Anwendung der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien erfolgte jedoch keine Anpassung davon abweichender in der Vergangenheit zugrunde gelegter Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Für Behälter die nicht zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern gehören und die somit über 4 Jahre abgeschrieben werden, wird nach 10 Jahren ein Abgang unterstellt. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva:Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Erfüllungsbetrag unter Anwendung des Anwartschaftsverfahrens (PUC-Methode) ermittelt. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz in Höhe von 1,82 %, dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden den "Richttafeln von 2018 G" (Heubeck Richttafeln) entnommen, der Rententrend wurde mit 0,0 % angesetzt. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Soweit Schätzungen notwendig waren, wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen:Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18.079,00 € (Vorjahr 18.498,29 €). Eigenkapital:Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 103.000,00 €. Rückstellungen:Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 1,74 % beträgt 360,00 €. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen wurden vor allem für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (129.146,87 €) sowie ausstehende Eingangsrechnungen (124.159,08 €) und Erlösschmälerungen (22.427,31 €) gebildet. Verbindlichkeiten:Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt 2.352.826,85 € (Vorjahr 1.773.227,92 €) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 1.176.427,58 € (Vorjahr 1.411.173,71 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden und durch Sicherungsübereignungen gesichert, davon haben 281.246,40 € eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 809.449,83 € (Vorjahr 465.728,81 €). IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGErträge von außergewöhnlicher Größenordnung:Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung aus der teilweisen Auflösung der im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für Erlösschmälerungen in Höhe von insgesamt 203.997,12 €. V. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an: Olaf Adrion Guido Gey Diplom-Wirtschaftsingenieur Diplom-Agraringenieur Leichlingen Hürth Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Langenfeld, den 21. Juni 2024 Adrion Recycling GmbH gez. Olaf Adrion, Geschäftsführer gez. Guido Gey, Geschäftsführer Anlage zum Anhang Brutto-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Adrion Recycling GmbH, Langenfeld PrüfungsurteileIch habe den Jahresabschluss der Adrion Recycling GmbH, Langenfeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Adrion Recycling GmbH, Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileIch habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsMeine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Overath, den 21. Juni 2024 gez. Frank Hagedorn, Wirtschaftsprüfer |
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