Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 158430
Eingetragen
9.8.2019
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und LuftfahrzeugenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Schiffen und Booten (ohne Freizeitboote) sowie deren Ersatzteilen und Zubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Import und Export von Schiffsausrüstung, Schiffsmaschinen, und Schiffszubehör, sowie Kommissionsagenten-Tätigkeiten (ausgenommen von Auktionen) beim Handel mit diesen Produkten, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin Beratungsdienstleistungen im Bereich Technologieentwicklung, Technologietransfer, sowie technische Beratungsdienstleistungen und technischer Service im Bereich des Schiffbaus, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Calvin Dr. Gavillet
seit 8.10.2025
Geschäftsführer
Patrycja Rockmann
seit 25.8.2022
Prokura
Svea Köster
seit 25.8.2022
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
R&M Marine Interior Turnkey Company (Shanghai) Ltd.CHN
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
R&M Marine Interior Turnkey Company (Shanghai) Ltd.
China
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

R&M MIT Services GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 4.192,99 4.676,99
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.346,52 29.597,41
28.539,51 34.274,40
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.188.031,90 0,00
II. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 2.817.613,16 4.876.489,61
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 397.116,52 (Vj. 495.396,46)
III. Guthaben bei Kreditinstituten 3.094.497,74 2.499.044,67
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.774,24 18.533,85
D. AKTIV LATENTE STEUERN 8.545,41 0,00
7.145.001,96 7.428.342,53

PASSIVA

A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte Einlage eingefordertes Kapital -12.500,00 -12.500,00
III. Gewinnvortrag 3.049.969,19 1.512.213,39
IV. Jahresüberschuss 897.301,73 1.537.755,80
3.959.770,92 3.062.469,19
B. Rückstellungen 958.968,04 1.452.038,98
C. Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 2.226.263,00 2.913.834,36
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 1.484.279,05 (Vj. 753.724,75)
7.145.001,96 7.428.342,53

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Bilanzierung und Bewertungsmethoden

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der R&M MIT Services GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 158430), die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Von den Erleichterungsvorschriften des § 274a Nr. 1, § 288 Abs. 1 und § 276 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird in Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewegungsstetigkeit wurde eingehalten.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear unter Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen 5 und 11 Jahren vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Liquide Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und entsprechen dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Berechnung der Rückstellungen erfolgt auf Vollkostenbasis. Da es sich hauptsächlich um kurzfristige Rückstellungen handelt, wurden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr vollständig solche aus Lieferungen und Leistungen.

2.2. Zusammensetzungen der Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von T€ 386 (Vj.: T€ 205), Leistungsverpflichtung aus Verträgen mit Kunden in Höhe von T€ 294 (Vj.: T€ 105) sowie Garantieleistungen in Höhe von T€ 163 (Vj.: T€ 344). Darüber hinaus entfallen T€ 87 (Vj.: T€ 24) auf Personalrückstellungen und T€ 27 (Vj.: T€ 0) auf Rückstellungen für drohende Verluste.

2.3. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr vollständig solche aus Lieferungen und Leistungen und zu T€ 799 (Vj.: T€ 0) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 0).

3. Sonstige Angaben

3.1. Konzernverhältnisse

Die R&M MIT Services GmbH, Hamburg, wird in den nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Rheinhold & Mahla GmbH, Hamburg, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rheinhold & Mahla GmbH wird im Unternehmensregister offengelegt.

3.2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 3 (Vj.: 2) Mitarbeiter.

3.3. Geschäftsführung

Als Geschäftsführerin im abgelaufenen Geschäftsjahr und bis zum Bilanzaufstellungstag war bestellt:

Annegret Kempf, Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH), Hamburg

3.4. Nachtragsbericht

Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten.

 

Hamburg, 17. Juni 2024

Annegret Kempf

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:"

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die R&M MIT Services GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der R&M MIT Services GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin für den Jahresabschluss

Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Hamburg, 21. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

R&M MIT Services GmbH, Hamburg

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der R&M MIT Services GmbH ist durch die Gesellschafterversammlung am 25. Dezember 2024 festgestellt worden.

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