E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Stipa seit 12.2.2020 | Geschäftsführer |
Mirco Glunz seit 12.2.2020 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
innogy Consulting GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der innogy Consulting GmbH, Essen,AllgemeinesDie innogy Consulting GmbH erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Unternehmensgegenstand der innogy Consulting GmbH ist die Beratung und die Entwicklung, Verbreitung, Anwendung von Methoden und Verfahren zur Steuerung, Planung und Organisation von Unternehmen, die Umsetzung und Abwicklung innovativer Geschäftsmodelle sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren auf den vorgenannten Gebieten. Die innogy Consulting GmbH ist an fünf Standorten in Deutschland tätig und beschäftigte am 31.12.2019 rund 150 Mitarbeiter. Die innogy Consulting GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der innogy SE, Essen. Nach Freigabe der RWE/E.ON-Transaktion durch die EU-Kommission wurden am 18. September 2019 die von der RWE gehaltenen Aktien an der innogy SE auf die E.ON SE übertragen. Die Mehrheit der Anteile an der innogy Consulting ist damit sowohl der innogy SE als auch der E.ON SE zuzurechnen. Seit dem 02.06.2020 ist die E.ON SE alleiniger Gesellschafter der innogy SE und damit auch 100%-Anteilseigner der innogy Consulting GmbH. Die innogy Consulting GmbH ist nicht in den von der innogy SE, Essen, aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Im März 2020 hat das zuständige Vorstandsmitglied der innogy SE entschieden, dass die Aktivitäten der innogy Consulting als Inhouse-Beratung im E.ON Konzern nicht dauerhaft fortgeführt werden. Als voraussichtliches Enddatum des operativen Geschäfts der innogy Consulting GmbH wurde der 30.06.2021 festgelegt. Dementsprechend wurde der vorliegende Jahresabschluss 2019 nicht mehr nach dem "Going-concern"-Prinzip im Sinne des § 252 Abs. 1 HGB erstellt. Im Angesicht der festgelegten Schließung erfolgten im Jahresabschluss 2019 Sonderabschreibungen auf Vermögensgegenstände und Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen, die in Summe zu einer bilanziellen Überschuldung der innogy Consulting GmbH geführt haben. Die Alleingesellschafterin innogy SE hat am 8. September 2020 mittels einer bis zum 31.12.2021 befristeten Patronatserklärung erklärt, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass die innogy Consulting GmbH finanziell so ausgestattet bleibt und ggf. von der innogy SE ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihre obliegenden Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern pünktlich und vollständig bis zu einem Höchstbetrag von 29 Mio. € zu erfüllen. Am 1. August 2020 erfolgte der Übergang der innogy Consulting vom zentralen Cash Pool der innogy SE in den zentralen Cash Pool der E.ON SE. Die maximale, vom Vorstand genehmigte Kreditlinie auf dem Finanzmittelkonto beträgt 15 Mio. €. Durch die eingeräumte Kreditlinie im Cash Pool und die herausgegebene Patronatserklärung des Gesellschafters ist die Liquidität der innogy Consulting GmbH sichergestellt. Zur besseren Einordnung der Entwicklung des Unternehmens werden in diesem Bericht prozentuale Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mit folgenden Adjektiven beschrieben: unwesentlich/geringfügig (1-2 Prozent), moderat/leicht (3-5 Prozent), erheblich/gravierend (6-10 Prozent), bedeutend/beachtlich (11-15 Prozent), deutlich/beträchtlich (16-24 Prozent), signifikant (über 25 Prozent). Wirtschaftliche RahmenbedingungenAls eine international tätige Beratungsgesellschaft mit Fokus Energie erbringt die innogy Consulting GmbH ihre Leistungen entlang der kompletten Wertschöpfungskette der Energieversorgung schwerpunktmäßig für konzerninterne Kunden der E.ON, innogy und RWE Gruppe. Zum Beratungsangebot gehören neben klassischer Managementberatung auch die speziellen Bereiche Change, Operations (Lean Management), LRN LAB und Digital & Data. Die innogy Consulting GmbH ist innerhalb des innogy Konzerns an wichtigen Projekten beteiligt. Das Projektportfolio erstreckt sich von strategischen Projekten auf Vorstandsebene, über die Transformation von Unternehmenseinheiten und Prozessoptimierungsprojekte in operativen Abteilungen, bis hin zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Die innogy Consulting GmbH arbeitet schwerpunktmäßig für Kunden in Deutschland, war aber im Berichtszeitraum über Beteiligungsgesellschaften oder organisatorisch angegliederte Beratungsbüros anderer Konzerngesellschaften, auch in den Ländern Großbritannien, Niederlande, Tschechien, VAE und den USA tätig. Die innogy Consulting GmbH steht bei Projektausschreibungen im Wettbewerb mit externen Beratungsunternehmen, wie beispielsweise McKinsey und Boston Consulting Group, sowie mit der weiteren, internen Beratungsgesellschaft E.ON Consulting des E.ON Konzerns. Es besteht kein konzerninterner Kontrahierungszwang. Die Abrechnung an Kunden erfolgt auf Basis marktorientierter Honorarsätze. Die innogy Consulting GmbH steuert ihre Wirtschaftlichkeit und Rentabilität auf Basis von Kennzahlen, die sowohl die Projekt- als auch die Gesamtunternehmenssicht abbilden. Die wichtigsten Kennzahlen sind neben den Umsatzerlösen und dem Ergebnis, der Auslastungsgrad sowie die Anzahl der Berater. Die innogy Consulting GmbH erstellt monatlich rollierend eine Umsatz- und Kostenprognose für das laufende Geschäftsjahr. Darüber hinaus wird einmal jährlich eine Mittelfristplanung für die nächsten drei Jahre erstellt, wobei das erste Planungsjahr das Budgetjahr mit den entsprechenden Zielvorgaben ist. Die Inhalte der Mittelfristplanung sind im Wesentlichen Gewinn- und Verlustrechnung, Liquidität und Anzahl der Mitarbeiter. Ertragslage und Entwicklung der GesellschaftDie Ertragslage stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgte im Wesentlichen durch Beratungstätigkeiten in Höhe von 46,8 Mio. € (Vorjahr 39,9 Mio. €). 2,2 Mio. € (Vorjahr 3,9 Mio. €) der Gesamtleistung entfielen auf sonstige Umsatzerlöse und Kostenweiterbelastungen. Die Bestandsminderungen betrugen 5 T € (Vorjahr Bestandserhöhungen von 78 T €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Sachbezügen in Höhe von 0,5 Mio. € verbucht. Im Materialaufwand werden im Wesentlichen projektbezogene Fremdleistungen von 7,6 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €) gezeigt sowie 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) für sonstige Fremdleistungen wie zum Beispiel Übersetzungen, Research und Charting-Services. Die Erhöhung der projektbezogenen Fremdleistungen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einem verstärkten Einsatz externer Beratungsunternehmen. Dies war erforderlich, um der hohen Projektnachfrage der Kunden bei leicht gesunkener eigener Beraterzahl nachkommen zu können. Im Personalaufwand werden Löhne und Gehälter in Höhe von 14,1 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €) und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 2,9 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €) ausgewiesen. Davon betragen Aufwendungen für Altersversorgung 1,2 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Die Verringerung des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine geringere Zuführung zu Bonusrückstellungen zurückzuführen. Zudem ist der durchschnittliche Mitarbeiterbestand gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die Abschreibungen belaufen sich auf 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der außerplanmäßigen Vollabschreibung der Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vor dem Hintergrund der beschlossenen Betriebsschließung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 30,8 Mio. € (Vorjahr 12,3 Mio. €) beinhalten Rückstellungen für Restrukturierungskosten in Höhe von insgesamt 17,5 Mio. € (Vorjahr 0), davon 15,2 Mio. € für Abfindungen, 1,7 Mio. € für Mietverpflichtungen und 0,6 Mio. € für steuerliche und juristische Beratungsleistungen. Darüber hinaus sind unter Anderem Aufwendungen für interne Dienstleistungen von 3,2 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €), Werbe- und Reisekosten von 2,9 Mio. € (Vorjahr 3,3 Mio. €), Raumkosten von 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €), sowie sonstige Kosten von 6,1 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €). Die sonstigen Kosten sind im Wesentlichen für externe Dienstleistungen angefallen. Das Finanzergebnis von - 8,5 Mio. € (Vorjahr - 5,2 Mio. €) wird maßgeblich durch eine außerplanmäßige Abschreibung der Anteile an der innogy Consulting & Ventures Holdings LLC von 5,4 Mio. € und Effekte aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen von 2,1 Mio. € geprägt. Zusätzlich wurde ein an die innogy International Middle East LLC gegebenes Darlehen in Höhe von 0,7 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben. Der Steueraufwand von 5,0 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) ist maßgeblich geprägt durch eine für den Veranlagungszeitraum neu gebildete Gewerbesteuerrückstellung von 1,1 Mio. €, sowie Rückstellungen von 3,0 Mio. € für zu erwartende Steuernachzahlungen aus der zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht endgültig abgeschlossenen Betriebsprüfung der Jahre 2013-2016 sowie den daraus entstehenden Folgeeffekten. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von - 20,8 Mio. € (Vorjahr Jahresüberschuss von 1,4 Mio. €). Die für das Geschäftsjahr 2019 geplanten Werte wurden bei den Umsatzerlösen auf Grund einer erhöhten Nachfrage für das innogy/E.ON Integrationsprojekt Sunrise bedeutend übertroffen. Das geplante Jahresergebnis wurde jedoch in Folge der gebildeten Restrukturierungsrückstellung und der außerplanmäßigen Abschreibungen signifikant unterschritten. Auch die Anzahl der Mitarbeiter blieb bedingt durch eine erhöhte Fluktuationsrate hinter der geplanten Zahl zurück. MitarbeiterDer Mitarbeiterbestand per 31.12.2019 der innogy Consulting GmbH - gemessen in Mitarbeiteräquivalenten - verringerte sich im Berichtsjahr um 5,3 Mitarbeiteräquivalente auf 145,0. Dieser Rückgang resultiert aus Neueinstellungen (+ 50,1 MÄ) gemindert um natürliche Fluktuation (- 44,7 MÄ), den konzerninternen Wechseln zur innogy SE und anderen Konzerngesellschaften (im Ergebnis - 8,0 MÄ), Effekten aus Ein- und Austritten in die Elternzeit (- 3,0 MÄ) sowie aus Arbeitszeitänderungen (+ 1,3 MÄ). Der durchschnittliche Personalbestand ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 MÄ Mitarbeiter leicht gesunken. InvestitionstätigkeitDas Anlagevermögen der innogy Consulting GmbH umfasst immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Die Finanzanlagen enthalten Anteile an Tochtergesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai), USA, Großbritannien, Tschechien und den Niederlanden, sowie Ausleihungen an die Minderheitsbeteiligung in Dubai. Im Berichtsjahr wurden 0,5 Mio. € in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert. Im Berichtsjahr wurden Einzahlungen in das Eigenkapital der innogy Consulting & Ventures Holdings LLC, USA, in Höhe von 4,5 Mio. € geleistet. Außerdem wurden initiale Einzahlungen in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. € in das Eigenkapital der im Berichtsjahr neu gegründeten Gesellschaften innogy Consulting & Ventures Czech Republic s.r.o. und innogy Consulting & Ventures NL BV getätigt. Zudem wurde ein Gesellschafterdarlehen an die innogy International Middle East LLC in Höhe von 0,1 Mio. € herausgegeben. Wesentliche EreignisseNach Freigabe der RWE/E.ON-Transaktion durch die EU-Kommission wurden am 18. September 2019 die von der RWE gehaltenen Aktien an der innogy SE auf die E.ON SE übertragen. Die Mehrheit der Anteile an der innogy Consulting ist seitdem sowohl der innogy SE als auch der E.ON SE zuzurechnen. Im Februar 2019 gründete die innogy Consulting GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft in Tschechien mit Sitz in Prag, die innogy Consulting & Ventures Czech Republic s.r.o.. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für konzerninterne und externe Kunden in Osteuropa. Die neue tschechische Gesellschaft hat im Berichtsjahr noch keine operative Geschäftstätigkeit aufgenommen. Im August 2019 gründete die innogy Consulting GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft in den Niederlanden mit Sitz in Eindhoven, die innogy Consulting & Ventures NL BV. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für konzerninterne und externe Kunden in den Niederlanden. Die Gesellschaft hat im November 2019 ihre operative Geschäftstätigkeit aufgenommen. Am 31.12.2019 beschäftigte die Gesellschaft 4 Mitarbeiter. Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtsjahr um 16,7 Mio. € auf 46,4 Mio. €. Die Summe der personalbezogenen Schulden, wie Pensionsrückstellungen, Tantieme-Rückstellungen, Rückstellungen für Abfindungen sowie gehaltsrelevante Verbindlichkeiten, erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 18,1 Mio. €. Da die langfristigen und kurzfristigen Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen, weist die Gesellschaft am Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 16,5 Mio. € aus und ist bilanziell überschuldet. Die Alleingesellschafterin innogy SE hat deshalb am 8. September 2020 mittels einer Patronatserklärung erklärt, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass die innogy Consulting GmbH finanziell so ausgestattet bleibt und ggf. von der innogy SE ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihre obliegenden Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern pünktlich und vollständig bis zu einem Höchstbetrag von 29 Mio. € zu erfüllen. Die von der innogy SE herausgegebene Patronatserklärung erlischt spätestens am 31.12.2021. Die Versorgung der innogy Consulting GmbH mit Liquidität erfolgt seit dem 01.08.2020 durch die vertragliche Einbindung der Gesellschaft in den Cash Pool der E.ON SE. Bis zum 31.07.2020 war die innogy Consulting GmbH in den Cash Pool der innogy SE eingebunden. Auf Grund der Cash Pool Vereinbarung wird freie Liquidität an die E.ON SE abgeführt und auf Basis banküblicher Konditionen verzinst. Der Stand des Finanzmittelkontos beträgt zum Bilanzstichtag + 12,3 Mio. €. Die vom Vorstand im Juni 2020 genehmigte maximale Kreditlinie des Finanzmittelkontos beträgt 15 Mio. €. Die Liquidität der Gesellschaft ist sowohl über die Cash Pool Vereinbarung mit E.ON SE als auch über die herausgelegte Patronatserklärung der innogy SE sichergestellt. Strategie der GesellschaftIm verbleibenden Zeitraum ihres Bestehens besteht die Strategie der innogy Consulting GmbH in der erfolgreichen Durchführung von Beratungsprojekten im Zusammenhang mit der Integration der innogy SE in den E.ON Konzern. Wesentliche Risiken und Chancen der zukünftigen EntwicklungDie Risiken der Geschäftsentwicklung bestehen im Wesentlichen in einem geringer als geplanten Umsatz und Ergebnis. Dies könnte insbesondere durch eine stärker als geplant nachlassende Projektnachfrage der konzerninternen Kunden sowie ein schnelleres Sinken der Beraterzahl verursacht werden. Umgekehrt besteht jedoch auch die Chance auf eine Überschreitung des geplanten Umsatzes und Ergebnisses in Folge einer höher als erwarteten Projektnachfrage und Berateranzahl. PrognoseberichtDie innogy Consulting GmbH geht im Geschäftsjahr 2020 als Folge der beschlossenen Beendigung der Geschäftsaktivitäten von einem signifikanten Rückgang der Berateranzahl und der Umsatzerlöse aus. Das Ergebnis wird im Wesentlichen in Folge geringerer Restrukturierungskosten jedoch voraussichtlich signifikant höher ausfallen als im Geschäftsjahr 2019.
Essen, den 27. Oktober 2020 Die Geschäftsführung Mirco Glunz Michael Stipa Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der innogy Consulting GmbHI. Allgemeine GrundlagenDie innogy Consulting GmbH mit Sitz in Essen, ist tätig in der Beratung und Entwicklung, Verbreitung, Anwendung von Methoden und Verfahren zur Steuerung, Planung und Organisation von Unternehmen und Institutionen, die Umsetzung und Abwicklung innovativer Geschäftsmodelle sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren auf den vorgenannten Gebieten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen des Amtsgerichts Essen unter HRB 8178 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der innogy Consulting GmbH ist die innogy SE, Essen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen befreit, da sie nur Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die innogy Consulting GmbH ist vertraglich in das zentrale Cash-Management-System des E.ON-Konzerns eingebunden, das unter anderem einen Liquiditätsausgleich (Pooling) auf Basis banküblicher Übertragungsverfahren beinhaltet. Aus Gründen der Klarheit oder Übersichtlichkeit werden bestimmte Angaben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFolgende Abweichungen von in Vorperioden praktizierten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr vorgenommen: Aufgrund der beschlossenen Betriebsschließung der innogy Consulting GmbH zum 30.06.2021, wird im Jahresabschluss zum 31.12.2019 bei der Bewertung nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungskosten folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten für unfertige Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten (d.h. dem Nennbetrag) bewertet. Da die in den Anzahlungen enthaltene Vorsteuer abzugsfähig ist, entspricht der beizulegende Wert dem Nettobetrag der Anzahlungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert des Deckungsvermögens die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2019 beträgt 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17. März 2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3.218 T €, der ausschüttungsgesperrt ist, sofern nicht in ausreichendem Maße freie Rücklagen zur Verfügung stehen. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt:
Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt. Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden abweichend zu Pensionen keine Gehalts- und Rentensteigerungen von 2,35 % p.a. bzw. 1,00 % p.a. angesetzt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Tantiemen und Sonderzahlungen, für Jubiläumszuwendungen, für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie für Abfindungen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,97 % p. a. (Vorjahr: 2,32 % p. a.). Es wurden branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Bewertung der Rückstellung für AbfindungszahlungenAMT wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen bei Bewertung durch einen Aktuar die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 0,63 % p. a. (Vorjahr: 0,87 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Die Zuführung zur Rückstellung für Abfindungskosten beinhaltet voraussichtliche Zahlungsverpflichtungen an die Mitarbeiter der innogy Consulting GmbH im Zuge der beschlossenen Betriebsschließung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse am 30.06.2021. Die Berechnung erfolgte auf Basis der im Tarifvertrag Zukunfts- und Beschäftigungssicherung (TV ZuB) vom 27.05.2019 und der innogy-Konzernsprecherausschussvereinbarung vom 02.08.2019 enthaltenen Bestimmungen, sowie auf Basis des Aufhebungsvertrags des zum Februar 2020 ausgeschiedenen Geschäftsführers. Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um die Long Term Incentive Pläne der innogy SE für 2019. Die Rückstellung wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Die daraus resultierenden Steuerbelastungen und -entlastungen werden saldiert. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Latenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S.2 HGB nicht aktiviert. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung sind mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden am Abschlussstichtag gemäß § 256a S.1 HGB zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips. Aufgrund der Abkehr von der Going Concern Prämisse sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 erstmals mit Liquidationswerten erfasst. Dies führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 6.813 T € und zur Bildung von Rückstellungen für Restrukturierung und Abfindungen in Höhe von 17.629 T €. Die Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung begründet einen Ausnahmefall, der zur Abweichung von der Bewertungsstetigkeit gemäß § 252 Abs. 2 HGB führt. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der in Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Die Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt. (2) Vorräte Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Zeitwerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Es wurden keine Bewertungsvereinfachungen i.S.d. §§240 Abs. 4 oder 256 S. 1 HGB vorgenommen. Unter den Vorräten werden unfertige Leistungen für angearbeitete Beratungsprojekte ausgewiesen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.513 T € (Vorjahr: 14.376 T €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der innogy SE in Höhe von 12.256 T € (Vorjahr: 7.889 T €). Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen zum Bilanzstichstag nicht. Im Vorjahr entfallen 294 T € auf Lieferungen und Leistungen. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen den Kassenbestand in Höhe von 105,51 € (Vorjahr: 136,19 €). (5) Eigenkapital
Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 340 T € gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB sind in Höhe von 14 T € in den anderen Gewinnrücklagen enthalten. Bedingt durch die vorliegende bilanzielle Überschuldung zum 31.12.2019 hat die innogy SE eine Patronatserklärung bis zu einem Betrag von 29 Mio. € ausgesprochen. (6) Rückstellungen
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2019 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden ferner Rückstellungen für Deputatverpflichtungen in Höhe von 37 T € ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen setzen sich maßgeblich aus den für den Veranlagungszeitraum neu gebildeten Gewerbesteuerrückstellungen (1.091 T €) und den Rückstellungen für zu erwartende Steuernachzahlungen aus der zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht endgültig abgeschlossenen Betriebsprüfung der Jahre 2013-2016 sowie den daraus enstehenden Folgeeffekten zusammen (2.983 T €). In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten:
Die Rückstellungen für Abfindungen enthalten voraussichtliche Zahlungsverpflichtungen an Mitarbeiter im Zuge der beschlossenen Betriebsschließung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse am 30.06.2021. Die Berechnung erfolgte auf Basis der im Tarifvertrag Zukunfts- und Beschäftigungssicherung (TV ZuB) vom 27.05.2019 und der innogy-Konzernsprecherausschussvereinbarung vom 02.08.2019 enthaltenen Bestimmungen. Zusätzlich enthalten die Rückstellung für Abfindungen eine Zahlung an den im Februar aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Geschäftsführer. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus über den 30.06.2021 hinausgehenden Mietverpflichtungen für den Standort Lysegang sowie geschätzte Kosten für juristische und steuerliche Beratungen bei der Abwicklung der Geschäftsaktivitäten. (7) Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 791 T € (Vorjahr: 1.143 T €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 0 T € (Vorjahr: 71 T €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. (8) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB) Die innogy Consulting ist vertraglich in das zentrale Cash-Management-System des E.ON-Konzerns eingebunden, das unter anderem einen Liquiditätsausgleich (Pooling) auf Basis banküblicher Übertragungsverfahren beinhaltet. Im Rahmen dieses Finanzmittelausgleichs besteht eine Mithaftung für die von der innogy Consulting GmbH verursachten Mittelaufnahmen. Es bestehen zum Abschlussstichtag keine sonstigen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. (9) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. (10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die innogy Consulting GmbH hat diverse Mietverträge für Bürogebäude. Die Hauptmietverpflichtung besteht für das Bürogebäude in Essen. Der Mietvertrag mit der innogy SE wurde am 26./28.09.2018 mit einer Festmietzeit vom 01.07.2018 bis zum 31.03.2025 neu abgeschlossen. Der monatliche Mietaufwand beträgt 33 T € zuzüglich Nebenkosten von 3 T €. Daraus ergibt sich eine Mietverpflichtung in Höhe von 2.226 T €, die mit jeweils 424 T € in den Jahren 2020 bis 2024 sowie mit 106 T € im Jahr 2025 fällig wird. Die Verpflichtungen aus der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages in Höhe von 1.691 T € wurden in den Restrukturierungsrückstellungen aufgenommen (Erläuterungen s. sonstige Rückstellungen). Weitere übrige Mietverpflichtungen unter Anderem für Bürogebäude in Frankfurt am Main, Berlin, München oder Düsseldorf sind der Höhe nach unwesentlich. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden zu 99% (Vorjahr: 96%) im Inland erzielt. Der Auslandsumsatz resultiert im Wesentlichen aus dem Einsatz deutscher Berater an den ausländischen Standorten der innogy Consulting GmbH in Großbritannien, den Niederlanden, Tschechien, Dubai und in den USA. Die mit der innogy SE und der RWE AG erzielten Umsatzerlöse belaufen sich auf 41.890 T € (Vorjahr 39.912 T €) bzw. 1.790 T € (Vorjahr 1.397 T €). (2) Sonstige betriebliche Erträge
In den den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremde Erträge enthalten. Im Vorjahr waren periodenfremde Erträge in Höhe von 31 T € enthalten. (3) Materialaufwand
(4) Personalaufwand
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Diese entsprechen Mitarbeitern gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad. (5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel in der Anlage ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Hinblick auf die bevorstehende Betriebsschließung am 30.06.2021 außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 644 T € auf Sachanlagen durchgeführt. (6) Abschreibungen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens , soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten Im Geschäftsjahr 2019 wurden auf die bis zum 31.12.2019 aufgelaufenen Zinsforderungen gegenüber der innogy International Middle East LLC außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 77 T € durchgeführt, da auf Grund der dauerhaften Verlustsituation nicht mit Ausgleich der Zinsforderung zu rechnen ist. (7) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 61 T € (Vorjahr: 42 T €) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen (Vorjahr: 3 T €). Die Raumkosten beinhalten eine Rückstellung in Höhe von 1.691 T € für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag am Standort Lysegang, die über das Datum der Betriebsschließung am 30.06.2021 hinausgehen. Der aus der Zuführung zur Rückstellung für Abfindungskosten resultierende Aufwand beinhaltet voraussichtliche Zahlungsverpflichtungen an die Mitarbeiter der innogy Consulting GmbH im Zuge der beschlossenen Betriebsschließung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse am 30.06.2021. Die Berechnung erfolgte auf Basis der im Tarifvertrag Zukunfts- und Beschäftigungssicherung (TV ZuB) vom 27.05.2019 und der innogy-Konzernsprecherausschussvereinbarung vom 02.08.2019 enthaltenen Bestimmungen, sowie auf Basis des Aufhebungsvertrags des im Februar 2020 ausgeschiedenen Geschäftsführers. (8) Finanzergebnis
Aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der innogy Consulting & Ventures Holding LLC, USA, in Höhe von 5.379 T €. Die Beteiligungsbuchwerte an der innogy Consulting & Ventures NL B.V. und der innogy International ME wurden ebenfalls auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in Höhe von 19 T € bzw. 31 T € außerplanmäßig abgeschrieben. Zusätzlich wurde ein an die innogy Power International ME gegebenes Darlehen in Höhe von 740 T € außerplanmäßig abgeschrieben. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 8 T € (Vorjahr: 38 T €) wurden mit dem Zinsanteil an der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.085 T € (Vorjahr: 1.569 T €) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Aufwandssaldo in Höhe von 2.077 T € (Vorjahr: Aufwandssaldo 1.531 T €) ist in dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten. (9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(10) Ausschüttung gesperrter Beträge
IV. Sonstige Angaben(1) Organe Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird gebildet von
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. (2) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt 18 T €. (3) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehende Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (4) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahre Im März 2020 hat das zuständige Vorstandsmitglied der innogy SE entschieden, dass die Aktivitäten der innogy Consulting als Inhouse-Beratung im E.ON Konzern nicht dauerhaft fortgeführt werden. Als voraussichtliches Enddatum des operativen Geschäfts der innogy Consulting GmbH wurde der 30.06.2021 festgelegt. Dementsprechend wurde der vorliegende Jahresabschluss 2019 nicht mehr nach dem "Going-concern"-Prinzip im Sinne des § 252 Abs. 1 HGB erstellt. Im Angesicht der festgelegten Schließung erfolgten im Jahresabschluss 2019 Sonderabschreibungen auf Vermögensgegenstände und Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen, die in Summe zu einer bilanziellen Überschuldung der innogy Consulting GmbH geführt haben. Die Alleingesellschafterin innogy SE hat am 8. September 2020 mittels einer bis zum 31.12.2021 befristeten Patronatserklärung erklärt, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass die innogy Consulting GmbH finanziell so ausgestattet bleibt und ggf. von der innogy SE ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihre obliegenden Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern pünktlich und vollständig bis zu einem Höchstbetrag von 29 Mio. € zu erfüllen. Am 1. August 2020 erfolgte der Übergang der innogy Consulting vom zentralen Cash Pool der innogy SE in den zentralen Cash Pool der E.ON SE. Das maximale, vom Vorstand genehmigte Kreditlinie auf dem Finanzmittelkonto beträgt 15 Mio. €. Durch die eingeräumte Kreditlinie im Cash Pool und die herausgegebene Patronatserklärung des Gesellschafters ist die Liquidität der innogy Consulting GmbH sichergestellt.
Essen, den 27. Oktober 2020 Die Geschäftsführung Mirco Glunz Michael Stipa Anlagen:
Anlage zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11, 11a HGB
*) Werte für USA, VAE, UK und NL gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2019; Werte für CZ gemäß endgültigem Jahresabschluss 2019 Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die innogy Consulting GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der innogy Consulting GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der innogy Consulting GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Einstellung der Geschäftstätigkeit und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "Allgemeines" des Lageberichts, welche die geplante Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 2021 und die darauf basierende Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 27. Oktober 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer ppa. Dominik Walschus, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 20.11.2020 festgestellt. |
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