Aareal First Financial Solutions AGLiquidiert

Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 43658
Eingetragen
9.11.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Entwicklung, Pflege, Wartung, Anpassung, der Betrieb, Verkauf und die sonstige Vermarktung von Softwaresystemen, die der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Daniel Kramer
seit 26.1.2024
Vorstandsmitglied
Max Karim Ingwersen
seit 26.1.2024
Vorstandsmitglied
Kai Wirthwein
seit 13.12.2023
Prokura
Frank Bierbrauer
seit 14.6.2016
Prokura
Christoph Hinsken
seit 22.10.2014
Prokura
André Doerk
seit 14.11.2011
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aareal First Financial Solutions AG

Mainz

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und Lagebericht

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

1 Operativer Geschäftsbetrieb

Die Aareal First Financial Solutions AG (im Folgenden auch kurz "First Financial") ist innerhalb der Aareal Bank Gruppe spezialisiert auf IT-Lösungen rund um den Zahlungsverkehr, die Kontoführung und digitale Kundenprodukte. Die First Financial erbringt hierbei IT-Dienstleistungen für die Aareal Bank im Rahmen eines Cost-Plus Vertrags. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Gesellschaft lagen im Berichtsjahr in der Weiterentwicklung und im Betrieb der Systeme für die Kontoführung, das Aareal Portal und den Zahlungsverkehr der Aareal Bank AG sowie der Weiterentwicklung und des Betriebs der in 2020 entwickelten digitalen Kundenprodukte wie der Aareal Exchange and Payment Platform (AEPP) und Aareal Meter im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Aareal Bank AG. Weiterhin wurden weitere Kooperationen im Bereich des Kautionenmanagements und der immoconnect-Schnittstelle vereinbart bzw. bereits umgesetzt.

Zum Stichtag 31.12.2021 beschäftigt die Aareal First Financial Solutions AG am derzeit einzigen Standort Isaac-Fulda-Allee 6 in Mainz 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiter und deren Know-how sind der wichtigste Faktor, um eine Fortführung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Aareal Bank Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2020 die Aareal Exchange and Payment Platform (AEPP) in einer ersten Produktversion entwickelt und mit Pilotkunden in Betrieb genommen. Den wohnungswirtschaftlichen Kunden wird damit eine einzige Plattform zur Anbindung der unterschiedlichsten Zahlwege angeboten und in den integrierten Zahlungsverkehr mit den BK01-Produkten ergänzt. In 2021 wurden weitere Zahlwege (z. B. PayPal) an die AEPP angebunden und stehen den wohnungswirtschaflichen Kunden nun zur Verfügung. Zudem wurde eine Kooperation mit DSC Unternehmensberatung und Software GmbH geschlossen, um auch deren Produkt im Versorgerbereich als Zahlweg in der AEPP anbieten zu können. Sämtliche Erweiterungen wurden in die Pilotphase überführt. Weiterhin wurde das digitale Kundenprodukt (Aareal Meter) mit dem externen Softwareentwickler weiterentwickelt, mit welchem Zählpunkte für die Betriebskostenabrechnung (Gas-, Wasser- und Stromzähler) mit Hilfe einer Smartphonefähigen Applikation automatisiert erfasst und bearbeitet werden können. Der Betrieb der zweiten Stufe mit Pilotkunden konnte 2021 erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Firmenkundenplattform "Aareal Portal" konnte in 2021 in weiteren Entwicklungsstufen um neue digitalisierte Kunden- und Sachbearbeiter-Prozesse erweitert werden. Des Weiteren wurde die Migration des Kontoführungssystems der Aareal Bank AG vom Großrechner auf eine Linux-Umgebung in Zusammenarbeit mit externen Unternehmen Anfang März 2021 erfolgreich durchgeführt.

Die Funktionen der BK01-Produkte und der Kautionenanwendungen sind kundenorientiert weiter ausgebaut worden.

In allen Produkten waren funktionelle Erweiterungen zur Erfüllung der PSD2-Anforderungen (EU-Richtlinie zur Regelung der Geschäftstätigkeit von Zahlungsdienstleistern in der EU) ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklungsleistungen.

Wesentliche Kostentreiber im Berichtsjahr sind die Weiterentwicklung und der Betrieb für das Kontoführungssystem und abgestuft auch das Aareal Portal, die AEPP und das Kautionenmodul. Hierin sind die Rechenzentrumsleistungen enthalten gewesen.

Unsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren betreffen die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis

2 Geschäftsverlauf

Ertragslage

Die Umsatzerlöse im Rahmen der Vergütungsvereinbarung mit der Aareal Bank AG lagen bei € 22,3 Mio. (Vorjahr € 21,2 Mio.). Sie lagen damit um € 1,2 Mio. unter dem im Vorjahreslagebericht prognostizierten Wert, der sich aus dem Vergütungsmodell nach dem Cost-Plus-Verfahren ergibt. Die Vergütungsabweichung liegt in der geringeren Softwareentwicklung in 2021 begründet. Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus den Produkten: Kontoführung € 8,4 Mio.(Vorjahr € 7,7 Mio),Zahlungsverkehr € 1,4 Mio. .(Vorjahr € 1,3 Mio), BK01 € 6,5 Mio. .(Vorjahr € 7,2 Mio) und Aareal Portal € 5,4 Mio. .(Vorjahr € 4,4 Mio) zusammen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 1,3 Mio.) und die sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) fielen bedingt durch die geringere Softwareentwicklung geringer aus .

Dem stehen Materialaufwendungen von € 7,5 Mio. (Vorjahr € 7,7 Mio.), Personalaufwendungen von € 9,0 Mio. (Vorjahr € 8,8 Mio.), Abschreibungen von € 3,9 Mio. (Vorjahr € 3,0 Mio.), die Abweichung ergibt sich aus der Aktivierung der in 2020 neu entwickelten selbsterstellten Softwareprodukten, davon entfallen auf selbsterstellte Software € 3,1 Mio., sonstige betriebliche Aufwendungen von € 1,7 Mio. (Vorjahr € 1,9 Mio.), Zinsen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) gegenüber.

Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft geordnet. DerJahresüberschuß von € 0,3 Mio im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 ist gegenüber der Prognose von € 0,2 Mio. um € 0,1 Mio. höher ausgefallen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der First Financial ist insbesondere geprägt durch die immateriellen Vermögensgegenstände mit € 6,3 Mio. (Vorjahr € 8,7 Mio.) und das Bankguthaben bei der Aareal Bank AG von € 9,0 Mio. (Vorjahr € 4,7 Mio.), der Anstieg erfolgt im Rahmen der Vergütungsvereinbarung, denen als wesentliche Passiva das Eigenkapital mit € 7,2 Mio. (Vorjahr € 6,8 Mio.) (hat sich durch den Gewinnvortrag erhöht) und die Rückstellungen mit € 8,7 Mio. (Vorjahr € 7,4 Mio.) gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um € 1,7 Mio. erhöht.

Die Investitionen wurden aufgrund der geplanten Entwicklungen bei den selbsterstellten Softwareprodukten in Höhe von € 0,5 Mio. prognostiziert, betrugen dann € 0,9 Mio., davon € 0,7 Mio. für bereits aktivierte selbsterstellte Software und € 0,2 Mio. für selbsterstellte Software in Entwicklung.

Die First Financial schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von € 0,3 Mio. ab. Bedingt durch die Aktivierung der selbsterstellten Softwareprodukte in den Jahren 2017 bis 2021 besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB und eine Abführungssperre nach § 301 AktG in Höhe von T€ 5.861. Zusätzlich übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die Anschaffungskosten um TEUR 649 und unterliegt ebenfalls einer Abführungssperre und zusätzlich einer Ausschüttungssperre, sodass aufgrund fehlender freier Rücklagen keine Ergebnisabführung an die Gesellschafterin erfolgt.

Die Liquidität ist aufgrund des Cost-Plus-Vertrages und aufgrund des unausgeschöpften Betriebsmittelkredites bei der Aareal Bank AG gesichert.

3 Chancen- und Risikobericht

3.1 Externe Einflussfaktoren

Konjunktur - In Deutschland dürfte die BIP Wachstumsrate im Jahr 2021 bei 2,7 % liegen. Im Euro-Raum hat sich die wirtschaftliche Aktivität über den Sommer kräftig erholt, wobei die Dienstleistungen ein wichtiger Wachstumsmotor waren. (Quelle: Auszug aus dem Jahresgutachten 2021/2022 des Sachverständigenrates)

Ukraine Krise - Durch die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine und den dadurch verhängten EU-Sanktionen gegen Russland hat die First Financial Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit geprüft und keine direkte Betroffenheit festgestellt. Die First Financial hat keine Kunden- oder Dienstleisterbeziehungen in oder zu Russland, der Ukraine oder auch Belarus. Es gab auch keine Anfragen von Behörden im Zusammenhang zu den aktuellen Sanktionsmaßnahmen.

Recht und Regulierung - Als IT-Dienstleister ist die First Financial insbesondere mit Anforderungen aus den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz sowie dem Bereich Compliance konfrontiert. Zur Erfüllung dieser Anforderungen arbeitet die First Financial eng mit den entsprechenden Fachbereichen der Aareal Bank AG zusammen. Darüber hinaus sind seitens First Financial als Outsourcing-Dienstleister für die Aareal Bank AG auch regulatorische Anforderungen (z.B. seitens BaFin) zu erfüllen. Insgesamt erwarten wir, dass sich die Tendenz strengerer regulatorischer Rahmenbedingungen für das Bankgeschäft und damit in der Regel verbundener höherer Berichtserfordernisse auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.

Um den steigenden Anforderungen in der Informationssicherheit gerecht zu werden, hat First Financial im Jahr 2021 ihr ISMS weiter ausgebaut und ein Compliance-Management-System implementiert.

3.2 Risiken

Die Aareal First Financial Solutions AG entwickelt innovative Produkte und Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft im Bereich Kontoführung und Zahlungsverkehr und betreibt die entsprechenden Systeme. Die hieraus resultierenden wesentlichen Risiken sind operationelle Risiken für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Systeme sowie ein mittelbares Marktrisiko. Letzteres ist insbesondere durch die enge Bindung an die Aareal Bank AG gekennzeichnet, die für den Vertrieb der Bankprodukte verantwortlich zeichnet.

Basis des Risikomanagementsystems der Gesellschaft ist das installierte Berichtswesen an die Konzernmutter. Durch das Berichtswesen werden die Geschäftstätigkeit, die Erfolgs- und die Risikoentwicklung der Gesellschaft zeitnah und kontinuierlich dargestellt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, zeitnah erkannt und entsprechende gegensteuernde Maßnahmen durch den Vorstand eingeleitet werden können.

Das Hauptrisiko liegt aus Sicht der Gesellschaft in der Softwareentwicklung. Diese Software-Entwicklungsrisiken bei der Neu- und Weiterentwicklung der BK01-Software-Lösungen bestehen im Wesentlichen darin, die Realisierungen nicht in der vorgesehenen Qualität, der veranschlagten Zeit oder zu den geplanten Kosten vornehmen zu können. Die Aareal First Financial Solutions AG begegnet diesen Risiken unternehmensintern mit einem einheitlichen Entwicklungsprozess und einem regelmäßigen Managementreporting (mind. monatlich). In der Kooperationsbeziehung zu ihren Entwicklungspartnern hat sie darüber hinaus einen einheitlichen Prozess für die Lizenzierung der BK01-Produkte und der neuen digitalen Produkte wie AEPP, Aareal Meter und Connected Payments etabliert, der die Erfüllung ihrer Qualitätsansprüche unterstützt und eine hohe Transparenz ermöglicht.

Eine exakte Quantifizierung der vorgenannten Risiken ist nur schwer möglich. Wir haben uns daher für eine pauschale Ermittlung des quantitativen Risikos entschieden und veranschlagen dies gegenwärtig konservativ in Höhe von ca. 25% des Projektbudgets (ca. 2,4 Mio. € in 2021 geplant). Zu dieser Einschätzung gelangen wir vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten aufgrund der globalen Pandemie. Dass es zu Zeitverzögerungen oder Projektkostenerhöhungen bei der Umsetzung einzelner Projekte kommen könnte, ist ein grundsätzliches Risiko. Wir gehen davon aus, dass es vereinzelt zu geringfügigen Erhöhungen der veranschlagten Projektkosten kommen könnte.

Die Entwicklungspartnerschaften mit den Anbietern wohnungswirtschaftlicher oder versorgungswirtschaftlicher Software werden laufend geprüft und ggf. gekündigt bzw. nicht verlängert, wenn sie den intern festgelegten Anforderungen nicht genügen.

Das seit 2017 im Einsatz befindliche Aareal Portal ist die zentrale Plattform für den Online-Zugang der Aareal Bank-Kunden. Die regulatorischen Anforderungen für diese Risikoklasse (MASI) werden auch im Aareal Portal beachtet: PSD2-konforme, starke Kundenauthentifizierung und mehrstufige Sicherheitsverfahren werden konsequent angewendet. Es werden mind. einmal pro Geschäftsjahr externe Risikoanalysen, applikationsbezogene Zugriffstests und Netzwerksicherheitstests durchgeführt, zuletzt im zweiten Halbjahr 2021. Künftige strategische, fachliche sowie technische Anforderungen werden auf dieser Basis umgesetzt. Die Weiterentwicklung des Kontoführungssystems BK@1 basiert auf dem aktuell produktiven Release 31.01 und stellt kein wesentliches Risiko dar. Die aktuell gültigen SEPA-Verfahren sind vollständig umgesetzt. Die aus dem Betrieb der Software-Lösungen BK@1 und PTS/TPH resultierenden Risiken sind durch die regulären Betriebsprozesse ausreichend und daher als gering anzusehen.

Neben quartalsmäßigen Berichten, die die aktuelle Ergebnis- und Risikosituation detailliert darstellen, wird über die Entwicklung der Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ad hoc an die Konzernmutter berichtet.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft wird laufend überwacht. Aufgrund des Gesellschafterhintergrundes und der vorhandenen liquiden Mittel stellt die Liquidität keine wesentliche Risikoquelle dar.

Es finden regelmäßig Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt (derzeit drei Termine jährlich), um den Aufsichtsrat über die wesentlichen Aktivitäten in der Gesellschaft und deren Risiko- und Ertragsentwicklung zu informieren. Durch die Kombination aus periodischem Berichtswesen an die Konzernmutter und gemeinsamen Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie einer regen Kommunikation mit entsprechendem Ad-hoc-Reporting wird eine frühzeitige Erkennung und Mitteilung potentieller Risiken ermöglicht.

Über ein standardisiertes Verfahren zum Management von Projektrisiken mit einer monatlichen Risikoqualifizierung ist es dem Vorstand der Gesellschaft möglich, Risiken in Projekten frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die monatlichen Statusberichte der Projekte werden durch die definierten Steuerungsgremien (im Rahmen des Projektmanagements der Aareal First Financial Solutions AG) bewertet. Eine laufende Überwachung und schnelle Gegensteuerung sind damit möglich.

Dem Management der Gesellschaft werden monatlich umfassende Informationen über die erbrachten und verantworteten Produktionsleistungen gegeben. Dazu gehören die Bereitstellung und Betreuung von Anwendungen und Produkten und die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs.

Ein einheitliches standardisiertes Verfahren zum Management operationeller Risiken wird konsequent angewendet. Aufgrund der Ergebnisse der regelmäßig (alle zwölf Monate) durchgeführten Risikoinventuren und Self-Assessments zu operationellen Risiken sind keine erheblichen bzw. bestandsgefährdenden Risiken oder Gefahrenlagen zu erwarten.

Die Aareal First Financial Solutions AG ist im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen im Auftrag der Aareal Bank AG tätig. Seitens der Aareal First Financial Solutions AG sind an die Aareon AG das Drucksteuerungssystem sowie der Betrieb der Server-Plattformen ausgelagert und als operationelles Risiko bewertet. Mit beiden Vertragspartnern werden regelmäßige (mind. quartalsweise) Gespräche zu Themen des Anforderungsmanagements, des Change-Managements und der aktiven Outsourcing-Kontrolle geführt.

Die aus Sicht der Aareal First Financial Solutions AG relevanten Notfallszenarien werden regelmäßig (mind. jährlich) überprüft, die Notfallplanungen werden durch BCP-Tests verifiziert. Das Marktrisiko zur Nutzung der BK01-Lösungen wurde reduziert, indem neben den Anbindungen an alle ERP-Systeme der Aareon AG auch Schnittstellen zu Systemen anderer marktrelevanter ERP-Anbieter wie z.B. SAP oder wohnungswirtschaftlicher Software-Hersteller implementiert wurden. Diese Schnittstellen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Reduzierung des Marktrisikos durch die Digitalisierungsstrategie der Aareal Bank Gruppe, deren Gültigkeit sich durch die enge Anbindung an den Konzern auch auf die Aareal First Financial Solutions AG erstreckt. Insgesamt ist die Risikolage geordnet.

Risiken durch die Ausbreitung des Corona-Virus:

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist weiterhin eine stetige Beobachtung, gegebenenfalls sind entsprechende Anpassungen erforderlich. Die First Financial setzt ihre Priorität in der Pandemie darauf, ihre Aufgaben in der Aareal Bank Gruppe auf gewohnt hohem Serviceniveau zu erfüllen. Eine qualitative Einbuße ist aus unserer Sicht während der Aufgabenerfüllung zu Zeiten der Pandemie nicht entstanden. Wir stehen permanent in enger Abstimmung mit unserer Konzernmutter Aareal Bank AG und berücksichtigen die Leitlinien führender Gesundheitsbehörden sowie die jeweils offiziellen behördlichen Vorschriften und Empfehlungen.

Die operative Geschäftstätigkeit wurde zu weiten Teilen im Homeoffice weitergeführt. Hier konnte eine gute Kontinuität im Geschäftsbetrieb hergestellt werden. Der Vorstand ist überzeugt davon, dass die Geschäftstätigkeit der First Financial auch weiterhin von Bedeutung für den Konzern sein wird. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie hat zum derzeitigen Zeitpunkt voraussichtlich keine Auswirkung auf die Ergebnisprognose 2022 der First Financial und birgt somit ein geringes Risiko.

3.3 Chancen

Durch die enge Einbindung der Aareal First Financial Solutions AG in den Aareal Bank AG Konzern ist diese im Wesentlichen abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Bank.

Die Wohnungs- und gewerbliche Immobilienwirtschaft in Deutschland sollte trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie auch in 2022 ein solider Markt bleiben. Dabei gehen wir von einer hohen Wertstabilität der Immobilien und weiterhin weitgehend stabilen Mieterträgen aus. Entgegen den Erwartungen sind die Mieterträge trotz regulatorischer Vorgaben wie der Mietpreisbremse, aber auch trotz der Covid-19-Pandemie im Mittel eher gestiegen. Auch sind Mietstundungen oder Ausfälle durch steigende Arbeitslosigkeit insbesondere bei Freiberuflern und Selbstständigen nicht in größerem Umfang festzustellen gewesen. Wie gravierend die Auswirkungen letztlich sein werden, lässt sich im Moment noch nicht abschließend abschätzen und hängt im Wesentlichen mit der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie zusammen.

Die Unternehmen der Immobilienbranche werden die nachhaltige Bestandsoptimierung und -entwicklung weiter fortsetzen, insbesondere getrieben durch gesellschaftspolitische Aspekte wie den altersgerechten Umbau, die Quartiersentwicklung oder Neubauvorhaben. Gravierende Ressourcenanforderungen ergeben sich aus den Anforderungen der Klimaschutzziele für Deutschland, für deren Erreichung dem Immobilienbereich eine entscheidende Bedeutung beigemessen wird. Die seitens der Bank im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des Konzerns getätigten Investitionen in den Ausbau des "Ökosystems Wohnungswirtschaft", die branchenübergreifende Weiterentwicklung von Schnittstellenprodukten sowie in die Expansion in angrenzende Ökosysteme bieten Chancen für die Aareal First Financial Solutions AG. Im Fokus steht dabei zum Beispiel auch weiterhin der funktionale Ausbau des Aareal Portals hinsichtlich Digitalisierung der Kundenkommunikation und Kontenbearbeitung.

Darüber hinaus hat die Aareal First Financial Solutions AG zuletzt neue Leistungsangebote entwickelt, die alternative, digitale Zahlungsverkehrsverfahren an bestehende Systeme anbinden und so dabei unterstützen, Prozessbrüche auch über Branchengrenzen hinweg zu überwinden. Die Aareal Exchange & Payment Platform, die alternative Zahlungsverfahren in bestehende Buchhaltungssysteme einbindet, wurde wie geplant im Jahr 2020 marktreif und baut ihren Kundenstamm stetig weiter aus.

Die Aareal Exchange & Payment Platform bietet der First Financial dabei genau wie die weitere Entwicklung und der Betrieb der Kautionsplattform die Möglichkeit, neue Ertragsfelder mit externen Kunden zu erschließen.

4 Ausblick für die weitere geschäftliche Entwicklung

Das Ziel der kontinuierlichen funktionalen Erweiterung der BK01-Produkte und der Firmenkundenplattform "Aareal Portal" zur Kundenbindung und der weiteren Kundengewinnung durch die Aareal Bank AG auch in anderen Märkten wird in 2022 weiterverfolgt. Hier sind weitere Investitionen in die Softwareentwicklung in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro geplant. Die AEPP ermöglicht aufgrund ihres Plattformcharakters, weitere Kooperationen im Bereich der Zahlwege einzugehen und den Kunden zusätzliche digitale Dienste anzubieten und somit auch weitere Lizenzerträge zu generieren. Das Aareal Portal bietet unverändert zum Vorjahr vor allem im Bereich der digitalisierten Anwender einen vielversprechenden Vertriebskanal zur Gewinnung zusätzlicher Einlagen und Generierung zusätzlicher Provisionserträge durch die Aareal Bank AG, auch im internationalen Kontext. Es eröffnet neue Möglichkeiten zur Ausweitung der Zahlungsverkehrsangebote der Aareal Bank AG im gesamten SEPA-Raum und auf Kundengruppen, welche keine lizenzierten BK01-Produkte für den Zahlungsverkehr im Einsatz haben. Auch die Aareal Bank App "Aareal Sign" bietet in Verbindung mit dem Aareal Portal neue digitale Kommunikationswege und die Erweiterung des Zahlungsverkehrs auf portable Lösungen. In 2022 wird die App neben der bisherigen technischen Plattform für iOS-Geräte auch auf die Android-Plattformen erweitert werden, um hier möglichst alle Kunden erreichen zu können. Das digitale Kundenprodukt Aareal Meter soll im Markt etabliert und weitere Kunden und auch Kooperationspartner sollen für diese Lösung gewonnen werden. Die Kautionenstrategie der Aareal Bank AG wird weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es hier, weitere automatisierte Anbindungen an ERP-Systeme der Wohnungswirtschaft zu schaffen, um weitere Kautionsanlagen für die Aareal Bank AG generieren zu können. Weiterhin wird auch die Anbindung von digitalen Kautionsbürgschaften in Zusammenarbeit mit dem Konzernunternehmen plusforta weiterentwickelt werden. Insgesamt wird mit einem Investitionsvolumen von 1,0 Mio. € für 2022 in den digitalen Produkten geplant.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung der konzernweiten Digitalisierungsstrategie abhängig sein. Die für 2022 erwarteten wesentlichen Ergebniskomponenten sind die Umsatzerlöse in Höhe von € 25,1 Mio., die sich voraussichtlich überwiegend aus der Aareal Bank-Vergütung für die Kontoführung von € 8,0 Mio. und den BK01-Produkten von € 10,7 Mio. und dem Aareal Portal von € 4,6 Mio. ergeben werden. Weiterhin werden für den Betrieb verschiedener Zahlungsverkehrssysteme insgesamt € 1,4 Mio. Umsatzerlöse erwartet. Des Weiteren werden Umsätze mit externen Kunden in Höhe von € 0,5 Mio. erwartet. Es wird mit einem Materialaufwand von € 9,6 Mio., Personalaufwand von € 9,4 Mio., Abschreibungen von € 3,5 Mio. und sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 2,4 Mio. gerechnet. Es wird ein Jahresüberschuss aufgrund des Cost-Plus-Vertrages mit ca. € 0,3 Mio. erwartet.

Das Unternehmen ist für das Geschäftsjahr 2022 aus heutiger Sicht mit ausreichender Liquidität ausgestattet.

 

Mainz, den 13.04.2022

Aareal First Financial Solutions AG

Der Vorstand

Georg Diehl

Heinz Biesen

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktivseite

31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.557.521,93 7.029.979,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 401.113,00 1.139.962,00
3. geleistete Anzahlungen 303.372,03 566.163,24
6.262.006,96 8.736.104,24
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.183,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.496,00 66.784,00
59.496,00 67.967,00
6.321.502,96 8.804.071,24
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.168,78 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 312.958,99 330.371,66
3. Sonstige Vermögensgegenstände 20,00 608,02
II. Guthaben bei Kreditinstituten 9.030.128,10 4.679.343,13
davon bei verbundenen Unternehmen Euro 9.030.128,10 (Vorjahr: Euro 4.679.343,13)
9.357.275,87 5.010.322,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 610.199,06 773.130,55
16.288.977,89 14.587.524,60

Passivseite

31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 2.225.287,25 2.225.287,25
III. Gewinnvortrag 3.613.574,61 2.455.194,40
IV. Jahresüberschuss 320.712,65 1.158.380,21
7.159.574,51 6.838.861,86
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.485.562,30 6.189.193,27
2. sonstige Rückstellungen 1.200.568,87 1.236.982,75
8.686.131,17 7.426.176,02
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 337.931,42 190.908,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 337.931,42 (Vorjahr: Euro 190.908,76)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 22.150,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 22.150,56)
3. sonstige Verbindlichkeiten 105.340,79 109.427,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 105.340,79 (Vorjahr: Euro 109.427,40)
davon aus Steuern Euro 105.340,79 (Vorjahr: Euro 109.427,40)
443.272,21 322.486,72
16.288.977,89 14.587.524,60

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021

2021
Euro
2020
Euro
1. Umsatzerlöse 22.279.033,56 21.213.090,45
2. andere aktivierte Eigenleistungen 347.180,01 1.311.851,25
3. sonstige betriebliche Erträge 123.695,33 343.410,18
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 22.332,33
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.525.139,41 7.672.320,57
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.709.729,51 6.410.356,91
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung 2.310.094,08 2.365.666,55
Euro 1.270.358,79 (Vorjahr Euro 1.354.922,30)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.924.000,78 3.008.309,64
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.676.400,49 1.947.606,01
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 283.831,98 283.379,66
davon Aufzinsung für Pensionsverpflichtungen Euro 279.834,00 (Vorjahr Euro 283.112,00)
10. Ergebnis nach Steuern 320.712,65 1.158.380,21
11. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 0,00 0,00
12. Jahresüberschuss 320.712,65 1.158.380,21

Anhang 2021

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Aareal First Financial Solutions AG hat ihren Sitz in 55124 Mainz, Isaac-Fulda-Allee 6. Sie wird beim Amtsgericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 43658 geführt. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Aareal Bank AG mit Sitz in 65189 Wiesbaden, Paulinenstraße 15. Die Aareal Bank AG wird beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Handelsregisternummer HRB 13184 geführt. Die Aareal First Financial Solutions AG, Mainz, wird zum 31. Dezember 2021 als verbundenes Unternehmen zu 100 Prozent in den IFRS-Konzernabschluss der Aareal Bank AG einbezogen. Der IFRS-Konzernabschluss der Aareal Bank AG bildet den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Handelsregisternummer HRB 13184 hinterlegt sowie bei der Aareal Bank AG erhältlich.

Zwischen der Aareal Bank AG, Wiesbaden, und der Aareal First Financial Solutions AG, Mainz, besteht ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG. Mit der Alleinaktionärin Aareal Bank AG, Wiesbaden, besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche sowie eine umsatzsteuerliche Organschaft.

Der Jahresabschluss der Aareal First Financial Solutions AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 2 HGB sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt worden. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform, die der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 Satz 1 HGB und bei der Offenlegung nach § 327 HGB Gebrauch gemacht.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bestehend aus Einzelkosten als auch aktivierungsfähigen variablen fertigungsbezogenen Gemeinkosten und als Wahlbestandteile angemessene Teile der Kosten für die betriebliche Altersversorgung, aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (5 Jahre) entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (3-10 Jahre) entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige (lineare) Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer (3-13 Jahre), bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßig auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden auf einem jahrgangsbezogenen Sammelposten mit den Betragsabgrenzungen von >250 €, ≤1000 € eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufgelöst wird.

Das Umlaufvermögen wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nennbetrag bilanziert.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bildung von Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen; sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden pauschal mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,87 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % und von der Zusage abhängige Rentensteigerungen von jährlich 1,0 % bzw. 1,75 % zugrunde gelegt sowie eine Fluktuation in Höhe von ca. 3 % p.a. unterstellt.

Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht erfasst.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2021 ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Bedingt durch die Aktivierung von selbstgeschaffener Software und die hierfür geleisteten Anzahlungen besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB und eine Abführungssperre nach § 301 AktG in Höhe von T€ 5.861.

Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Aareal Bank AG, Wiesbaden, T€ 313 (Vorjahr 330). Davon betreffen T€ 28 (Vorjahr T€ 22) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Guthaben bei Kreditinstituten

Es bestehen Guthaben bei der Aareal Bank, die sämtliche Anteile der Gesellschaft hält, in Höhe von T€ 9.030 (Vorjahr: T€ 4.679).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 610 betrifft im Voraus bezahlte Gebühren für Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen von Dritten.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 1.000 besteht unverändert aus 1.000.000 Inhaber-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1 € je Aktie. Alle Aktien wurden zum 31. Dezember 2021 von der Aareal Bank AG gehalten. Es besteht unverändert eine Kapitalrücklage von T€ 2.225. Im Berichtsjahr sind keine Entnahmen aus den Kapital- oder Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen erfolgt.

Aufgrund einer bestehenden Abführungssperre erfolgte für das Geschäftsjahr 2020, trotz des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags, keine Gewinnabführung an die Aareal Bank AG. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2021 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von T€ 1.158 gemäß dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat auf neue Rechnung vorgetragen. Auch für das Jahr 2021 besteht weiterhin eine Ergebnisabführungssperre und es wird trotz des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags, keine Gewinnabführung erfolgen. Der Gewinnvortrag erhöht sich entsprechend auf insgesamt T€ 3.614.

Rückstellungen

Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen, beträgt zum 31. Dezember 2021 T€ 6.704. Der Zeitwert liegt T€ 649 über den Anschaffungskosten und unterliegt einer Ausschüttungs- und Abführungssperre. Das Deckungsvermögen wird mit den Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 14.190 saldiert ausgewiesen.

Die Erträge und Aufwendungen in Bezug auf Änderungen des Abzinsungssatzes sowie die Personalaufwandskomponente der Regelzuführung (insgesamt Aufwendungen von T€ 1.576) sowie die laufenden Erträge und Wertentwicklungen des Deckungsvermögens (insgesamt Erträge von T€ 651) werden saldiert und im Personalaufwand ausgewiesen. Die Aufwendungen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (insgesamt T€ 280) werden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen.

Der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (1,35 %) und der vergangenen zehn Jahre (1,87 %) beträgt T€ 1.616. In Höhe des Unterschiedsbetrags besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB, eine Abführungssperre im Sinne des § 301 AktG besteht nicht.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus T€ 900 Rückstellungen für Sondervergütungen, T€ 104 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, T€ 113 Urlaubsrückstellungen, T€ 60 Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und T€ 23 Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beinhalten die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt T€ 22.279, davonstammen von verbundenen Unternehmen T€ 22.054 und T€ 225 aus Provisionserlösen gegenüber Dritten. Die Erlöse von verbundenen Unternehmen gliedern sich im Wesentlichen in die Produkte Kontoführung in Höhe von T€ 8.368, Zahlungsverkehr in Höhe von T€ 1.385, BK01 in Höhe von T€ 6.510 und Aareal Portal in Höhe von T€ 5.401. Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von T€ 347 resultieren im Wesentlichen aus den selbstgeschaffenen Softwareprodukten Aareal Portal und AEPP. Sonstige betriebliche Erträge (in 2021 nur periodenfremde) in Höhe von T€ 124 setzen sich im Wesentlichen zusammen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 100 und der Umsatzsteuerrückvergütung 2020 in Höhe von T€ 23.

Dem gegenüber steht der Materialaufwand, dieser ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Aktivierung von Softwareentwicklungsaufwendungen gesunken und besteht nur noch aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Hard-/Softwarewartungen in Höhe von T€ 1.831, Rechenzentrumsaufwendungen für den Betrieb der Systeme in Höhe von T€ 2.584, IT-Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.753, und bezogenen Leistungen für Softwareentwicklungen in Höhe von T€ 938 zusammen. Für Softwareentwicklung wurden gemäß § 285 Nr. 22 HGB im Geschäftsjahr T€ 1.857 aufgewendet. Davon wurden von den insgesamt aktivierten T€ 1.066, in 2021 T€ 720 als selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände aufgewendet. Dem gegenüber stehen die Personalaufwendungen in Höhe von T€ 9.020, davon T€ 6.710 für Löhne und Gehälter und T€ 2.310 für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr um T€ 916, hauptsächlich durch die erfolgte Nachaktivierung zweier selbsterstellter Softwareprodukte. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 1.676 setzen sich im Wesentlichen aus der Miete für die Geschäftsräume in Höhe von T€ 537 und Aufwendungen für an die Aareal Bank AG und die Aareon AG ausgelagerte Geschäftsbesorgungen in Höhe von T€ 648, KFZ-Kosten in Höhe von T€ 78 sowie Kosten für Personalüberlassungen in Höhe von T€ 39 und Seminar- und Ausbildungskosten in Höhe von T€ 106 zusammen. Das Finanzergebnis besteht aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 280.

Für Abschlussprüfungsleistungen nach § 285 Nr. 17 a) HGB wurden in diesem Geschäftsjahr T€ 60 aufgewendet.

Es wird wie im Vorjahr, im Berichtsjahr kein Gewinn an die Aareal Bank abgeführt, bedingt durch eine Gewinnabführungssperre nach § 301 AktG aufgrund von selbst geschaffener Software und aufgrund der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Zeitwert des Deckungsvermögens. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 321 aufgrund der bestehenden Abführungs- und Ausschüttungssperre auf neue Rechnung vorzutragen.

Zum 31.12.2021 ergeben sich für die Gesellschaft abführungs- und ausschüttungsgesperrte Beträge, die sich wie folgt zusammensetzen:

abführungsgesperrt ausschüttungsgesperrt
Buchwert der selbstgeschaffenen Software sowie zugehöriger geleisteter Anzahlungen T€ 5.861 T€ 5.861
Positive Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens T€ 649 T€ 649
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren - T€ 1.616
Summe T€ 6.510 T€ 8.126

Sonstige Angaben

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB von mehr als einem Jahr und weniger als 5 Jahren in Höhe von insgesamt 1.878 T€.

Die Mitarbeiterzahl im Jahr 2021 beträgt im Durchschnitt 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 73), davon sind 18 weibliche und 56 männliche Mitarbeiter.

Die Aareal First Financial Solutions AG macht von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch und unterlässt die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 keine Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB erhalten. Darlehen oder Vorschüsse wurden nicht an die Organmitglieder gewährt.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB zu Gunsten der Organmitglieder bestehen nicht.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Herr Georg Diehl, Dipl.-Betriebswirt, 65187 Wiesbaden

(ab 01.01.2022) Herr Heinz Biesen, 53902 Bad Münstereifel-Arloff

Aufsichtsrat

Herr Lars Ernst Group Managing Director, Group Business Consulting & Services der Aareal Bank AG, Vorsitzender
Herr Holger Spielberg Group Managing Director, Group Technology der Aareal Bank AG
Herr Thomas Kramer Director, Group Strategy der Aareal Bank AG

 

Mainz, den 13.04.2022

Aareal First Financial Solutions AG

Der Vorstand

Georg Diehl

Heinz Biesen

Bruttoanlagenspiegel zum 31.12.2021

Anlagevermögen Anschaffungs-/ Herstellungskosten
in Euro AK/HK 01.01.2021 Zugänge Zuschreibung Umbuchungen Abgänge AK/HK 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 11.287.127,09 1.066.872,68 0,00 566.163,24 0,00 12.920.163,01
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.487.443,14 29.732,46 0,00 0,00 0,00 26.517.175,60
3. geleistete Anzahlungen 566.163,24 303.372,03 0,00 -566.163,24 0,00 303.372,03
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 38.340.733,47 1.399.977,17 0,00 0,00 0,00 39.740.710,64
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 71.432,13 0,00 0,00 0,00 0,00 71.432,13
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.271.332,20 41.455,33 0,00 0,00 0,00 1.312.787,53
Summe Sachanlagen 1.342.764,33 41.455,33 0,00 0,00 0,00 1.384.219,66
Summe Anlagevermögen 39.683.497,80 1.441.432,50 0,00 0,00 0,00 41.124.930,30
Anlagevermögen Abschreibungen
in Euro 01.01.2021 kumuliert lfd. Jahr auf Zugänge auf Abgänge 31.12.2021 kumuliert
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.257.148,09 3.030.884,00 74.608,99 0,00 7.362.641,08
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.347.481,14 762.612,00 5.969,46 0,00 26.116.062,60
3. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 29.604.629,23 3.793.496,00 80.578,45 0,00 33.478.703,68
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 70.249,13 1.183,00 0,00 0,00 71.432,13
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.204.548,20 40.437,00 8.306,33 0,00 1.253.291,53
Summe Sachanlagen 1.274.797,33 41.620,00 8.306,33 0,00 1.324.723,66
Summe Anlagevermögen 30.879.426,56 3.835.116,00 88.884,78 0,00 34.803.427,34
Anlagevermögen
in Euro
Buchwert 31.12.2021 Buchwert VJ 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.557.521,93 7.029.979,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 401.113,00 1.139.962,00
3. geleistete Anzahlungen 303.372,03 566.163,24
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 6.262.006,96 8.736.104,24
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.183,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.496,00 66.784,00
Summe Sachanlagen 59.496,00 67.967,00
Summe Anlagevermögen 6.321.502,96 8.804.071,24

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aareal First Financial Solutions AG, Mainz

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Aareal First Financial Solutions AG, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aareal First Financial Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 14. April 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Haider, Wirtschaftsprüfer

Weber, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraums die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht. Er hat sich vom Vorstand durch schriftliche und mündliche Berichte, insbesondere durch die schriftliche Quartalsberichterstattung, über die Entwicklung der Geschäfte, die Lage des Unternehmens, die beabsichtigte Geschäftspolitik und Unternehmensplanung und über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und die nach Gesetz oder Satzung zustimmungsbedürftigen Vorgänge behandelt.

Es fanden insgesamt 3 Sitzungen des Aufsichtsrats, hiervon eine im ersten und zwei im zweiten Halbjahr 2021, statt. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2021 ein schriftlicher Beschluss im Umlaufverfahren getroffen.

In allen Sitzungen des Aufsichtsrats wurde durch den Vorstand detailliert zur Geschäftspolitik, wirtschaftlichen Entwicklung, strategischen Ausrichtung und zu den Vertriebstätigkeiten der Gesellschaft berichtet. Die Tätigkeit und Prüfungsfeststellungen der Innenrevision der Gesellschaft wurden dem Aufsichtsrat erläutert.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Produkte der Gesellschaft unterrichtet. Erörtert und genehmigt wurde auch die Geschäftsplanung der Gesellschaft. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung im Verhältnis zur Geschäftsplanung erstattet.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die vom Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag erhielt, hat den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht geprüft und uneingeschränkt bestätigt. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Einsicht ausgehändigt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Prüfungsergebnis vollumfänglich an.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Der Abschlussprüfer stand während der Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses für Fragen telefonisch zur Verfügung. Über das abschließende Ergebnis seiner Prüfung bestehen vom Aufsichtsrat keine Einwendungen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit sind dem Aufsichtsrat keine Risiken bekannt geworden, denen nicht im Jahresabschluss ausreichend Rechnung getragen ist. Der Aufsichtsrat schließt sich den Beurteilungen des Vorstands im Lagebericht an. Er billigt den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Gesellschaft für ihr Engagement während des letzten Geschäftsjahres 2021.

 

Wiesbaden, im April 2022

Der Aufsichtsrat

Lars Ernst, Vorsitzender

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

17 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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