E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Grote seit 15.5.2025 | Prokura |
Thomas Reitemann seit 17.2.2025 | Prokura |
Jasper Houthuijsen seit 14.10.2024 | Geschäftsführer |
Marius Lautwein seit 22.11.2023 | Prokura |
Steffen Herkner seit 18.9.2023 | Geschäftsführer |
Johannes Wolfgang Schulte seit 24.8.2023 | Geschäftsführer |
Marco de Jong seit 10.2.2023 | Geschäftsführer |
Stefan Bramkamp seit 22.6.2021 | Prokura |
Yvonne Konstanze Follert seit 28.12.2020 | Prokura |
Frank Quarten seit 8.4.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Energy Markets GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Inhaltsverzeichnis Bilanz der E.ON Energy Markets GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Energy Markets GmbH Anhang der E.ON Energy Markets GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangder E.ON Energy Markets GmbHAllgemeine Grundlagen Die E.ON Energy Markets GmbH mit Sitz in Essen wird beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 30276 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die E.ON Energy Markets GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die E.ON Energy Markets GmbH erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die E.ON Energy Markets GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die E.ON Energy Markets GmbH wird in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der E.ON Energy Markets GmbH und der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen (HRB 30582), als herrschende Gesellschafterin, besteht, wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Flüssige Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der E.ON SE werden aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden von der Willis Towers Watson Treuhand GmbH, Reutlingen, und die Festgelder bezüglich Langzeitarbeitskonten von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Energy Markets GmbH verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 62,7 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37,3 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums-, Treueurlaubs- und Sterbegeldverpflichtungen sowie der Verpflichtungen aus dem Übergangsgeld wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sowie aus Vorruhestandsvereinbarungen und dem Vorruhestandspotential und Langzeitarbeitskonten werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wurde bis zur Ausbuchung unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Ergebniseffekte ergaben sich nicht. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der E.ON SE werden passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen, als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung in Höhe von 764 T€ (Vorjahr 745 T€) ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der E.ON Energie Deutschland GmbH in Höhe von 680.788 T€ (Vorjahr 1.042.685 T€), der E.ON UK Energy Markets Limited 652.517 T€ (Vorjahr 937.761 T€), der Essent Sales Portfolio Management B.V. in Höhe von 154.909 T€ (Vorjahr 213.277 T€), der E.ON SE 7.301 T€ (Vorjahr 1.425 T€) und der E.ON Portfolio Solutions GmbH 3.570 T€ (Vorjahr 4.701 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen insbesondere abgegrenzte gezahlte Margins für Futures. Dabei entfallen 482.474 T€ auf Initial Margin (Vorjahr 396.606 T€), als Bareinlage, die für den Börsenhandel dienen und an die jeweilige Clearingbank verpfändet wurden. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten ausschließlich Bankguthaben. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden 15.925 T€ (Vorjahr 13.124 T€) ausgewiesen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit dem Erfüllungsrückstand aus Langzeitarbeitskonten ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Eigenkapital
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der E.ON Beteiligungen GmbH gehalten. Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital der E.ON Energy Markets GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet hat. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.500 T€ erhöht und beträgt 2.504 T€. Zum Bilanzstichtag resultieren abführungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB von insgesamt 137 T€ aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen auf Basis eines zehn- und siebenjährigen Durchschnittszinssatzes gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von 841 T€, der keiner Abführungssperre unterliegt. Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 19.058 T€ (Vorjahr 9.722 T€). Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten in Höhe von 1.562.539 T€ Rückstellungen gegenüber diversen Lieferanten aus noch nicht an die E.ON Energy Markets GmbH in Rechnung gestellten Strom- und Gaslieferungen (Vorjahr 2.089.176 T€). Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen Abgrenzungen und Rechnungen gegenüber der E.ON Energie Deutschland GmbH in Höhe von 9.334 T€ (Vorjahr 35 T€), der E.ON UK Energy Markets Limited in Höhe von 6.083 T€ (Vorjahr - T€), der Essent Sales Portfolio Management B.V. in Höhe von 5.260 T€ (Vorjahr 1.085 T€) und der E.ON SE in Höhe von 3.134 T€ (Vorjahr 3.542 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungs- und Finanzverkehr betreffen mit 296.696 T€ (Vorjahr 1.057.988 T€) das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE, Essen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Variation Margin in Höhe von 378.131 T€ (Vorjahr 303.368 T€ / sonstige Vermögensgegenstände), eine erhaltene Sicherheit aus Börsengeschäften. Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind ungesichert. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der E.ON Energy Markets GmbH als Market Facing Entity werden konzerninterne Verträge mit insbesondere der E.ON Energie Deutschland GmbH, E.ON UK Energy Markets Limited sowie der Essent Sales Portfolio Management B.V. über die Commodities Strom, Gas, CO2 -Zertifikate oder Grünstromzertifikate abgeschlossen, die grundsätzlich „back-to-back“ durch Verträge mit diversen externen Geschäftspartnern beschafft werden. Das Halten von offenen Positionen ist dabei nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das deutsche Beschaffungsportfolio, das seit 1. Juni 2024 innerhalb definierter Limite ein Mandat zur Portfoliobewirtschaftung hält und somit nicht länger der „back-to-back“ Beschaffung unterliegt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, innerhalb definierter Limite Eigenhandelsgeschäfte in diesen Commodities in separaten Handelsbüchern konzernextern abzuschließen. Die Bewertung der in den Geschäftsbereichen abgeschlossenen Verträge erfolgt im Rahmen von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB (Mikro- und Makro-Hedges). Währungsabsicherungen sind gegenwärtig nicht erforderlich, sind aber grundsätzlich Bestandteil der Bewertungseinheit. Die inhaltliche Definition einer Bewertungseinheit wird durch die Richtlinien hinsichtlich Managements und Monitoring der Geschäftsbereiche vorgegeben. Bei den Grundgeschäften der Bewertungseinheiten der Geschäftstätigkeit als Market Facing Entity (Mikro-Hedges) handelt es sich um die konzerninternen Verträge der E.ON Energy Markets GmbH, die isoliert betrachtet zum Entstehen von Risikopositionen geführt haben. Zur Bestimmung und Beurteilung der Positionen aus derartigen Geschäften ist ein geeignetes Risikomanagement in der Gesellschaft eingerichtet, welches auch zum Nachweis der prospektiven Effektivität verwendet wird. Die Risikopositionen werden im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig bestimmt und umgehend geschlossen. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind bei der Commodity Gas Zeiträume bis zum Lieferjahr 2029 betroffen. Bei den Commodities Strom bzw. Grünstromzertifikate enden die aktuellen Zeiträume mit den Lieferjahren 2033 bzw. 2029. Das Eigenhandels- sowie das deutsche Beschaffungsportfolio werden jeweils gesamthaft gesteuert und als Makro-Hedge zusammengefasst. Marktpreisrisiken werden im Wesentlichen durch einen definierten Value-at-Risk (VaR) und Stop-Loss-Limite gemessen. Die festgelegten Limite gelten strategie- und commodityübergreifend und werden täglich überwacht. Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheit erfolgt jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der Zeitwerte des Portfolios. Aktuell sind bei den Commodities Gas und Strom Zeiträume bis zum Lieferjahr 2029 betroffen. CO2 -Zertifikate wurden für das Lieferjahr 2025 abgeschlossen. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewendet. Aufgrund der negativen Korrelation von Grund- und Sicherungsgeschäften wird es künftig zu gegenläufigen, sich ausgleichenden Marktwertentwicklungen kommen. Sollte der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte einer Bewertungseinheit zum Stichtag negativ sein, so wird imparitätisch eine Rückstellung für drohende Verluste aus Bewertungseinheiten gebildet.
Die Buchwerte der Rückstellungen für drohende Verluste betragen zum 31. Dezember 2024 11.899 T€ (Vorjahr 10.936 T€). Durch die Bildung der Bewertungseinheiten wurde die Bilanzierung einzelvertraglicher Drohverlustrückstellungen zum Abschlussstichtag vermieden. Bei alternativer einzelvertraglicher Drohverlustermittlung hätten im Strombereich Drohverlustrückstellungen in Höhe von 3.525.737 T€, im Gasbereich von 4.759.690 T€, im Bereich CO2 -Zertifikate von 4.166 T€ und im Grünstromzertifikate-Bereich von 157.616 T€ gebildet werden müssen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden 16.403 T€ (Vorjahr 71.744 T€) ausgewiesen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 50.609 T€. Hiervon entfallen 22.484 T€ auf verbundene Unternehmen.
Für den Strom- und Gasbezug bestehen vertragliche Verpflichtungen im branchenüblichen Umfang. Darüber hinaus wurden mit der E.ON SE Parent Company Guarantees zugunsten von Geschäftspartnern der E.ON Energy Markets GmbH abgeschlossen, die auf unbestimmte Zeit bestehen. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Weiterverrechnungen aus Service Level Agreements enthalten. Dabei entfallen alleine 61.096 T€ (Vorjahr 55.156 T€) auf die E.ON Energie Deutschland GmbH, 39.925 T€ (Vorjahr 30.857 T€) auf die E.ON UK Energy Markets Limited und 19.100 T€ (Vorjahr 14.425 T€) auf die Essent Sales Portfolio Management B.V.. Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus Währungsumrechnungen ergeben sich aus der Bewertung der Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs, sowie aus der Abrechnung von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten in den Vorperioden. Die Erträge aus Wertveränderungen der Futures betreffen die im Geschäftsjahr realisierten positiven Wertänderungen der an der EEX sowie der ICE gehandelten Futures. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten keine (Vorjahr 1 T€) periodenfremden Erträge. Materialaufwand
Der Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen enthält im Wesentlichen Kosten für den Aufbau der IT Systeme der Gesellschaft. Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 12 T€) entfallen ausschließlich auf Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen ergeben sich aus der Bewertung der Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs sowie aus der Abrechnung von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten in den Vorperioden. Die Aufwendungen aus Wertveränderungen der Futures betreffen die im Geschäftsjahr realisierten negativen Wertänderungen der an der EEX sowie der ICE gehandelten Futures. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 147 T€ (Vorjahr 351 T€) periodenfremde Aufwendungen. Finanzergebnis
Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoaufwand in Höhe von 94 T€ (Vorjahr 278 T€ / Ertrag) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind ferner vor allem Zinsen aus dem konzerninternen Cash-Pooling mit dem verbundenen Unternehmen E.ON SE in Höhe von 76.682 T€ (Vorjahr 80.845 T€) enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten mit 5.312 T€ (Vorjahr 11.424 T€) Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der E.ON SE. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 12.951 T€ Gewinn (Vorjahr 26.369 T€ Gewinn) an die E.ON Beteiligungen GmbH abgeführt. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:
Treuhänderisch gehaltene Verträge In 2020, 2021 und 2022 wurden Portfolien von anderen E.ON Konzerngesellschaften auf die E.ON Energy Markets GmbH noviert. Die Novationen der schwebenden Strom- und Gashandelsverträge auf die E.ON Energy Markets GmbH umfassen Transaktionen mit konzernexternen Vertragspartnern der E.ON Konzerngesellschaften PreussenElektra GmbH, Essent Sales Portfolio Management B.V., E.ON Energie Deutschland GmbH, Npower Limited und E.ON UK Energy Markets Limited. Die E.ON Energy Markets GmbH ist anstelle der E.ON Konzerngesellschaften in die Vertragsverhältnisse eingetreten und hat damit die vertraglichen Verpflichtungen zum Kauf und Verkauf der Commodities übernommen. E.ON Energy Markets GmbH und die abgebenden E.ON Konzerngesellschaften haben ihrerseits neue Verträge über den Kauf und Verkauf der novierten Mengen abgeschlossen. Diese neuen Verträge entsprechen vollständig den aus den Novationen übernommenen Verträgen hinsichtlich Preisen und Mengen, sodass die E.ON Energy Markets GmbH keine offene Position hält und aus der Novation keine Gewinne und Verluste im Berichtsjahr entstanden sind oder späteren Jahren zu erwarten sind. Die Übertragungen erfolgten im Zuge einer treuhänderischen Vereinbarung, sodass die Risiken für die novierten Verträge wirtschaftlich bei den abgebenden Gesellschaften verbleiben. Der Wert der novierten Portfolien und der neuen Verträge mit Konzerngesellschaften aus der Sicht der E.ON Energy Markets GmbH ist somit null und somit auch im Berichtsjahr sowie in den Folgejahren ohne Ergebnisauswirkung. Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Die E.ON Energy Markets GmbH beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich 294 Mitarbeiter (Vorjahr 136). Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der E.ON Energy Markets GmbH setzt sich wie folgt zusammen: Steffen Herkner, Geschäftsführer Jasper Houthuijsen, ab 01.10.2024, Geschäftsführer Nadia Jakobi, bis 31.05.2024, Geschäftsführerin, Vorsitzende/CEO Marco de Jong, Geschäftsführer, Vorsitzender/CEO Johannes Schulte , Geschäftsführer Bezüge der Geschäftsführung Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung der E.ON Energy Markets GmbH beläuft sich im Jahr 2024 auf insgesamt 3.667 T€. In den Bezügen sind 486 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 40.842 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betragen im Berichtsjahr 1.379 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 3.670 T€ Rückstellungen gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Entwicklung des Anlagevermögens
Essen, den 18.02.2025 E.ON Energy Markets GmbH Die Geschäftsführung Marco de Jong Johannes Schulte Steffen Herkner Jasper Houthuijsen Lagebericht zum 31. Dezember 2024Inhaltsverzeichnis Geschäft und Rahmenbedingungen Grundlagen und Geschäftstätigkeit Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Energiepolitisches Umfeld Energiepreisentwicklung Geschäftsverlauf Ertragslage Finanz- und Vermögenslage Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Prognosebericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Risiko- und Chancenbericht Geschäft und Rahmenbedingungen Grundlagen und Geschäftstätigkeit Die E.ON Energy Markets GmbH (EEM), mit Sitz in Essen, bündelt in ihrer Funktion als Market Facing Entity große Teile der Handelsaktivitäten mit Strom und Gas des E.ON Konzerns. Sie ermöglicht ihren konzerninternen Kunden einen Zugang zu den Großhandelsmärkten und Börsen für den Kauf und Verkauf von Strom und Gas sowie CO2 - und Grünstromzertifikaten. Die EEM betreibt in dieser Funktion kein eigenes Portfoliomanagement und hält in diesem Rahmen auch keine offenen Positionen im Energiehandel. Die an den Märkten gehandelten Mengen werden vollständig an die jeweiligen Kunden weitergegeben. Die Entscheidung über Menge, Preis und Abschlusszeitpunkt der Verträge obliegt dabei den Kunden. Hiervon ausgenommen ist das deutsche Beschaffungsportfolio, das seit 1. Juni 2024 innerhalb definierter Limite ein Mandat zur Portfoliobewirtschaftung hält und somit nicht länger der „back-to-back“ Beschaffung unterliegt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, innerhalb definierter Limite Eigenhandelsgeschäfte in diesen Commodities in separaten Handelsbüchern konzernextern abzuschließen und insoweit offene Handelspositionen einzugehen. Um ihren Kunden den größtmöglichen Service anbieten zu können, hält sie ein stetig wachsendes Portfolio an Verträgen mit externen Handelspartnern sowie Zulassungen zu verschiedenen Energiehandelsbörsen. Durch die Bündelung von Kreditrisikopositionen aus dem Strom- und Gashandel im E.ON Konzern sorgt die EEM damit für eine größere Produktliquidität und -verfügbarkeit und ermöglicht ihren Kunden mehr Sicherheit und Flexibilität bei der Energiebeschaffung. Darüber hinaus bietet sie auch Dienstleistungen in den Bereichen IT, Portfolio Strategie, Origination und Decentral Energy Management. Als Serviceerbringerin für E.ON Konzerngesellschaften verfolgt sie die Strategie, ihre Kosten zu minimieren und damit ihren Kunden günstige Services anbieten zu können. Diese profitieren dabei von den Synergien, die durch die Zentralisierung der von EEM erbrachten Services erzeugt werden. Die Gesellschaft ist eine Beteiligung der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen (EOB), zu der auch ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die EEM wurde zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen einbezogen. Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG übt die Gesellschaft folgende Tätigkeiten aus:
EEM hat gemäß § 6b Abs. 7 i. V. m. § 6b Absatz 3 EnWG für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors eigene Konten geführt. War eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich, so ist eine Zuordnung durch sachgerechte und für Dritte nachvollziehbare Schlüsselung erfolgt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 Prozent und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz der eingangs erwähnten Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. Zur wirtschaftlichen Entwicklung im Euroraum Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,8 Prozent gewachsen (Vorjahr: 0,5 Prozent) und damit weniger als erwartet. Gründe hierfür waren Unsicherheiten, die Verbrauch und Investitionen belasteten, sowie eine weltweit schwächere Nachfrage nach Industriegütern. Zudem wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 viermal auf 3,0 Prozent zum Jahresende gesenkt hat. Die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 Prozent. Zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15. November 2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 Prozent im Jahr 2023 nun 0,1 Prozent im Jahr 2024. Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 (Vorjahr: -0,1 Prozent). Die Ursachen sind ähnlich wie auch im Euroraum und auf eine schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen, restriktive Finanzierungsbedingungen und einen Rückgang des Exportgeschäfts mit China zurückzuführen. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 Prozent und damit 0,6 Prozentpunkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 Prozent. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen. Energiepolitisches Umfeld Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für E.ON steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die E.ON in verschiedenen Regionen Europas betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise wie auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf unsere Aktivitäten und sind in den Abschnitten „Ertragslage“ und „Finanz- und Vermögenslage“ näher beschrieben. Energiepreisentwicklung Im Jahr 2024 spielten geopolitische Ereignisse eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Entwicklung und Volatilität der Gas- und Strommarktpreise in ganz Europa, was insbesondere für E.ON und die Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt für das Kundenportfolio von großer Bedeutung ist. Zum einen waren die Märkte einer erheblichen Volatilität ausgesetzt, welche mit den gestiegenen Risiken des Transports sowie der Durchleitung der verbleibenden Gasmengen aus Russland durch die Ukraine begründet sind. Zum anderen reagierten die Märkte auf die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten. Zu Beginn des Jahres 2024 setzte sich der im vierten Quartal 2023 bereits beobachtete Verfall der Energiepreise fort. Terminverträge für das Folgejahr an der Titel Transfer Facility (TTF), einem virtuellen Handelsplatz für Gas in den Niederlanden, fielen gegenüber dem Jahresanfang um 6 €/MWh auf 27,4 €/MWh Ende Februar, während das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom im gleichen Zeitraum um 23 €/MWh auf 68,6 €/MWh gesunken ist. Der anhaltende Rückgang wurde zudem durch hohe Speicherstände in europäischen Gasspeichern verstärkt, die zum Ende der Wintersaison 2023/24 ein Rekordhoch von mehr als 58 Prozent erreichten. Eine Umkehr dieses Abwärtstrends setzte Ende Februar/Anfang März ein. Im März wurden die Energiepreise auch durch zusätzliche Sanktionen gestützt, durch die der Energieexport aus russischen Quellen auf den Weltmarkt erschwert wurde. Hierdurch erhöhte sich das Preisrisiko, was sich entsprechend in steigenden Preisen niederschlug. Darüber hinaus führten die zunehmenden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, darunter auch erstmals Angriffe auf Gasspeicher, zu mehr Volatilität und Risikovorsorge in Form von Preisaufschlägen auf den Energiemärkten. Im zweiten Quartal blieben die Märkte aufgrund weiterer russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine und von Spekulationen über die Zukunft des ukrainischen Gastransits sehr volatil. So stiegen Mitte Mai die Gas- und Strompreise sprunghaft an, wobei das TTF-Frontjahresprodukt Gas fast 40 €/MWh und das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom mehr als 100 €/MWh erreichte. Aufgrund der gestiegenen Abhängigkeit von LNG-Lieferungen nach Europa, die durch den erheblichen Rückgang von russischen Gaslieferungen durch Pipelines in den letzten drei Jahren erforderlich wurde, reagieren die europäischen Energiemärkte heute viel stärker auf globale Ereignisse, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als Beispiel verzeichnete der Markt eine erhöhte Volatilität, die durch die unsichere LNG-Versorgungssituation aus Fördergebieten wie zum Beispiel Malaysia und Australien verursacht wurde. Hinzu kam, dass die atlantische Hurrikansaison im Jahr 2024 stark war, was jedoch keine größeren oder gar anhaltenden Unterbrechungen der LNG-Versorgung aus dem Golf von Mexiko zur Folge hatte. Nach einer kurzen Stagnation der Gaspreise und einem leichten Rückgang der Stromterminmarktpreise aufgrund von schwachen CO2 -Preisen erhielten die Märkte Ende Juli und Anfang August noch mehr preissteigernde Impulse aus geopolitischen Entwicklungen. Die Erwartung schwerer Kämpfe in der Ukraine um den letzten verbleibenden Verbindungspunkt, über den russisches Gas durch die Ukraine nach Europa geliefert wird, trieb die Preise für Frontjahres-Gas- und -Stromprodukte erneut auf Jahreshöchststände. Mitte August wurde das TTF-Frontjahresprodukt Gas bei etwa 42 €/MWh gehandelt und lag damit um 50 Prozent über dem Tiefststand vom Februar. Der Preis für das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom stieg für kurze Zeit erneut über 100 €/MWh. Die Spannungen im Nahen Osten und die Zukunft des russischen Gastransits durch die Ukraine blieben auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 die bestimmenden Themen für die Energiemärkte. Im vierten Quartal korrelierten die Märkte mit Beginn der Heizperiode wieder mehr mit dem Wetter. Ende Oktober verzeichneten die Speicherstände in den europäischen Gasspeichern einen Rückgang um etwa 40 TWh beziehungsweise 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt wurde. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplante Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie der Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte. Grundsätzlich ist E.ON bestrebt, um faire Preise für die Kundinnen und Kunden zu sichern und kurzfristige Preisausschläge zu vermeiden, Energie vorausschauend zu beschaffen. Geschäftsverlauf Die EEM befindet sich weiterhin in einer Aufbau- und Wachstumsphase. Die Bündelung der Handelsaktivitäten des E.ON Konzerns in der Gesellschaft wird auch in 2025 fortgeführt. Im Berichtszeitraum wurde entschieden, den ursprünglich für 2024 geplanten Transfer des Portfoliomanagements der E.ON Energie Deutschland GmbH (EDG) auf die EEM teilweise zu verschieben. Ziel der Verschiebung ist es, eine optimierte Integration der neuen Prozesse sicherzustellen und gleichzeitig ausreichend Zeit für notwendige Anpassungen in den IT-Systemen bereitzustellen. Der Übergang des Personals erfolgte bereits am 1. Januar 2024 sowie die Übertragung der Forward-Commoditybeschaffung am 1. Juni 2024. Weitere operative Prozesse sollen am 1. März 2025 auf die EEM übergehen. Ertragslage
Die Durchleitung der Commodity Positionen führen zu einem geringen Netto-Effekt im Betriebsergebnis. Durch Stromvermarktungen für konzernexterne Gesellschaften und das Eigengeschäft wurden positive Ergebnisbeiträge im Betriebsergebnis erzielt. Die stark gesunkenen Umsatzerlöse und Materialaufwendungen sind auf gefallene Preise im Zeitraum der Eindeckung bei annähernd gleichbleibendem Geschäftsvolumen für das Lieferjahr 2024 im Commodity-Geschäft zurückzuführen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse auf dem Verkauf von Commodities in Höhe von 34.112.721 T€ (Vorjahr 53.739.624 T€) sowie aus der Erbringung von Services in Höhe von 145.215 T€ (Vorjahr 119.130 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen mit 190.932 T€ (Vorjahr 755.548 T€) Erträge aus der Währungsumrechnung und mit 276.273 T€ (Vorjahr 143.813 T€) Erträge aus realisierten positiven Wertveränderungen von börsengehandelten Futures, welche in Zusammenhang mit dem Rohertrag aus den zugrundeliegenden Commodity Lieferungen zu sehen sind. Im Materialaufwand bestehen Aufwendungen für den Kauf von Commodities in Höhe von 33.710.658 T€ (Vorjahr 52.524.004 T€) sowie sonstige bezogene Leistungen in Höhe von 55.521 T€ (Vorjahr 36.226 T€). Der Personalaufwand beträgt im Berichtsjahr 51.994 T€ (Vorjahr 32.729 T€). Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die Übernahme von Personal anderer Konzerngesellschaften sowie Neueinstellungen im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeit zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit 191.818 T€ (Vorjahr 755.858 T€) Aufwendungen aus der Währungsumrechnung und mit 620.071 T€ (Vorjahr 1.299.901 T€) Aufwendungen aus realisierten negativen Wertveränderungen von börsengehandelten Futures, welche in Zusammenhang mit dem Rohertrag aus den zugrundeliegenden Commodity Lieferungen zu sehen sind. Das Finanzergebnis wird belastet durch Zinsen aus dem Cashpooling mit der E.ON SE in Höhe von 76.682 T€ (Vorjahr 80.845 T€). Finanz- und Vermögenslage
Im Berichtsjahr wurde mit 2.395.179 T€ eine Bilanzsumme unter dem Vorjahresniveau (3.370.805 T€) ausgewiesen. Das Anlagevermögen der EEM verblieb im Geschäftsjahr 2024 weiterhin auf einem geringen Niveau von 58 T€ (Vorjahr 796 T€). Der Rückgang des Umlaufvermögens um 977.729 T€ ist im Wesentlichen auf einen geringeren Bestand der Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.509.194 T€ (Vorjahr 2.208.346 T€), der sonstigen Vermögensgegenstände 488.081 T€ (Vorjahr 700.061 T€) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 381.878 T€ (Vorjahr 448.476 T€) zurückzuführen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen 482.474 T€ auf Initial Margin (Vorjahr 396.606 T€), als Bareinlage, die für den Börsenhandel dienen und an die jeweilige Clearingbank verpfändet wurden. Weiterhin beinhalteten die sonstigen Vermögensgegenstände im Vorjahr Variation Margin, in Höhe von 303.368 T€, welche aufgrund der positiven Marktwertentwicklung der zugrundeliegenden Börsengeschäfte im Geschäftsjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 378.131 T€ ausgewiesen wird. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt 99,3% und liegt damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 99,6%). Der Rückgang der Passiva auf 2.395.179 T€ (Vorjahr 3.370.805 T€) ergibt sich aus dem Rückgang der Rückstellungen um 515.608 T€ und der Verbindlichkeiten um 406.177 T€. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 1.633.817 T€ (Vorjahr 2.149.425 T€), davon Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen 1.566.012 T€ (Vorjahr 2.092.761 T€) und die Verbindlichkeiten 737.455 T€ (Vorjahr 1.143.632 T€). Der Rückgang der Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen auf 340.813 T€ (Vorjahr 1.110.579 T€). Dem gegenüber steht ein Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten auf 383.826 T€ (Vorjahr 20.417 T€), welche im Wesentlichen der Variation Margin Verbindlichkeit in Höhe von 378.131 T€ (Vorjahr 303.368 T€ / sonstige Vermögensgegenstände) entspricht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 296.696 T€ (Vorjahr 1.057.988 T€) das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE. Die Gesellschaft ist in das Cash-Management-System der E.ON SE eingebunden. Die Finanzmittelkonten sind wichtiger Bestandteil der Liquiditätsplanung. Die Zahlungsfähigkeit war daher während des Berichtszeitraumes gewährleistet. Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind ungesichert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen betragen 99,0% und sind damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr 97,7%). Die Kapitalflussrechnung für den Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Der operative Cashflow resultiert aus abweichenden Zahlungszeitpunkten zwischen Ein- und Ausgangsrechnungen für Commodity Lieferungen. Die EEM hat insbesondere aus dem Handel an den Energiehandelsbörsen einen hohen Bedarf an Liquidität, welcher über das Cashpooling mit der E.ON SE bereitgestellt wird. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die EEM wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags. Das bereinigte EBITDA nach IFRS ist der zentrale Leistungsindikator für die EEM. Als Serviceerbringerin für E.ON Konzerngesellschaften mit der Zielsetzung, diese Services effizient und kostengünstig anzubieten, sind auch die für den Betrieb notwendigen operativen Gesamtkosten für die Serviceerbringung ein wesentlicher Leistungsindikator. Die Entwicklung der Leistungsindikatoren und deren Prognosen stellen sich wie folgt dar (in Mio. €).
Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA beträgt für 2024 48,8 Mio. €. Abweichungen zum Betriebsergebnis nach HGB ergeben sich abgesehen vom Zinsergebnis im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden (-17,6 Mio. €) der Rechnungslegungswerke. Letztere sind insbesondere zurückzuführen auf die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS sowie abweichende Zuführungen zu Pensions- und Drohverlustrückstellungen. Im Vergleich zur Prognose für das Geschäftsjahr 2024 sind die tatsächlichen Gesamtkosten für den operativen Betrieb niedriger. Dies liegt insbesondere an niedrigeren Kosten im Rahmen der Reorganisation zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit um die Portfoliooptimierung. Die EEM ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach §289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB befreit. Der aktuelle zusammengefasste nicht finanzielle Bericht der E.ON SE kann unter www.eon.com eingesehen werden. Prognosebericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Situation Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 und 2026 von 3,3 Prozent aus. In diesen Prognosen ist berücksichtigt, dass die Inflation weiter nachlässt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. Für den Euroraum prognostiziert die OECD ein Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 von 1,3 Prozent und für das Jahr 2026 mit 1,5 Prozent. Die europäische Wirtschaft soll sich langsam erholen, dies jedoch vor dem Hintergrund, dass die einzelnen Staaten einerseits die Schulden senken und andererseits das Wachstum anschieben müssen. Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 Prozent und von 1,2 Prozent. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 Prozent und 2026: 1,9 Prozent) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen. Ergebnisentwicklung der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2025 liegen die Schwerpunkte auf der Übernahme weiterer Portfolien sowie der Entwicklung neuer Ansätze, um auf die aktuellen Herausforderungen des Energiesektors zu reagieren. Wie bereits im Abschnitt „Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren“ beschrieben, werden die operativen Kosten in diesem Zusammenhang oberhalb des Jahres 2024 liegen. Um die organisatorische Neuausrichtung weiter zu schärfen, wird am 1. März 2025 der Funktionsbereich Energy-Markets von der EDG auf die EEM mit der Folge abschließend übergehen, dass die Kosten und Ergebnisbeiträge aus diesem Bereich zukünftig bei der EEM allokiert werden. Im Rahmen des Übergangs wird ein neues Preismodell an der Schnittstelle EDG/EEM etabliert. EEM übernimmt wesentliche Risiken aus der Bewirtschaftung der Vertriebsmengen, im Gegenzug bezahlt die EDG dafür Risikoprämien an die EEM. Wie bereits im Abschnitt „Geschäftsverlauf“ beschrieben, erfolgte der korrespondierende Übergang des Personals bereits am 1. Januar 2024 sowie die Übertragung der Forward-Commoditybeschaffung am 1. Juni 2024. Darüber hinaus sollen im Geschäftsjahr 2025 das Energy-Markets Geschäft in den Niederlanden über die Essent Sales Portfolio Management B.V. (ESPM) und das Geschäft in Großbritannien über die E.ON UK Energy Markets Limited (EEM UK) noch stärker an die EEM angebunden werden. Hierbei sollen an der Schnittstelle durch einen neu etablierten Transferpreis eine adäquate Bepreisung der bei EEM verbleibenden Leistungen und Risiken sichergestellt sein. Der Umfang des Mandats der EEM wird dadurch noch einmal erweitert und erlaubt die Hebung zusätzlicher Synergien durch eine stärkere Bündelung in den Portfolio Management und Trading & Origination Funktionen. Die EEM rechnet im Geschäftsjahr 2025 mit einem bereinigten EBITDA nach IFRS in Höhe von 52,7 Mio. €, welches im Rahmen des bereinigten EBITDA nach IFRS für das Geschäftsjahr 2024 liegt. Im Jahr 2022 hat die Gesellschaft Stromvermarktungen für konzernexterne Gesellschaften vorgenommen und erhält dafür eine Gebühr, die zeitlich im Zusammenhang mit der physischen Erfüllung 2025 realisiert wird. Zusätzlich werden positive Effekte durch die Übertragung des Funktionsbereichs Energy-Markets von der EDG sowie ein wesentlicher Ergebnisbeitrag durch die neu etablierte Funktion Trading & Origination erwartet. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Reorganisation zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit um die Portfoliooptimierung. Risiko- und Chancenbericht Risiken / Chancen sind durch Sachverhalte gekennzeichnet, die eine signifikante negative / positive Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können und nicht bereits in den aktuellen internen Ergebnisplanungen der Gesellschaft berücksichtigt wurden. Infolge des zwischenE.ON Energy Markets GmbH und der E.ON Beteiligungen GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sind Risiken / Chancen primär im Konzernverbund der E.ON SE zu betrachten. Im Folgenden wird daher das Risikomanagementsystem der E.ON SE vorgestellt, das auch bei der EEM gilt. Es wird auf Risiken aus der Geschäftstätigkeit der EEM eingegangen, die auch auf Konzernebene von Relevanz sind, aber ergänzend auch über Risiken berichtet, die mangels Eintrittswahrscheinlichkeit / potenzieller Schadenhöhe keinen Eingang in das Konzernreporting finden. Die EEM ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der E.ON SE eingebunden. Ziel des Risikomanagementsystems ist, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken zu erkennen und rechtzeitig gegensteuern zu können. Das Enterprise Risk Management (ERM) vermittelt dem Management der Einheiten und dem E.ON-Konzern eine faire und realistische Einschätzung der Risiken und Chancen, die sich aus den geplanten und kontrahierten Geschäftsaktivitäten ergeben. Zur Verfügung gestellt werden
Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen. Diese beinhalten die Identifikation, die Bewertung, Gegenmaßnahmen, Überwachung und Berichterstattung von Risiken und Chancen. Der gesamte Prozess wird von der Abteilung Group Risk im Bereich Group Controlling & Risk im Auftrag des Risikokomitees der E.ON SE gesteuert. E.ONs Risikomanagementsystem im weiteren Sinne hat insgesamt vier Komponenten:
Ziel des internen Überwachungssystems ist, funktionierende und angemessene Geschäftsprozesse sicherzustellen. Es beinhaltet organisatorische vorbeugende Maßnahmen - wie Richtlinien und Arbeitsanweisungen - und interne Kontrollen und Prüfungen, insbesondere durch die interne Revision. Über das E.ON-interne Management-Informations-System werden Risiken frühzeitig identifiziert, sodass diese rechtzeitig aktiv adressiert werden können. Von besonderer Bedeutung für die Risikofrüherkennung sind insbesondere der enge Austausch mit den Business Units sowie mit den Bereichen der Corporate Functions wie Controlling, Finanzen und Rechnungswesen sowie der internen Revision. E.ONs ERM, das die Basis für die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen ist, umfasst Folgendes:
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems durch die interne Revision. Ebenfalls gemäß den Bestimmungen von § 91 Abs. 2 AktG zur Einrichtung eines Überwachungs- und Risikofrüherkennungssystems besteht ein Risikokomitee für den E.ON-Konzern sowie für die jeweiligen lokalen Einheiten. Die Aufgabe des Risikokomitees ist, einen umfassenden Überblick der Risikopositionen für den Konzern und die Einheiten zu vermitteln und die Risiken aktiv unter Einhaltung der Risikostrategie zu managen. Das Risiko- und Chanceninventar wird zu jedem Quartalsstichtag erhoben. Das konzernweit ausgerollte System zur einheitlichen Finanzberichterstattung ermöglicht einen effektiven, standardisierten und automatisierten Risikoberichtsprozess, in dem Unternehmensdaten systematisch gesammelt, transparent aufbereitet und zentral sowie dezentral in den Einheiten zur Analyse bereitgestellt werden. Auf präventive Maßnahmen wird im Rahmen der Erläuterungen zu den bei EEM bestehenden Risiken eingegangen. Das IT-gestützte Risiko- und Chancenberichtssystem beinhaltet die folgenden Risikokategorien:
E.ON verfolgt einen mehrstufigen Prozess im Rahmen der Risiko- und Chancenerfassung, -bewertung, -simulation und -kategorisierung. Zunächst sind die Risiken und Chancen grundsätzlich auf Basis objektivierter Einschätzungen zu berichten. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Bewertung auf Basis interner Experteneinschätzungen. Die Bewertung der Risiken erfolgt gegenüber den aktuellen internen Ergebnisplanungen, wobei entsprechende Gegenmaßnahmen risikomindernd berücksichtigt werden (Bewertung des Netto-Risikos). Für quantifizierbare Risiken und Chancen erfolgt anschließend eine Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe. So können im Commodity-Geschäft die Rohstoffpreise steigen oder sinken. In diesem Fall würde eine Risikoverteilung modelliert. Diese Modellierung wird mit einem gruppenweiten IT-System unterstützt. Sehr unwahrscheinliche Ereignisse werden dabei als sogenannte Tail Events erfasst. Für diese liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei 5% oder weniger. Die letztgenannten Risiken fließen nicht mehr in die nunmehr beschriebene quantitative Simulation ein. Auf Basis dieser statistischen Zuordnung erlaubt das interne Risikosystem eine anschließende Simulation dieser Risiken im Rahmen einer sogenannten Monte-Carlo-Simulation. Hieraus ergibt sich eine quantitative Risikoverteilung als Abweichung zur aktuellen Ergebnisplanung für das bereinigte EBITDA. E.ON nutzt das 5- und das 95-%-Quantil dieser aggregierten Risikoverteilung im Sinne einer Best-Case- beziehungsweise Worst-Case-Betrachtung. Dies bedeutet, dass sich statistisch die Planabweichung zum bereinigten EBITDA aus dieser Risikoverteilung mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit innerhalb dieser so ermittelten Bandbreite bewegt. In einem letzten Schritt wird die aggregierte Risikoverteilung entsprechend dem 5- und 95-Prozent-Quantil in Wertklassen kategorisiert, wobei diese entsprechend der Auswirkung auf das geplante bereinigte EBITDA aufsteigend von niedrig über moderat, mittel, wesentlich bis hoch bezeichnet werden. Die folgende Tabelle stellt diese Wertklassen dar:
Finanz- und Treasury-Risiken Wie bereits im Abschnitt „Grundlagen und Geschäftstätigkeit“ beschrieben, bündelt EEM große Teile der Handelsaktivitäten, und damit die Kreditrisiko- und Marginingpositionen, mit Strom und Gas des E.ON Konzerns. EEM ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit Kredit- und Marginingrisiken sowie vorübergehende Schwankungen der Nettoumlaufvermögenspositionen ausgesetzt. Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung der Gegenleistung für erbrachte Vorleistungen, der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften. Marginingrisiken entstehen durch getätigte Börsengeschäfte, deren aktueller Marktwert börsentäglich in Cash zu hinterlegen und besichern ist. Schwankungen der Nettoumlaufvermögenspositionen ergeben sich aus unterschiedlichen Zahlungsfristen, der Wahl der Bezugskanäle und zukünftig auch aus dem Vorratsvermögen für die Gasspeicherbewirtschaftung. Auf der Beschaffungsseite werden neue Geschäftspartner vor Geschäftsaufnahme durch das EEM-Kreditmanagement klassifiziert. Auch die Kreditlimitierungen werden durch das EEM-Kreditmanagement auf Basis des zentral beschlossenen Ansatzes und festgesetzten Vorgaben bestimmt. Das Rating wird jährlich zentral überprüft, bei Bedarf wird die Limitierungshöhe darauf aufbauend angepasst. Die Kreditexposition der Geschäftspartner wird täglich berichtet und auf Einhaltung der Limitierung überwacht. Die Limitierungen begrenzen Zahlungsausfall- und Wiedereindeckungsrisiko; es gehen also sowohl noch nicht bezahlte Lieferungen als auch die aktuellen Marktbewertungen der getätigten Geschäfte ein. Je nach vertraglich vereinbarten und rechtlich möglichen Abstimmungsregeln (Netting) werden für die EEM positive und gegebenenfalls gegenläufige Beiträge zur Exposition berücksichtigt. Die Werte werden einem Stresstest unterzogen, um auch mögliche zukünftige Preisänderungen abzudecken. Es wird nicht nur die aktuelle Kreditexposition berechnet und überwacht, sondern auch der zukünftige Expositionsverlauf über die gesamte Laufzeit. Die Methodik zur Bestimmung der Kreditexposition ist konzernweit abgestimmt. Im Bedarfsfall werden Gegenmaßnahmen angestoßen, wie bspw. Besicherung, Anpassung der Limitierung oder Einstellung der Beschaffung bei diesen Geschäftspartnern. Auch die potenziellen Liquiditätsrisiken aus dem Börsenportfolio werden täglich quantifiziert, berichtet und auf Einhaltung der Limitierung überwacht. Die Limitierungen begrenzen potenzielle Liquiditätsabflüsse aus Margin-Calls. Die Berechnungsmethodik ist konzernweit abgestimmt, dokumentiert und berücksichtigt zukünftige Preisentwicklungen. Im Bedarfsfall werden Optimierungs- und Risikoreduktionsmaßnahmen durchgeführt, wie z.B. Reduzierung des Börsenhebels oder Exchange-for-Physical Transaktionen. Risikokategorie: niedrig. Operative und IT-Risiken Es besteht das Risiko, dass die EEM infolge eines Ausfalls der Digital Technology Services keine Nominierungen beim Transmission System Operator einreichen kann und Kosten für Ausgleichsenergie tragen muss. Um das Risiko zu vermindern, wurde ein Notfallreaktionsplan implementiert. Risikokategorie: niedrig. Rechtliche und regulatorische Risiken Im Laufe der letzten Jahre sind infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise in vielen EU-Mitgliedstaaten politische und regulatorische Interventionen in Form von zusätzlichen Reporting-Anforderungen (beispielsweise EMIR, MAR, REMIT, MiFID2) eingeführt worden. Die Einhaltung der sich hieraus ergebenden Vorgaben wird von den zuständigen Behörden streng überwacht. Eine Nichteinhaltung der Marktmissbrauchsvorschriften kann in Geldstrafen resultieren. Um dem Risikopotential angemessen Rechnung zu tragen, hat EEM eine Richtlinie zu den Anforderungen der vorgenannten Regelungen erstellt. Die Mitarbeiter werden in virtuellen Präsenzveranstaltungen geschult. Zudem erfolgt eine laufende Überwachung des Handelsverhaltens über ein automatisiertes Überwachungsinstrument, um eine frühzeitige Erkennung von Verstößen zu gewährleisten. Die EEM verfolgt die weiteren gesetzgeberischen Entwicklungen und prüft den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Risikokategorie: niedrig. Marktrisiken Wie bereits im Abschnitt „Grundlagen und Geschäftstätigkeit“ beschrieben, bündelt EEM große Teile der Handelsaktivitäten mit Strom und Gas des E.ON Konzerns. EEM betreibt neben ihrer Funktion als Market Facing Entity auch ein eigenes Portfoliomanagement sowie eine Trading & Origination Funktion und hält in diesem Rahmen auch offenen Positionen im Energiehandel. Seit Oktober 2023 ist die Trading & Origination Funktion der EEM im Rahmen separater Handelsbücher mit separaten Limiten aktiv. Die organisatorische Neuausrichtung wurde auch im Jahr 2024 weiter vorangetrieben. Seit Juni 2024 betreibt EEM ein eigenes Portfoliomanagement für das deutsche Beschaffungsportfolio, das im Rahmen des kommerziellen Mandats auch offene Position im Energiehandel halten kann. Die für das Kundenportfolio an den Märkten gehandelten Mengen müssen entsprechend nicht mehr vollständig an die jeweiligen Kunden weitergegeben werden. An der Schnittstelle wird durch einen neu etablierten Transferpreis eine adäquate Bepreisung der Commodities sowie der bei EEM GmbH verbleibenden Leistungen und Risiken sichergestellt. Im Juni 2024 wurde in diesem Kontext auch der Marktzugang der EDG entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2025 soll das Energy-Markets Geschäft in den Niederlanden über die ESPM und das Geschäft in Großbritannien über die EEM UK folgen. Insofern unterliegt EEM Preisänderungsrisiken durch die offenen Positionen der Trading & Origination sowie Portfoliomanagement Funktionen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Währungsrisiken aus Commodity Transaktionen, die auf Nicht-Euro-Währungen lauten. Die Währungsrisiken werden in engen Grenzen gehalten und es erfolgt eine Absicherung, um das Risiko zu mindern. Im Geschäftsjahr 2025 wird der Funktionsbereich Energy-Markets von der EDG auf die EEM abschließend übertragen mit der Folge, dass wesentliche Bestandteile der beschaffungsseitigen Marktrisiken auf die EEM übergehen. Die damit einhergehenden Marktrisiken werden unter Berücksichtigung des geplanten Übertragungszeitpunkts und der bestehenden Handelsaktivitäten entsprechend als Risikopositionen bei EEM berücksichtigt. Die Bewertung der in den Geschäftsbereichen abgeschlossenen Verträge erfolgt bilanziell im Rahmen von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB (Mikro- und Makro-Hedges). Aus originären Finanzinstrumenten sind keine über das normale Maß hinausgehenden Risiken ersichtlich. Aus heutiger Sicht sind für die Zukunft keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten bzw. die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EEM haben. Zudem werden die bestehenden Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Ergebnisabführungsvertrag der Gesellschaft vollständig abgedeckt. Risikokategorie: moderat.
Essen, den 18.02.2025 E.ON Energy Markets GmbH Die Geschäftsführung Marco de Jong Johannes Schulte Steffen Herkner Jasper Houthuijsen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die E.ON Energy Markets GmbH, Essen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Energy Markets GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Energy Markets GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, den 18. Februar 2025 KPMG AG Weinmann, Wirtschaftsprüfer Lübke, Wirtschaftsprüfer |
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