AXA-Nahrungsmittel Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Reinhard Kaluza seit 7.9.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dayvital Management GmbH (vormals: BKB Verwaltungs GmbH)MainzKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022KONZERNBILANZ FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. AUGUST 2022AKTIVA
PASSIVA
Mainz, den 12. April 2023 Unterschrift KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. SEPTEMBER 2021 BIS 31. AUGUST 2022
Anhang zum Konzernabschluss zum 31.08.2022Dayvital Management GmbH, Mainz1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Erläuterungen zur Konsolidierung 2.1 Allgemeines Der Konzernabschluss der Dayvital Management GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 werden von der Dayvital Management GmbH, der als Konzernobergesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte an den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften zusteht, nach § 290 HGB als befreiender Konzernabschluss (§ 291 HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss der einbezogenen Tochterunternehmen ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach den für die Dayvital Management GmbH geltenden Vorschriften aufgestellt. Die AXA-Nahrungsmittel GmbH & Co. KG, Mainz ist das einzige Mutterunternehmen der Dayvital Management GmbH. Deshalb ist die AXA-Nahrungsmittel GmbH & Co. KG zugleich das Unternehmen mit dem größten Konsolidierungskreis und das Unternehmen mit dem kleinsten Konsolidierungskreis, dem die Dayvital Management GmbH als Tochterunternehmen angehört. 2.2 Konsolidierungskreis Der Konzernjahresabschlussstichtag 31.08.2022 entspricht dem Abschlussstichtag sämtlicher einbezogener Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss umfasst neben dem Abschluss der Dayvital Management GmbH fünf weitere in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften, über welche die Dayvital Management GmbH eine mittelbare oder unmittelbare Beherrschung ausübt.
Die S&G Verwaltungs GmbH ist Komplementärin der Speyer & Grund GmbH & Co. KG und der Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG. Es bestehen zwei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, denenzufolge die Dayvital Management GmbH sämtliche Gewinne der BKB Verwaltungs GmbH und der HYGREEN GmbH erhält und deren sämtliche Verluste zu tragen hat. Die BKB Verwaltungs GmbH und die HYGREEN GmbH haben von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht. Die Speyer & Grund GmbH & Co. KG ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften auszustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Die Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Gemäß § 296 Abs. 2 HGB hat die Dayvital Management GmbH darauf verzichtet, das folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen:
Diese Gesellschaft übt eine Geschäftstätigkeit aus, deren Umfang für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Wir verweisen auf den Beteiligungsspiegel in Abschnitt 5.8. 2.3 Änderungen des Konsolidierungskreises Zum 1. April 2022 wurde die K+B Service GmbH, Mainz, die bis zu diesem Zeitpunkt die alleinige Gesellschaft der SABA GmbH war, auf die Dayvital Management GmbH verschmolzen. Aufgrund dieser Verschmelzung wurde die SABA GmbH zum 1. April 2022 erstmalig als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Dayvital Management GmbH in den Konzernabschluss einbezogen. 2.4 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung der folgenden in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurde nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. vorgenommen:
Die Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften wurde auf den 31. August 2004 vorgenommen. Die Dayvital Management GmbH hat in dem erstmaligen Konzernabschluss zum 31. August 2004 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Sacheinlagen abweichend vom Einzelabschluss mit dem beizulegenden Wert bewertet. Dabei wurde ein Betrag i.H.v. TEUR 5.870 als Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Positive Unterschiedsbeträge, die sich durch den Ansatz der Buchwertmethode ergeben haben, wurden ausschließlich als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert und sind vollständig abgeschrieben. Bei allen anderen Gesellschaften, die in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Als Geschäfts oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der übetragenen Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen ergibt. Der bei der Erstkonsolidierung der Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG zum 1. April 2013 bilanzierte Firmenwert ist bereits vollständig abgeschrieben. Der bei der Erstkonsolidierung der SABA GmbH zum 1. April 2022 bilanzierte Firmenwert wird gemäß § 309 Abs. 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. 2.5 Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend § 303 Abs. 1 HGB verrechnet. 2.6 Zwischenergebniseliminierung Zwischenergebnisse, die auf Grund von Lieferungen von Vorräten innerhalb der Unternehmensgruppe entstanden sind und nicht mit Dritten realisiert wurden, werden entsprechend § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. 2.7 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Konsolidierung von Aufwands- und Ertragsposten werden die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wie auch die anderen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der Empfänger entsprechend § 305 HGB verrechnet. 2.8 Latente Steuern Soweit Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, wird die sich ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern und eine sich ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Konzernbilanz nach § 306 HGB unverrechnet angesetzt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es werden konzerneinheitlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind im Wesentlichen die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 3.1 Anlagevermögen Der Geschäfts- oder Firmenwert ist derjenige Betrag, um den die Erwerbskosten den beizulegenden Zeitwert des Anteils der Gruppe an dem identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigen. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen ist in den immateriellen Vermögensgegenständen enthalten. Die aus der Konsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß § 309 Abs. 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Gesondert erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen angesetzt. Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zum Erwerbszeitpunkt zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die eine begrenzte Nutzungsdauer haben, werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt anhand der linearen Abschreibungsmethode zur Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Zugänge des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Anlagengegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. 3.2 Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abwertungen werden individuell nach dem Niederstwertprinzip und dem Prinzip der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bewertet. Forderungen in ausländischen Währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Flüssige Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. 3.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 3.4 Rückstellungen Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Versorgungsverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (insbesondere Anwartschaften unverfallbar Ausgeschiedener sowie laufende Leistungen) mit ihrem Barwert bewertet. Es handelt sich ausschließlich um Anwartschaften ehemaliger Mitarbeiter. Von dem Wahlrecht des § 298 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 2 HGB zur Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen den durchschnittlichen Marktzinssatz heranzuziehen, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, wurde Gebrauch gemacht. Der Berechnung liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Der verwendete Zinssatz entspricht dem von der Deutsche Bundesbank im 30. Juni 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer vereinfachend angenommenen Restlaufzeit der Rentenverpflichtungen von 15 Jahren. Als biometrische Sterbewahrscheinlichkeiten liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der gem. § 253 Abs. 6 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgegebenen Durchschnittszinssatzes von sieben Geschäftsjahren (1,4 %) und des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,78 %) beträgt € 12.036,00 (i. Vj. € 20.739,00). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden gebildet in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist unter vorsichtiger Einschätzung aller am Bilanzstichtag vorhandenen Risiken. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 3.5 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 3.6 Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung nicht abgezinst. Die Bewertung wird auf Basis der unternehmensspezifischen Steuersätze der jeweils betroffenen Gesellschaft vorgenommen. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden aktiviert, soweit in den nächsten fünf Jahren ernsthaft mit einer Verlustverrechnung gerechnet werden kann. Aktive und passive Steuerlatenzen werden in den Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in den Einzelabschlüssen in Ausübung des hierfür bestehenden Ansatzwahlrechts. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz 4.1 Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen Zum 1. April 2022 wurde der Konsolidierungskreis um die SABA GmbH erweitert. Im Anlagenspiegel werden die Zugänge zum Konsolidierungskreis in gesonderten Zugangsspalten dargestellt. In der nachfolgenden Übersicht werden die Posten der Konzernbilanz zum 31. August 2022, die wesentlich durch die Veränderung des Konsolidierungskreises beeinflusst wurden, als Pro-Forma-Werte dargestellt und den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Pro-Forma-Werte wurden die Buchwerte der Vermögensgegenstände und Schulden der Zugänge zum Konsolidierungskreis, die in der Konzernbilanz zum 31. August 2022 enthalten sind, aus denselben eliminiert.
4.2 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Bruttoanlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage A beigefügt ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten den konsolidierungsbedingten Geschäfts- und Firmenwert der SABA GmbH in Höhe von 615.944,12 €. 4.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit nach § 265 Abs. 3 HGB zu folgenden Posten:
Bei den Forderungen gegenüber Gesellschaftern besteht Mitzugehörigkeit nach § 265 Abs. 3 HGB zu folgenden Posten:
4.4 Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern wurden im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten gebildet:
Die temporären Differenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen betreffen Zwischenergebniseliminierungen im Vorratsvermögen. Die Inside Basis Differences betreffen Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, im Wesentlichen bei Betriebsgebäuden, Sonderposten für Zuwendungen und Pensionsrückstellungen. Die abweichende Firmenwertabschreibung betrifft den Geschäfts- und Firmenwert der Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG, der handelsrechtlich über 5 Jahre abgeschrieben wurde und den Geschäfts- und Firmenwert der SABA GmbH, der handelsrechtlich über 10 Jahre abgeschrieben wurde. Steuerrechtlich erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von 15 Jahren. 4.5 Angaben zum Bilanzverlust Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
4.6 Sonderposten Bei der Speyer & Grund GmbH wurde zum 31. August 2004 ein Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen gebildet. Dieser betraf eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschuss), die am 23. April 2004 genehmigt worden ist. In den Folgejahren wurden weitere Investitionszulagen gewährt, die ebenfalls in den Sonderposten eingestellt worden sind. In diesem Geschäftsjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von € 2.264,00 gewährt. Die Sonderposten werden über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagegegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Entwicklung des Sonderpostens stellt sich wie folgt dar:
4.7 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen anteilige Gratifikationen und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung sowie Urlaubsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Tantiemezahlungen, Steuerberatungs- und Prüfungskosten, Aufbewahrung von Unterlagen sowie Prozesskosten. 4.8 Verbindlichkeiten
Die Grundschuld besteht in Höhe von € 3.600.000,00 (im Vorjahr € 3.600.000,00). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit nach § 265 Abs. 3 HGB zu folgenden Posten:
5. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung 5.1 Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen Zum 1. April 2022 wurde der Konsolidierungskreis um die SABA GmbH erweitert. In der nachfolgenden Übersicht werden die Posten der Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022, die wesentlich durch die Veränderung des Konsolidierungskreises beeinflusst wurden, als Pro-Forma-Werte dargestellt und den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Pro-Forma-Werte wurden die in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 enthaltenen Daten der SABA GmbH für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. August 2022 nach Konsolidierungseffekten eliminiert.
5.2 Aufgliederungen der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Die Umsätze betreffen zu über 90 % nahezu ausschließlich das Inland. 5.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung des Sonderpostens für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von € 125.677,84 (im Vorjahr € 126.823,56) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von € 70.191,00 (im Vorjahr € 69.847,11). Die periodenfremden Erträge teilen sich wie folgt auf:
5.4 Personalaufwand Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung von € 163.381,10 (im Vorjahr € 158.828,43). 5.5 sonstige betriebliche Aufwendungen Die periodenfremden Aufwendungen teilen sich wie folgt auf:
5.6 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinserträge enthalten in Höhe von € 20.628,34 (im Vorjahr € 55.472,00) Zinsen von nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen und in Höhe von € 0,00 (im Vorjahr € 13.646,00) Zinserträge nach § 233a AO. 5.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen entfallen mit € 9.171,00 (im Vorjahr € 10.781,00) auf die Aufzinsung von Pensionsrückstellungen, mit € 9.744,58 (im Vorjahr € 6.925,00) auf Zinsen an nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen, mit € 40.671,25 (im Vorjahr € 45.837,13) auf Bankzinsen, mit € 49.807,71 (im Vorjahr € 48.763,11) auf Darlehenszinsen von Nicht-Banken und mit € 595,95 (im Vorjahr € 193,50) auf Zinserträge nach § 233a AO. 5.8 Ertragsteueraufwand Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Erträge aus latenten Steuern in Höhe von € 47.943,91 (im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von € 47.976,94). 6. Sonstige Angaben 6.1 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung der Dayvital Management GmbH schlägt vor, den Jahresüberschuss des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. August 2022 in Höhe von € 172.703,80 auf neue Rechnung vorzutragen. 6.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus Bürgschaften gegenüber Dritten. Diese betreffen die gesamtschuldnerische Mithaftung • der Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG für verbundene Unternehmen in folgender Höhe:
• der Dayvital Management GmbH für verbundene Unternehmen in folgender Höhe:
• der BKB Verwaltungs GmbH für verbundene Unternehmen in folgender Höhe:
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen, weil der Konzern aufgrund seiner finanziellen Stabilität die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten jederzeit gemäß der vereinbarten Tilgungspläne bedienen kann. Dies haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt. Aufgrund der aktuellen und zukunftsbezogenen Liquiditätsplanungen der Geschäftsführung können die den Haftungsverhältnissen zugrundeliegenden Verbindlichkeiten aus dem laufenden Cash Flow bedient und vereinbarungsgemäß getilgt werden. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in folgender Höhe mit einer Restlaufzeit von:
6.3 Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds definiert sich wie folgt:
Jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Sinne des DRS 21.34 sind solche Verbindlichkeiten, die bei Fälligkeit sofort zahlbar sind und keine besonderen Bedingungen für die Zahlung oder die Kündigung enthalten. Die jederzeit fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lassen sich wie folgt auf die im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten überleiten:
6.4 Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen Im Berichtsjahr wurden, auch mit nahestehenden Personen und Unternehmen, ausschließlich Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen getätigt. 6.5 Mitarbeiterzahl Die Konzerngesellschaften beschäftigten in 2021/2022 durchschnittlich 92,10 (im Vorjahr 85,60) Mitarbeiter. Die Mitarbeiter teilen sich wie folgt auf:
6.6 Abschlussprüferhonorare Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von T€ 155 entfällt mit T€ 69 auf Abschlussprüfungsleistungen, mit T€ 6 auf andere Bestätigungsleistungen und mit T€ 80 auf sonstige Leistungen. 6.7 Geschäftsführung Die Muttergesellschaft wird durch die Geschäftsführer
vertreten. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung der Gesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 insgesamt € 878.733,79. Darin enthalten sind sämtliche Vergütungen, Zuwendungen und Vorteile, die an die Mitglieder der Geschäftsführung im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft geleistet wurden. Die Gesamtbezüge setzten sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Grundvergütung, variable Vergütung, Altersvorsorgeleistungen sowie alle weiteren Leistungen und Vorteile, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit erbracht wurden. Auf die Angaben zur Rückstellung für eine Pensionszusage nach § 285 Nr. 9b HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB analog verzichtet. Es bestehen Forderungen gegenüber der Geschäftsführung in Höhe von € 50.136,49 (i. Vj. € 228.060,53). Die Forderungen gegenüber der Geschäftsführung haben sich wie folgt entwickelt:
Die Forderungen sind jederzeit fällig und wurden im Berichtsjahr mit 4 % verzinst. 6.8 Beteiligungen Der Konzern ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
7. Nachtragsbericht Die Dayvital Management GmbH wurde auf der Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 31. März 2023 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers vom 31. März 2023 auf die BKB Verwaltungs GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte handelsrechtlich rückwirkend zum 1. September 2022. Die Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Die BKB Verwaltungs GmbH wurde anschliessend in "Dayvital Management GmbH" umfirmiert. Aus der Verschmelzung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Mainz, den 12. April 2023 Die Geschäftsführung Konzernanlagenspiegel zum 31.08.2022Dayvital Management GmbH, Mainz
Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31.08.2022Dayvital Management GmbH, Mainz
Dayvital Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021/2022
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22Grundlagen des Konzerns Der vorgelegte Konzernabschluss bildet das zum 31.08.2022 abgeschlossene Geschäftsjahr der Dayvital-Gruppe ab. Innerhalb der Unternehmensgruppe wird die Erarbeitung der langfristigen Strategie der Gruppe und das Cash-Management durch die Dayvital Management GmbH gewährleistet, die BKB Verwaltungs GmbH übernimmt den Einkauf ausgewählter Rohstoffe; der Einkauf dieser Rohstoffe erfolgt seit Anfang Juli 2022 durch die operativen Gesellschaften. Das übrige operative Geschäft der Unternehmensgruppe wird durch die Speyer & Grund GmbH & Co. KG, die Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG und die HYGREEN GmbH realisiert. Das Essigessenz- und das Gärungsessiggeschäft der Speyer & Grund GmbH & Co. KG und Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG stellen das "Kerngeschäft" der Unternehmensgruppe dar. Diese Produktpalette wird ergänzt um das zitronensäuremittelbasierte Geschäft im Rahmen der Marke CITROVIN. Das Industriegeschäft beider operativer Einheiten trägt ergänzend zum Geschäft bei. Die HYGREEN GmbH entwickelt und vertreibt Reinigungs- und Hygieneprodukte auf Basis von Lebensmittelsäuren für den häuslichen Gebrauch. Zum 1. April 2022 wurde die in Villach, Österreich, ansässige SABA GmbH erstkonsolidiert. Die Gesellschaft betreibt den Handel mit Essigwaren, Essigessenzen und Essigsäure. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der Dayvital Management GmbH als befreiender Konzernabschluss aufgestellt. In den Konzernabschluss einbezogen wurden:
Standorte der Unternehmensgruppe Verwaltung Dayvital Management GmbH BKB Verwaltungs GmbH Speyer & Grund GmbH & Co. KG S&G Verwaltungs GmbH HYGREEN GmbH alle: Mainz SABA GmbH Villach / Österreich Verwaltung und Produktion Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG Karlsruhe Produktion Speyer & Grund GmbH & Co. KG Meerane/Sachsen Geschäftsverlauf Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Auch wenn die Entwicklung der Gesamtwirtschaft im letzten Terzial des Jahres 2021 noch erheblich durch die Corona-Krise beeinflusst war, so ließ die Corona-Pandemie im Verlauf des Jahres 2022 nach. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahre 2022 war durch die Folgen des Ukraine-Kriegs und extreme Energiepreiserhöhungen geprägt. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Wirtschaftsleistung insgesamt konnte sich trotz der schwierigen Lage noch relativ gut behaupten und liegt im Vergleich zum Jahr 2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, um 0,7% höher. Der Gesamtumsatz im LEH stieg in 2021 um 1,3% (Quelle: IRI Grundgesamtheiten 2022). Der Konzentrationsprozess im deutschen Lebensmitteleinzelhandel setzte sich auch in 2022 fort. Die Anzahl der Verkaufsstellen in Deutschland insgesamt ging um 0,4% auf nun 33.935 Geschäfte leicht zurück. Für die negative Gesamtentwicklung sind weiterhin die Schließungen kleiner Geschäfte des traditionellen LEH maßgeblich, während die Anzahl der Verbrauchermärkte und Discounter indes leicht anstieg (Quelle: IRI Grundgesamtheiten 2022). In diesem Umfeld bleibt das Geschäft für Produzenten und industrielle Anbieter weiterhin schwierig. Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft in Höhe von 40.661 T€ (i.Vj. 39.242 T€) sind um 3,6% gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Preiserhöhungen im Zuge der gestiegenen Rohstoffkosten sowie auf die zum 1. April 2022 erstkonsolidierten Umsätze der SABA (nach Konsolidierungsmaßnahmen: TEUR 1.453) zurückzuführen. Das im Lagebericht des Vorjahres prognostizierte leicht gestiegene Umsatzniveau im Vergleich zu den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2018/2019 (TEUR 40.128 ) konnte daher erreicht werden. Der Umsatz wird auch nach Erstkonsolidierung der SABA mit über 90% im Inland erzielt. Produktion/Investitionen Die Unternehmensgruppe ist in ihrem Kerngeschäft spezialisiert auf Produktion und Vertrieb von Säuerungsmitteln (Essigsäure, Essigessenz, Gärungsessig und Zitronensäuerungsmittel). Die Produkte werden im Speyer & Grund-Werk in Meerane und im Friedrich Feldmann-Werk in Karlsruhe produziert. Saisonale Nachfragespitzen wurden auch im vergangenen Jahr mit zeitweiligem Schichtbetrieb abgefangen. Die Kapazitäten an den Produktionsstandorten sind ausreichend. Im Logistikbereich erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Logistikpartnern, die neben der reinen Distributions-Logistik u.a. auch Fertigwarenlager zur Verfügung stellen. Zur Kapazitätsauslastung der Produktion in Meerane besteht ein langfristiger Lohnabfüllvertrag. In diesem Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.189 T€ investiert. Im Wesentlichen handelt es sich um Sachanlageninvestitionen in technische Anlagen und Maschinen sowie um geleistete Anzahlungen. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Anzahlungen auf die Migration des neuen ERP-System, Tankanlagen in Karlsruhe sowie Investitionen für einen Flaschenaufsteller, Füller / Verschließer und Edelstahltanks in unserem Werk in Meerane. Beschaffung Die Beschaffung des Rohstoffs Essigsäure wird durch Lieferverträge sichergestellt. Im Berichtsjahr lag der Einkaufspreis für Essigsäure weit über dem Niveau des Vorjahres. Die Marktpreise für Zitronensäure orientieren sich am Weltmarktpreis für Mais und sind im Zuge des Ukraine-Krieges extrem gestiegen. Auch wenn beide Rohstoffe als Commodities am Weltmarkt gehandelt werden, hat sich die Situation auf den Beschaffungsmärkten nach der Corona-Pandemie im Zuge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine Ende Februar 2022 infolge der sich anschließenden Energiekrise und Neuordnung von Lieferketten nochmals verschärft. Die Verfügbarkeit der Mengen für den Fall möglicher Störungen in den Lieferketten sicherzustellen hat oberste Priorität. Dies gilt auch für die Beschaffung der wichtigsten Rohstoffe (wie z.B. Alkohol) im Bereich Gärungsessig. Auch die Marktpreise für Alkohol liegen weit über dem Niveau der Vorjahre. Darstellung der Lage Vermögens- und Finanzlage Aufgrund der eigenen Produktion macht das Anlagevermögen einen Anteil von 39,3 % (i. Vj. 40,0 %) am Gesamtvermögen aus. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 20.010 T€ (i.Vj. 19.425 T€). Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme des Vorratsvermögens und der Guthaben bei Kreditinstituten. Die Eigenkapitalquote liegt bei 65,8 % (Vorjahr: 66,6 %). Die Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt 1.685 T€ (i. Vj. 1.790 T€). Die Fremdfinanzierung der gesamten Gruppe wird durch Bankkredite sichergestellt. Das Kreditvolumen der Gruppe zum Stichtag beträgt 2.744 T€. Konditionen und Sicherheiten bewegen sich im üblichen Rahmen von Mittelstandsfinanzierungen. Der auf Basis des DRS 21 ermittelte Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 2.658 T€ (i. Vj. -4 T€). Die Liquiditätsversorgung war jederzeit sichergestellt. Ertragslage Die Umsatzrendite auf Basis des Jahresüberschusses ist auf 0,4 % gesunken (i. Vj. 5,3 %). Dies ist im Wesentlichen auf die im Berichtsjahr stark gestiegenen Materialaufwendungen zurückzuführen; Preiserhöhungen konnten erst im letzten Geschäftsjahresquartal durchgesetzt werden. Die diesbezügliche Eigenkapitalrendite beträgt 0,8 % (i. Vj. 9,3 %). Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung ist im Wesentlichen bedingt durch erhöhte Einkaufspreise für Rohstoffe auf 48,6 % gestiegen (Vorjahr: 43,4 %). Das EBITDA lag bei 2.188 T€ (i.Vj. 4.709 T€). Der Rückgang um 2.521 T€ ist im Wesentlichen auf die im Zuge der gestiegenen Rohstoffpreise erhöhte Materialaufwandsquote sowie auf gestiegene Aufwendungen für Werbemaßnahmen zurückzuführen. Auch wenn wir im Lagebericht des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2021/2022 stark steigende Preise für Essig- und Zitronensäure sowie für Alkohol prognostiziert haben so hat die tatsächliche Marktpreisentwicklung der Rohstoffe und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges unsere Annahmen bei weitem übertroffen. Unsere Markenunterstützung konzentrierte sich auch im Berichtsjahr auf die Entwicklung einer Media- und PR-Strategie für den digitalen Bereich. Darüber hinaus haben wir die Wiedereinführung unseres SURIG Essigsprays mit einer TV-Werbemaßnahme unterstützt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2021/22 insgesamt liegt aufgrund der extremen Rohstoffpreissteigerungen unter unseren Erwartungen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die operativen Unternehmen sind zertifiziert nach IFS und Bio. Die Dayvital Management GmbH hat eine Nachhaltigkeitserklärung entsprechend dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex veröffentlicht. Die Dayvital-Gruppe ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und unterstützt seit Jahren ausgewählte soziale Projekte. Prognosebericht Branchenentwicklung Wir gehen davon aus, dass sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel auch in 2022/2023 fortsetzen wird. Aufgrund der konjunkturbedingten Erhöhung des Verbraucherpreisniveaus gehen wir für das Jahr 2023 von einem gestiegenen Umsatzniveau des für uns relevanten Essigmarktes im Vergleich zum Jahr 2022 aus. Entwicklung der Dayvital-Gruppe Die geplanten Investitionen des Geschäftsjahr 2022/2023 erstrecken sich im Wesentlichen auf die Migration unseres ERP-Systems und die Fortsetzung der Renovierung unserer Tanklager. Zur Vorbeugung möglicher Lieferengpässe als Folge des Ukraine-Krieges halten wir die Vorratsbestände weiterhin auf einem hohen Niveau. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 erwarten wir eine Eigenkapitalquote, die mindestens der des Vorjahres entspricht. Eine Umsatz- und Ergebnisprognose ist aufgrund der aktuell volatilen Rahmenbedingungen in Folge des Ukraine Konfliktes sehr schwierig. Wir erwarten jedoch, dass die Umsatzerlöse oberhalb des Umsatzniveaus des Berichtsjahres liegen. Inwiefern die Energiekrise und Lieferkettenprobleme weitere Preissteigerungen der für die Produktion unserer Produkte erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verursachen und welchen Einfluss dies auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Unternehmensgruppe hat, lässt sich derzeit nicht prognostizieren. Die Marktpreise für Essigsäure und Zitronensäure sind weiterhin auf auf einem sehr hohen Niveau, auch zum Jahreswechsel 2022/2023 war eine Trendwende nicht erkennbar. In unserer Planung für das Geschäftsjahr 2022/23 haben wir mit steigenden Preisen für Essig- und Zitronensäure und auch mit steigenden Preisen für Alkohol kalkuliert. Die Situation auf den Beschaffungsmärkten ist aufgrund des Ukraine-Konfliktes sowie der Energiekrise weiterhin sehr volatil, Prognosen sind weiterhin mit sehr großer Unsicherheit verbunden. Lieferengpässe sind zurzeit nicht zu erkennen. Drohende Lieferengpässen versuchen wir bei den für uns wichtigsten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit höheren Vorratsbeständen und einer Zweilieferantenstrategie entgegenzuwirken. Der starke Anstieg der Energiepreise wird sich trotz des Strom- und Gaspreisdeckels und unseres langfristigen Energievertrages im Jahr 2023 auf das Planergebnis auswirken. Auf Basis unserer Planung für das Geschäftsjahr 2022/23, in die die Erwartungen aller Fachabteilungen der operativen Einheiten hinsichtlich Kosten- und Erlösentwicklungen eingeflossen sind, rechnen wir im Vergleich mit dem Berichtsjahr mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse. Wir gehen in unserer Planung für das folgende Geschäftsjahr davon aus, dass wir das EBITDA und den Jahresüberschuss des Berichtsjahres deutlich übertreffen werden. Risiken und Chancen Risiken Wesentliches Risiko bleibt die Konzentration und der stetige Preisdruck im Lebensmittelhandel. Listungsverluste bei Großkunden würden sich deutlich auswirken. Eine Trendwende der auch im Jahr 2022 stark gestiegenen Marktpreise für Essig- und Zitronensäure sowie für Alkohol ist zum Beginn des Jahres 2023 nicht erkennbar. Die weitere Entwicklung der Beschaffungspreise der für uns relevanten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird neben der Fortsetzung der allgemeinen Inflationstendenzen insbesondere auch von dem weiteren Verlauf der Ukraine-Konfliktes abhängen. Personal- und Produktionsrisiken sehen wir zurzeit nicht. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist weiterhin als gut einzustufen. Es sind auch zukünftig keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Nennenswerte Forderungsausfälle sind durch die bestehende Kundenstruktur nicht zu erwarten. Weitere Liquiditätsrisiken sind derzeit nicht zu erkennen. Die Risiken im Bereich der Rohstoffe durch Schwankungen der Weltmarktpreise werden durch Verträge/Kontrakte gemanagt. Ein Risiko im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist darin zu sehen, dass es aufgrund der teilweise grenzüberschreitenden Zulieferung zu Engpässen kommen könnte. Diesem Risiko begegnen wir durch Ausweichkonzepte. Chancen Chancen sehen wir bei den Lebensmitteln in der Unterstützung unseres SURIG Essigsprays und dem weiteren Distributionsaufbau unserer Genussessige unter der Marke FELDMANN Manufaktur. Darüber hinaus arbeiten wir an dem weiteren Ausbau der Distribution unseres Reinigungsmittels HYGREEN Essigspray. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Die Dayvital-Gruppe verfügt über ein internes Kontrollsystem, welches für die Unternehmensgröße angemessen ist. Alle wesentlichen Vorgänge sind dem Vier-Augen-Prinzip unterworfen, so dass die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse sichergestellt ist. Das Prinzip der Funktionstrennung schlägt sich neben den auf Papierdokumenten beruhenden Geschäftsprozessen auch in den Berechtigungskonzepten der ERP-Systeme nieder. Die Geschäftsführung wird über ein Monatsreporting laufend über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe unterrichtet, so dass finanzielle Risiken zeitnah erkannt werden können. Sonstiges Das Unternehmen betreibt über Produktinnovationen hinaus keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Neue Konzepte und Produkte werden durch enge Zusammenarbeit mit strategischen Partnern umgesetzt.
Mainz, im April 2023 Die Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dayvital Management GmbH, Mainz Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Dayvital Management GmbH, Mainz und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. August 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Dayvital Management GmbH, Mainz für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bornheim, den 12. April 2023 iNUX
Meyer & Partner mbB
Udo Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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