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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Arne Hormann seit 21.1.2020 | Prokura |
Radoslav Plamenov Hristov seit 21.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Infront Quant AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I. Allgemeine Angaben
Die Infront Quant AG (kurz: Infront Quant) mit Sitz in Frankfurt am Main ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter Registernummer HRB 100126 im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) angewandt worden. Im Anhang wurden jedoch die Erleichterungsvorschriften des §_288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden auf Basis der anhand der steuerlichen AfA-Tabellen ermittelten Nutzungsdauer, die der betriebsindividuellen Nutzungsdauer entspricht, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den mindestens in die Herstellungskosten einzubeziehenden Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear und im Zugangsjahr zeitanteilig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird auf Basis der anhand der steuerlichen AfA-Tabellen ermittelten Nutzungsdauer, die der betriebsindividuellen Nutzungsdauer entspricht, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden seit 2008 jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Soweit die Notwendigkeit bestand, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert anzusetzen. Übersicht der Nutzungsdauern:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko insbesondere hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent auf die Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten und Preissteigerungen) angesetzt und berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro: Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten auf Fremdwährung lauten, sind ebenso wie die korrespondierenden Verbindlichkeiten bei der Zugangsbewertung grundsätzlich zum Geldkurs zu bewerten. Fremdwährungsforderungen und flüssige Mittel, die zukünftig zu einem Zufluss von Fremdwährungsbeträgen führen, sind hingegen regelmäßig zum Briefkurs umzurechnen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem höheren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Für das Geschäftsjahr 2023 besteht für die Infront Quant AG als Organgesellschaft eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der Gesellschafterin. Nach der formalen Betrachtungsweise ist alleinige Steuerschuldnerin die Organträgerin. Die Infront Quant AG hat vor dem Hintergrund des Bestehens eines Steuerumlagevertrags allerdings vom Wahlrecht gemäß DRS 18.35 Gebrauch gemacht und auf Ebene der Infront Quant AG latente Steuern gebildet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt (Temporary Konzept). Der für die Bewertung herangezogene Steuersatz beträgt 31,75 Prozent und umfasst die voraussichtliche Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zum Zeitpunkt der Umkehr der unterschiedlichen Wertansätze.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 3.168 T€ (Vorjahr: 3.013 T€; davon Zinsforderungen in Höhe von 116 T € (Vorjahr: 91 T€)) ausgewiesen. Die Cash-Pool-Forderungen gegen die Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt am Main, (2.900 T€; Vorjahr: 2.857 T€) wurden vollständig mit dem Gewinnabführungsanspruch der Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt am Main, (4.169 T€; Vorjahr: 4.133 T€) aufgerechnet. Es verbleiben Restverpflichtungen aus dem Gewinnabführungsanspruch gegen die Infront Financial Technology GmbH in Höhe von 1.269 T€ (Vorjahr 1.276 T€), die unter den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden. 2. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50 T€ (Vorjahr: 50 T€) und ist in 50.000 vinkulierte Namensaktien in der Form von nennbetragslosen Stückaktien eingeteilt. 3. Bilanzgewinn Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2023 wird auf Basis eines Gewinnabführungsvertrages an die Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt am Main, abgeführt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 2.540 T€ ergibt sich aus dem Gewinnvortrag aus vororganschaftlicher Zeit. 4. Passive latente Steuern
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden keine unter der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz oder Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Aus Mietverträgen bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Die finanziellen Verpflichtungen bestehen vollständig gegenüber der Muttergesellschaft Infront Financial Technology GmbH. Es handelt sich somit um sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte 2023 durchschnittlich 21 Mitarbeiter (Vorjahr: 21 Mitarbeiter). 3. Organe Aufsichtsrat Vorsitzender: Herr Udo Kersting, Geschäftsführer der Infront Financial Technology GmbH, Kaarst Stellvertretende Vorsitzende: Eli Cathrine Rohr Disch, CFO der Infront AS, Oslo, Norwegen (bis 30.06.2024) Mitglied: Eli Cathrine Rohr Disch, CFO der Infront AS, Oslo, Norwegen (bis 30.06.2024) Herr Oliver Preisendörfer, Head of Sales DACH/L der Infront Financial Technology GmbH Vorstand Mitglieder des Vorstandes sind: Herr Radoslav Hristov, Frankfurt am Main 4. Konzernverhältnis Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt am Main. Der Konzernabschluss, der den kleinsten Konsolidierungskreis beinhaltet, wird von der Infront AS (entity/tax code 979806787), Oslo, Norwegen, aufgestellt und an der Osloer Börse und auf der Website der Gesellschaft (infrontfinance.com) veröffentlicht. Der Konzernabschluss, der den größten Konsolidierungskreis beinhaltet, wird von der Dash TopCo AS (entity/tax code 926109820), Oslo, Norwegen, aufgestellt und ist im Handelsregister in Norwegen (Enhetsregisteret, Teil des Brønnøysundregisteret) veröffentlicht.
Frankfurt am Main, den 30. Juli 2024 gez. Radoslav Hristov Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Oktober 2024 |
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