B.E.S.T. HOUSE GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Brack seit 27.4.2006 | Vorstandsmitglied |
Helmut Rufe seit 27.4.2006 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FSV AGHoppstädten-WeiersbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022Bilanz
Anhangder FSV AG mit Sitz in 55768 Hoppstädten-WeiersbachRegistergericht Bad Kreuznach HRB 20148 Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 i. V. m. § 264 HGB) und den sie ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Aktiengesellschaften (§§ 150, 152, 158 und 160 AktG) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Möglichkeit der Befreiung zur Erstellung eines Lageberichts wurde wahrgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der FSV AG zum 30.09.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden für den Zeitraum des Zugangs vom 01.10.2007 bis zum 31. 12. 2007 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Vom 01.01.2008 bis zum 30.09.2009 wurde eine Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Für ab dem 01.01.2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter wird von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 878 T€ betreffen die Tochterunternehmen X-plus Vertriebsgesellschaft (697 T€), VIP GmbH (5 T€) und B.E.S.T. House GmbH (176 T€). Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurde im Berichtsjahr die Bewertungsmethode (Teilwertabschreibung bzw. Wertaufholung) beibehalten, wobei eine Teilwertabschreibung in Höhe von 34.968 € (Vj. 16 T€) aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen wurde. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen mit 9.899 € (Vj. 11.484 €), das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung mit 54.137 € (Vj. 65.153 €), berücksichtigt. Die Forderungen aus Stornoreservekonten bei Versicherungsgesellschaftern wurden pauschal mit 25 % wertberichtigt (137.000 Euro; im Vorjahr 172.100 Euro). Diese Wertberichtigung ist passivisch unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Für Einzelrisiken wurden unverändert 15.800 Euro zurückgestellt. Das Kapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien (Namensaktien). Die Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages bewertet und beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und Sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten, welche sich wie folgt zusammensetzen:
Die Forderungen sind in einer Debitorenliste nachgewiesen. Die geringere Bewertung der von den Versicherungsgesellschaften gebildeten Stornoreserven aufgrund einer erfahrungsgemäßen Stornoquote ist passivisch als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigt und ausgewiesen. Die Forderungen sind kurzfristig unverzinslich und werden mit unterjährigen Vergütungen verrechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände - im Vorjahr -enthalten eine Corona-Überbrückungshilfe III Plus zeitanteilig für den Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2021 in Höhe von 110 T€ gem. Bescheid der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Betriebsprüfungskosten, Archivierungskosten und die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten für einbehaltene Verkaufsprovisionen (Stornoreserve) mit einer Laufzeit > 5 Jahre in Höhe von 726.216 € (Vj. 779.679 €) an Untervertreter enthalten. Der jährliche Zugang wird analog der Bewertung der Forderungen der Gesellschaft gegenüber Versicherungsgesellschaften um eine Stornoquote von 25 % gekürzt. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge (§ 285 Nr. 31 HGB): Im Zuge der Corona-Pandemie sind andere sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge ergebniswirksam angefallen:
Personal Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 6 Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Vorständen Herrn Helmut Rufe (Kfm.) und Herrn Joachim Brack (Dipl.Kfm.). Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hoppstädten-Weiersbach, den 30. März 2023 ........................................................... ………………………………………….. Joachim Brack (Vorstand) Helmut Rufe (Vorstand) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.5.2023. |
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