Formel D Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Carina Könemann seit 16.10.2025 | Prokura |
Thomas Müller seit 14.7.2025 | Prokura |
Harald Helmut Dr. Wüllenweber seit 11.7.2024 | Prokura |
Jens-Olaf Hans Berwig seit 12.7.2022 | Prokura |
Volker Diekmann seit 12.7.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GlasfaserPlus GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt 3 Bilanz 4 Anhang 4 Grundlagen und Methoden 7 Erläuterungen zur Bilanz 12 Sonstige Angaben KonzernbilanzAktiva
Passiva
KonzernanhangGrundlagen und Methoden Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Konzerns, Konsolidierungskreis Der GlasfaserPlus-Konzern (im Folgenden: "GF+" oder "Konzern") ist ein Joint Venture zwischen der Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden: "TDG") und dem Co-Investor IFM Investors Pty Ltd., Melbourne/Australien (im Folgenden: IFM), die jeweils 50 % der Anteile halten. Die Holdinggesellschaft GlasfaserPlus Holding GmbH & Co. KG hält 100 % der Anteile an der GlasfaserPlus GmbH, der Glasfaser- Plus IT Services GmbH und Komplementärgesellschaft GlasfaserPlus GP GmbH. Diese Gesellschaften wurden jeweils im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anteile an der GlasfaserPlus Holding GmbH & Co. KG halten die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, Deutschland und Glasfaser Holdings 2 S.à r.l, Luxemburg (die Anteile an dieser Gesellschaft werden dann von der IFM gehalten)" in gleichen Teilen zu jeweils 50 %. Die GF+ tritt als Anbieter von Planung, Bau und Betrieb von Glasfasernetz-Infrastruktur bis zum Gebäude bzw. Nutzer (FTTH), sowie von Bitstromzugangsprodukten an Vorleistungskunden für die Versorgung von Endkunden des Massenmarkts auf. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf das Inland. Die GlasfaserPlus Holding GmbH & Co. KG, Köln, (im Folgenden HoldCo genannt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. HRA 36420 eingetragen. Die Kommanditkapital beträgt je Kommanditist 50.000 €. Das gezeichnete Kapital / Stammkapital beträgt jeweils 25.000 € für die 3 gehaltenen GmbHs. Grundlagen der Bilanzierung Die GF+ ist gemäß § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, der Konzernabschluss wird freiwillig aufgestellt. Es kommen die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zur Anwendung. Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Ausweis erfolgt in Euro (€), sofern nichts anderes angegeben wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Soweit zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden, erfolgt ein getrennter Ausweis im Anhang. Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen ebenfalls im Anhang. Bilanzierung und Bewertung Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich wie folgt dar: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Die Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands und die angewandte Abschreibungsmethode werden zu jedem jährlichen Berichtszeitpunkt überprüft. Eine Änderung der Nutzungsdauer oder der Abschreibungsmethode wird prospektiv als Änderung einer Schätzung verbucht. Auf Basis dieser Überprüfung wurden die Nutzungsdauer für die technischen Anlagen angepasst. Im Wesentlichen liegen den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Das Glasfasernetz wird über 25 Jahre abgeschrieben, es hat eine unendliche Kapazität/Bandbreite, was es im Vergleich zu älteren Technologien (wie Kupferkabel) weniger anfällig für technische Veralterung macht und somit eine längere Lebensdauer gewährleistet. Was die Abnutzung der Glasfasern angeht, so gewährt der Lieferant eine Garantie/Mindestproduktlebenszeit auf die Glasfaserkabel, was die relativ lange erwartete Lebensdauer belegt. Inhouse Netze haben aufgrund der Aufputzverlegung kürzere Lebensdauer und werden über 20 Jahre abgeschrieben. Im Vorjahr erfolgte noch eine Abschreibung über jeweils 30 Jahre, der Einfluss dieser Änderung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von insgesamt untergeordneter Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen sowie beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 800 € betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Diese Regelung wird aus Vereinfachungsgründen für entsprechende Zugänge in der Handelsbilanz übernommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Niedrigbzw. unverzinsliche Positionen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit einem fristadäquaten Marktzins abgezinst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. C HGB als gesonderter Posten angesetzt. Er wird zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert und decken die wesentlichen Risiken ab. Bewertungsverluste aus originären und derivativen Finanzinstrumenten werden entsprechend dem Imparitätsprinzip sofort aufwandswirksam berücksichtigt. Werden Finanzinstrumente zu Bewertungseinheiten - Grund- und Sicherungsgeschäft - zusammengefasst, so wird gemäß § 254 HGB auf die bilanzielle Erfassung unrealisierter Verluste, die aus abgesicherten Risiken resultieren, verzichtet, soweit diesen Verlusten unrealisierte Gewinne in gleicher Höhe gegenüberstehen (Einfrierungsmethode). Soweit sich aus der Verrechnung (Kompensation) der Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument, die sich auf das abgesicherte Risiko beziehen, ein Verlustüberhang ergibt, wird dieser entsprechend IDW RS HFA 35 durch Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten erfolgswirksam berücksichtigt. Die Ermittlung möglicher Ineffektivitäten erfolgt prospektiv wie retrospektiv mittels der Critical Terms Match Methode. Falls dies aufgrund der Vertragskonstellation nicht möglich ist, wird die hypothetische Derivatemethode angewendet. Es werden grundsätzlich ausschließlich Portfolio-Hedges gebildet. Bewertungsgewinne werden erst zum Zeitpunkt ihrer Realisierung ertragswirksam erfasst. Als Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs. 1 HGB alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft im Wesentlichen Erlöse aus der Bereitstellung der Glasfasernetz-Infrastruktur (FTTH). Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach dem Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Konsolidierungsmethoden Kapitalkonsolidierung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben jeweils ein Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kapitalkonsolidierung der voll konsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase-Methode). Dabei werden die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des voll konsolidierten Unternehmens zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Mit Einbringungsvertrag vom 26. Januar 2022 wurden sämtliche von der Telekom Deutschland GmbH gehaltenen Anteile an den Gesellschaften GlasfaserPlus GmbH und GlasfaserPlus GP GmbH in das Mutterunternehmen gemäß § 24 Abs. 1 UmwStG eingebracht. Da bei diesen Unternehmen zwischen dem 1. und dem 26. Januar 2022 keine wesentlichen Geschäftsvorfälle stattfanden, wird aus Vereinfachungsgründen als Zeitpunkt für die Erstkonsolidierung der 1. Januar 2022 angenommen. Die GlasfaserPlus IT Services GmbH wurde im Dezember 2022 gegründet, die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Zeitpunkt der Gründung. Aus den Kapitalkonsolidierungen entstanden Unterschiedsbeträge wurden im Konzernabschluss als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert und werden über 10 Jahre abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.231.150 € entfällt im Wesentlichen auf die GlasfaserPlus GmbH und repräsentiert die Attraktivität des Geschäftsmodells. Forderungen- und Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen Gesellschaften wurden im Rahmen der Forderungen- und Schuldenkonsolidierung eliminiert. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die konzerninternen Umsätze, sonstigen betrieblichen Erträge, Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden miteinander verrechnet. Ebenfalls wurden die Zinserträge und Zinsaufwendungen innerhalb des Konzerns miteinander verrechnet. Zwischenerfolgseliminierung Eine Eliminierung von Zwischengewinnen aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen war nicht vorzunehmen. Latente Steuern Auf Konsolidierungsvorgängen werden, sofern erforderlich, latente Steuern gem. DRS 23 abgegrenzt. Erläuterungen zur Bilanz 1 Anlagevermögen Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um den Geschäfts- oder Firmenwert sowie um Nutzungsrechte an Standard-Software. Das Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen errichtete Linientechnik und Infrastruktur für Glasfasernetze in Höhe von 558.986.143 € und Anlagen im Bau in Höhe von 131.870.446 € und geleistete Anzahlungen in Höhe von 31.079.360 €. Anlagenspiegel
2 Forderungen
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus der Bereitstellung von Glasfasernetzen in Höhe von 5.753.100 € und Forderungen aus Erstattungsansprüchen in Höhe von 3.367.760 €. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - noch nicht eingezahlte Einlagen in Höhe von 180.000.000 € sind Forderungen gegen die Gesellschafter aus einer am 30. November 2023 beschlossenen Erhöhung der Rücklagen, die im Februar 2024 eingezahlt wurden. 3 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Umsatzsteuer. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus der Forderung an die Telekom Deutschland GmbH in Höhe von 37.700,00 € (31. Dezember 2022: 0 €) für den Nachlass im Rahmen des Turnkey Ramp-Up Vertrages. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 57.263 € (Vorjahr: 56.263 €). 4 Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen 15.619.356 €. Der Anstieg der Guthaben bei Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Einzahlung in die Rücklagen sowie die Aufnahme von Darlehen zurückzuführen. 5 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 30.915.295,32 € enthält abgegrenzte Gebühren im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Darlehen. 6 Eigenkapital
7 Rückstellungen
Die Verpflichtungen aus Erfolgsvergütung umfassen die Rückstellungen für variable Vergütungen als Teil des Gesamtgehalts. Die Rückstellungen für Resturlaub betreffen die Verpflichtungen aus noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubsguthaben. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus ausstehenden Rechnungen für Linientechnik und Infrastruktur für Glasfasernetze. 8 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Wesentlichen aus den Abrufen von Bankkrediten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Verpfändung der Bankguthaben und der Forderungen teilweise gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen insbesondere die Beschaffung, Verlegung und Beleuchtung von Glasfaserkabeln. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen insbesondere die Beschaffung, Verlegung und Beleuchtung von Glasfaserkabeln. Die Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten Lohnsteuerverbindlichkeiten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 470 Millionen Euro (Vorjahr: 0 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben 9 Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden zum 31.12.2023 96 Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 79 (Vorjahr: 35). Diese teilen sich in folgende Gruppen auf:
10 Die Geschäftsführung Ralf Greßelmeyer (seit 28. Februar 2022) Geschäftsführer Bereich Technik Sprecher der Geschäftsführung (Managing Director) Volker Diekmann (seit 9. Mai 2022) Geschäftsführer Bereich Finanzen 11 Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften gegenüber Gemeinden: Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Geschäftsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Inanspruchnahme Wahrscheinlichkeit der vorgenannten Haftungsverhältnisse als gering ein.
12 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen bestehen aus dem Bürogebäudemietvertrag. Das Bestellobligo aus Verpflichtungen für künftige Aufwendungen und Investitionen besteht im Wesentlichen gegenüber der TDG, im Zusammenhang mit dem Ausbau von Glasfasernetz-Infrastrukturen. Es setzt sich aus verschiedenen Dienstleistungsverträgen in Höhe von 1.061.901.878,94 € und der Verpflichtung zur Abnahme von Sachanlagevermögen in Höhe von 185.679.000 € zusammen. Die wesentliche Veränderung gegenüber Vorjahr ergibt sich aus dem Rückgang bei der Verpflichtung zur Abnahme von Anlagevermögen, da bereits ein wesentlicher Teil der Abnahme von Sachanlagevermögen in 2023 erfolgte. Die zweite wesentliche Veränderung gegenüber Vorjahr ergibt sich aus der ein Jahr kürzeren Mindestvertragslaufzeit bei den Dienstleistungen. 13 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Begrenzung der Zahlungsstromänderungsrisiken aus Zinsen eingesetzt. Die derivativen Finanzinstrumente unterliegen internen Risikokontrollen. Zinsswaps werden mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsausstattung von Krediten zu transformieren. Sämtliche derivative Finanzinstrumente sind als Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten designiert. Zum Bilanzstichtag hat die GlasfaserPlus GmbH das Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten für die folgenden Grundgeschäfte ausgeübt:
Die unter den Schulden ausgewiesenen abgesicherten Grundgeschäfte mit Zinsänderungsrisiko betreffen vollumfänglich Grundgeschäfte im Rahmen der Cashflow-Risikoabsicherung. Es handelt sich bei der Art der Bewertungseinheiten um Portfolio-Hedges. Die Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs wird fortlaufend überprüft. In allen Fällen war eine sehr hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen gegeben, da die wesentlichen risikobestimmenden Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmten. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken belief sich zum Stichtag auf 6.409.068,87 €. Für den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung wurde eine Rückstellung für Bewertungseinheiten über 436.981,97 € gebildet. Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen werden sich voraussichtlich weitestgehend bis zum 30. Dezember 2032 ausgleichen. 14 Abschlussprüferhonorar Für das Geschäftsjahr 2023 wurde der Abschluss geprüft. Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Gesamthonorar beträgt TEUR 168,6 (ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen). 15 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die GF+ erbringt Leistungen für die Telekom Deutschland GmbH. Die Umsatzerlöse in Höhe von 22m Euro beinhalten im Wesentlichen Infrastrukturentgelte sowie Access-Umsätze. GF+ realisiert und überlässt dabei der Telekom Deutschland GmbH eine Glasfaser basierte Verbindung (Bitstream-Access Anschlüsse), die zwischen dem Vertragspartner festzulegenden Übergabepunkt und dem Übergabepunkt beim Endkunden des Kunden verläuft. Die TDG hat für die GF+ im Jahr 2023 im Rahmen des Ramp-ups 496m Euro Glasfaser ausgebaut. Die Summe im Jahr 2023 verteilt sich auf Basis der vertraglichen Vereinbarung auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau und technische Anlagen und Maschinen. Die GF+ bezieht Leistungen von der Telekom Deutschland GmbH. Der Aufwand in Höhe von 12.381 TEUR beinhaltet Aufwände für das Operative Service Agreement, welches Dienstleistungen der Telekom Deutschland GmbH beinhaltet, die Voraussetzung für einen erfolgreichen Rollout sind, sowie Dienstleistungen im Förderkontext. Des Weiteren bezieht die GlasfaserPlus GmbH Leistungen der Telekom Deutschland GmbH für die Planung, Erstellung und den Betrieb der FTTH-Infrastrukturen. Die Telekom Deutschland GmbH erbringt im Rahmen des Active Layer Service Agreements eine Dienstleistung betreffend die Beschaltung bzw. Beleuchtung der Glasfaser und damit zusammenhängende sonstige Dienstleistungen in Form von Fixed Broadband Access mit von ihr betriebenen aktiven Netzkomponenten. Für IT-Leistungen bezieht die GF+ Leistungen von der Deutsche Telekom IT GmbH für Nutzung und Customizing des Gigabit- Geschäftssystems für die Daten Glasfaserrollouts der GlasfaserPlus GmbH in Höhe von 2.926 TEUR. Des Weiteren bezieht die GF+ Leistungen von der Deutsche Telekom Services Europe SE für die Buchhaltung und Bereitstellung des Abschlusses der GlasfaserPlus GmbH in Höhe von 606 TEUR. 16 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind haben sich nicht ergeben.
Köln, den 29. April 2024 GlasfaserPlus Konzern Die Geschäftsführung Ralf Greßelmeyer Volker Diekmann |
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