VIP GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Brack seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Helmut Rufe seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B.E.S.T. HOUSE GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der B.E.S.T. HOUSE GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden ab dem Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG linear über drei Jahre abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 156.280,96 € (Vorjahr 125.096,01 €). Die Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages bewertet und beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung, erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Für die Verbindlichkeit gegenüber der FSV AG (Valuta 31.12.2010 = 158.073,50 €, Vorjahr = 126.777,10 €) wurde im November 2009 der Rangrücktritt erklärt und damit der bilanzielle Überschuldungsstatus beseitigt. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussRechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Darin enthalten sind Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit > 5 Jahre in Höhe von 158.073,50 € (Vj.: 126.777,10 €). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Helmut Rufe und Joachim Brack. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Kaiserslautern, den 15. November 2011 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.11.2011. |
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