MedPath GmbH
Selbe AdresseHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Stowasser seit 22.4.2025 | Geschäftsführer |
Yasunari Igusa seit 22.4.2025 | Geschäftsführer |
Mikihito Saito seit 29.11.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Fujitsu Technology Solutions (Holding) B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fujitsu Germany GmbH (vormals: Fujitsu Technology Solutions Intellectual Property GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Bilanz zum 31. März 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023A. Allgemeine Angaben Die Fujitsu Technology Solutions Intellectual Property GmbH (kurz: FTS IP GmbH) mit Hauptsitz in München ist im Handelsregister München unter der Register-Nr. HRB 130261 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Fujitsu Technology Solutions GmbH (kurz: FTS GmbH), München. Zwischen der FTS GmbH und der FTS IP GmbH ist am 19.11.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungs-/Verlustübernahmevertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009 zugestimmt hat. Der Ergebnisabführungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Von der vertraglich geregelten Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres wurde kein Gebrauch gemacht, somit verlängert sich der Ergebnisabführungsvertrag bei gleicher Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr. Grundlagen des Abschlusses Die FTS IP GmbH erstellt den Abschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Tausend Euro (TEUR). B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um die mit Wirkung zum 31.03.2009 von der FTS GmbH erworbenen gewerblichen Schutzrechte, die mit den Anschaffungskosten zum Ansatz kamen. Die FTS IP GmbH aktiviert die Kosten, die sie der FTS GmbH im Zusammenhang mit den von der FTS GmbH in ihrem Auftrag erbrachten Entwicklungsleistungen erstattet. Die bei der FTS GmbH anfallenden Kosten werden seitens der FTS GmbH pro Projekt aufgezeichnet und der Produktgruppe Workstation (client & computer devices, kurz: "CCD") zugeordnet. Die FTS IP GmbH aktiviert die von der FTS GmbH im Auftrag erbrachten projektbezogenen Entwicklungsleistungen. Der Umfang der Entwicklungskosten, die die FTS GmbH an die FTS IP GmbH berechnet, richtet sich nach den durch ein externes Wertgutachten festgelegten Kerntechnologiefaktoren je Produktklasse zuzüglich eines Mark-up's. Mit Erreichen der Projektphase "Kundeneinsatz" beginnt die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten projektbezogen über max. 2 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Umlaufvermögen Forderungen werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Latente Steuern Aufgrund des bestehenden Organschaftverhältnisses mit der FTS GmbH als Organträgerin werden latente Steuern für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge nicht bei der FTS IP GmbH, sondern bei der FTS GmbH berechnet und ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche von Pensionären der FTS GmbH, die durch Schuldbeitritt und Verpflichtung zur Erfüllungsübernahme von der FTS IP GmbH zum 31. März 2016 übernommen worden sind. Die übertragenen Pensionsrückstellungen wurden mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (versicherungsmathematisches Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Jahre in Höhe von 1,79% (Vj. 1,80%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Heubeck Richttafeln GmbH verwendet. Künftige Gehaltsteigerungen in Höhe von 0,0% p.a. (Vj. 2,0% p.a.) sind bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Basierend auf einem Beschluss der Geschäftsführung der FTS GmbH unterbleiben künftige Rentenerhöhungen solange der Verlustvortrag nicht durch operative Gewinne der FTS GmbH ausgeglichen ist. Entsprechend wurde bei der Berechnung der Pensionsrückstellung keine Rentensteigerung für die Rentenanpassungszeitpunkte 2023, 2026 und 2029 berücksichtigt. Nach diesem Zeitraum werden Rentensteigerungen in Höhe von 2,2% p.a. (Vj. 1,7% p.a.) angenommen. Annahmen über Kündigungsraten sind in die Berechnung einbezogen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt worden. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 115 (Vj. TEUR 115) erzielt. Umsatzkosten Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen betragen TEUR 82 (Vj. TEUR 269). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 0 (Vj. TEUR 5.016) und resultierten im Vorjahr im Wesentlichen aus der Auflösung der Pensionsrückstellung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 5.837 (Vj. TEUR 31) und beinhalten Aufwendungen aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 5.836 (Vj. TEUR 0) sowie übrige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vj TEUR 31). Zinsergebnis Das Zinsergebnis in Höhe von TEUR 3.458 (Vj. TEUR 12.824) resultiert aus Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen. Erträge aus Verlustübernahme Unter dem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von Tausend € 9.262 (Vj. TEUR 7.993) ist der von der FTS GmbH aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungs- / Verlustübernahmevertrags übernommene Verlust des Geschäftsjahres ausgewiesen. D. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von insgesamt TEUR 207.347 (Vj. TEUR 211.854) beinhalten Finanzforderungen gegenüber der Fujitsu Technology Solutions (Holding) B.V. i.H.v. TEUR 198.077 (Vj. TEUR 203.844), Forderungen aus der Verlustübernahme auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der FTS IP GmbH und der FTS GmbH i.H.v. Höhe von TEUR 9.262 (Vj. TEUR 7.993) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 8 (Vj. TEUR 17). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft am Bilanzstichtag beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 52. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr TEUR 77. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen betragen insgesamt TEUR 206.547 (Vj. TEUR 210.898). Die Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre im Vergleich 7 Jahren führt im Geschäftsjahr zu einem Unterschiedsbetrag von TEUR 6.292 (Vj. TEUR 10.434), welcher grundsätzlich einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB unterliegt. Im Zusammenhang mit dem Eintritt der FTS IP GmbH in die Pensionsverpflichtungen gegenüber Pensionären im Wege des Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme haftet die FTS GmbH gesamtschuldnerisch für die Pensionsverpflichtungen zum 31.03.2023 in Höhe von TEUR 206.547. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich auf TEUR 16 (Vj. TEUR 21). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 149 (Vj. TEUR 183) beinhalten Verbindlichkeiten aus noch abzuführender Lohn- und Kirchensteuer der Pensionäre. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich auf TEUR 517 (Vj. TEUR 631) und beinhaltet den Pauschalbetrag vermindert um die jährliche Auflösung. E. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31.03.2023 nicht. Im Zusammenhang mit dem Eintritt der FTS GmbH in die Pensionsverpflichtungen der FTS IP GmbH im Wege des Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme auf die FTS IP GmbH haftet die FTS IP GmbH weiterhin gesamtschuldnerisch für die zum 31.01.2009 von der FTS GmbH übernommenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 606, welche zum 31.03.2023 bei der FTS GmbH in Höhe von TEUR 634 bilanziert worden sind. Unter Berücksichtigung der zum Aufstellungszeitpunkt bestehenden Erkenntnisse über die finanzielle Lage der FTS GmbH geht die FTS IP GmbH derzeit davon aus, dass die diesen Haftungsverhältnissen zugrundeliegenden Verpflichtungen von der FTS GmbH erfüllt werden können. Die FTS IP GmbH schätzt daher eine Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. F. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft:
Der Geschäftsführer ist nicht bei der FTS IP GmbH angestellt. Es erfolgte keine Verrechnung von Aufwand für die Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren in der Gesellschaft - wie auch im Vorjahr - keine Mitarbeiter beschäftigt. G. Konzernzugehörigkeit Der Abschluss der FTS GmbH und der Abschluss ihrer Tochtergesellschaften, der FTS IP GmbH, München und der Fujitsu Services GmbH (kurz: FS GmbH), München, werden in den Konzernabschluss der Fujitsu Technology Solutions (Holding) B.V. (kurz: FTS (Holding) B.V.), Amsterdam, Niederlande, für das Geschäftsjahr 2022/2023 einbezogen, der zusammen mit dem Konzernlagebericht beim Registergericht in Amsterdam, Niederlande, hinterlegt wird. Der Konzernabschluss zum 31.03.2023 der FTS (Holding) B.V. wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die FTS GmbH, München, macht daher nach § 291 HGB Gebrauch von der Möglichkeit zur Befreiung von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und einen eigenen Konzernlagebericht aufzustellen und offenzulegen. Über die FTS (Holding) B.V., gehört die FTS GmbH zum Konzern der Fujitsu Limited, Tokio/Japan, welche einen Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt. Der Konzernabschluss der FTS (Holding) B.V.), sowie der der Fujitsu Limited ist jeweils am Sitz der betreffenden Gesellschaft erhältlich.
München, den 10.11.2023 Fujitsu Technology Solutions Intellectual Property GmbH Die Geschäftsführung Mikihito Saito Entwicklung des AnlagevermögensFujitsu Technology Services Intellectual Property GmbH; München
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