Babini GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Weinelt seit 15.11.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
Inosens GmbHEigenbeteiligung | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Inosens GmbHLüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Grundsätzen des HGB und des GmbHG aufgestellt. Soweit steuerliche Bewertungsvorschriften eine entsprechende Bilanzierung im Jahresabschluss vorsehen, sind diese, soweit handelsrechtlich möglich, auch in die Handelsbilanz übernommen. Soweit die §§ 266 und 275 HGB den Ausweis von Davon-Vermerken in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vorsehen, werden diese Angaben zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses gemäß § 265 Abs. 6 HGB im Anhang vorgenommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Wirtschaftsgüter aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird mit dem Nennbetrag bewertet und allen erkennbaren Risiken durch angemessene Abwertung von den Nennbeträgen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Allgemeines Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz sind mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres identisch. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zu Nennwerten. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Die Steuerrückstellungen betreffen die zu erwartenden Steuerzahlungen. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung zu erwartender Steuerzahlungen und aller erkennbaren Risiken. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 7.236,56 (Vj. EUR 2.671,57) C. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Geschäftführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren folgende Personen zu Geschäftsführern des Unternehmens bestellt: Herr Steffen Klein
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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